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   SG Hildesheim, 13.02.2017 - S 55 AS 4029/17 ER   

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https://dejure.org/2017,53785
SG Hildesheim, 13.02.2017 - S 55 AS 4029/17 ER (https://dejure.org/2017,53785)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 13.02.2017 - S 55 AS 4029/17 ER (https://dejure.org/2017,53785)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 13. Februar 2017 - S 55 AS 4029/17 ER (https://dejure.org/2017,53785)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.08.2016 - L 3 AS 376/16

    Keine Grundsicherung für Familien arbeitsuchender EU-Ausländer

    Auszug aus SG Hildesheim, 13.02.2017 - S 55 AS 4029/17
    Es handelt sich dabei zumindest nicht um ein weiteres Aufenthaltsrecht im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 b) SGB II (vergleiche zur Vorgängervorschrift Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. August 2016, L 3 AS 376/16 B ER, Rn. 17 fortfolgende, zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 29.06.2020 - L 4 SO 91/20
    Denn bei den Antragstellern zu 2) bis 4) tritt zu der noch nicht bestandskräftig geklärten ausländerrechtlichen Situation, die die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht mit der Folge hemmt, dass ihr Aufenthalt im Bundesgebiet bis zur Bestandskraft der Bescheide vom 14. März 2018 aufenthaltsrechtlich jedenfalls in der Weise toleriert wird, dass keine Abschiebung erfolgt, hinzu, dass sie ihre schulische Ausbildung bereits seit mindestens zwei bzw. vier Jahren in Deutschland begonnen haben, so dass ihnen aufgrund der sich aus der Eingliederung in das hiesige Schulsystem ergebenden Bindung an das Bundesgebiet (a. A. SG Hildesheim, Beschluss vom 13. Februar 2017 - S 55 AS 4029/17 ER -, Rn. 26, juris) und ein wegen einer unmittelbar bevorstehenden Ausreise geminderter Bedarf während des laufenden Verwaltungsstreitverfahrens zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Freizügigkeitsverlustfeststellung nicht unterstellt werden kann.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2023 - L 2 AS 302/23

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Jedenfalls nach Ablauf des Schuljahres stellt allein die Notwendigkeit eines Schulwechsels ohne das Hinzutreten weiterer, besonderer Umstände des Einzelfalls regelmäßig keine besondere Härte dar (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. August 2022 - L 6 AS 331/22 B ER, L 6 AS 332/22 B - juris Rn. 50; SG Hildesheim, Beschluss vom 13. Februar 2017 - S 55 AS 4029/17 ER - juris Rn. 26).
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