Rechtsprechung
SG Hildesheim, 25.01.2011 - S 37 AS 1481/10 |
Volltextveröffentlichung
- anwaltskanzlei-adam.de
§ 188 SGG
Wieder Kostenlast bei Untätigkeitsklage nach mehr als 6-monatiger Untätigkeit
Wird zitiert von ... (2)
- SG Hildesheim, 20.04.2011 - S 25 SF 13/11 Die Erinnerung der Erinnerungsführer gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Sozialgerichts Hildesheim vom 21. Februar 2011 im Verfahren zum Aktenzeichen S 37 AS 1481/10 wird zurückgewiesen.
In dem zugrunde liegenden Klageverfahren zum Aktenzeichen S 37 AS 1481/10 stritten die Beteiligten um eine etwaige Untätigkeit des Erinnerungsgegners hinsichtlich eines auf eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung bezogenen Überprüfungsantrags der Erinnerungsführer nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) vom 21. Oktober 2010 im Rahmen von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte sowie auf die Beiakte zum Verfahren mit dem Aktenzeichen S 37 AS 1481/10 Bezug genommen, die vorgelegen hat und Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen ist.
Die Schwierigkeit und der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit in dem zugrunde liegenden Klageverfahren zum Aktenzeichen S 37 AS 1481/10 waren weit unterdurchschnittlich.
- SG Hildesheim, 08.08.2011 - S 23 AS 1482/10
Wieder Kostenlast bei Untätigkeitsklage nach mehr als 6-monatiger Untätigkeit
Das allein schon deshalb nicht, weil der Beklagte dann aber am 6. Oktober 2010 offenkundig in der Lage war, neben dem hier streitgegenständlichen Bescheid noch weitere zu erlassen (Parallelverfahren S 36 AS 1480/10 und S 37 AS 1481/10).