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   SG Köln, 05.02.2018 - S 36 AS 319/18 ER   

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https://dejure.org/2018,35145
SG Köln, 05.02.2018 - S 36 AS 319/18 ER (https://dejure.org/2018,35145)
SG Köln, Entscheidung vom 05.02.2018 - S 36 AS 319/18 ER (https://dejure.org/2018,35145)
SG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - S 36 AS 319/18 ER (https://dejure.org/2018,35145)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2016 - L 2 AL 16/12

    Erledigung des Verwaltungsaktes bei im Zeitpunkt der Klageerhebung eingetretenem

    Auszug aus SG Köln, 05.02.2018 - S 36 AS 319/18
    Die Antragsteller verweisen auf ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11.10.2016 (Az. L 2 AL 16/12).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Antragstellern erwähnten Entscheidung des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11.10.2016 (Az. L 2 AL 16/12).

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus SG Köln, 05.02.2018 - S 36 AS 319/18
    Mit einem Abstellen auf den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse im Gebiet der Bundesrepublik soll - auch im Sinne einer Missbrauchsabwehr - ausgeschlossen werden, dass ein Wohnsitz zur Erlangung von Sozialleistungen im Wesentlichen nur formal begründet, dieser jedoch tatsächlich weder genutzt noch beibehalten werden soll (BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Ihr Aufenthalt kann daher nur unter den Voraussetzungen der §§ 5 Abs. 4, 6 und 7 FreizügG/EU wegen des Wegfalls, des Verlustes oder des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts, also nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, beendet werden (BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2017 - L 19 AS 1761/17

    SGB-II -Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; EU-Ausländer; Fehlende

    Auszug aus SG Köln, 05.02.2018 - S 36 AS 319/18
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichts- und Verwaltungsakten sowie der Streitakten S 11 AS 4684/16 ER und S 36 AS 2764/17 ER (L 19 AS 1761/17 B ER) Bezug genommen.

    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in seinem Beschluss vom 06. Oktober 2017 - L 19 AS 1761/17 B ER - bereits ausgeführt:.

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

    Auszug aus SG Köln, 05.02.2018 - S 36 AS 319/18
    Dies gilt jedenfalls auf der Grundlage des § 7 Abs. 1 SGB II i.d.F. des Gesetzes vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3155), in dessen S. 4 nun ausdrücklich hinsichtlich des gewöhnlichen Aufenthalts und der Leistungsberechtigung auf den bloßen Erlass einer Verlustfeststellung abgestellt wird (vgl. zur Tatbestandswirkung von Aufenthaltserlaubnissen BSG, Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R - juris Rn. 12 m.w.N., wonach die Leistungsträger nicht zur Überprüfung und ggf. Nichtbeachtung aufenthaltsrechtlicher Statusentscheidungen befugt sind).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus SG Köln, 05.02.2018 - S 36 AS 319/18
    Erst die förmliche Verlustfeststellung begründet nach § 7 Abs. 1 S. 1 FreizügG/EU die sofortige Ausreisepflicht, wenn nicht Rechtsschutz in Anspruch genommen wird (BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 55 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 18 B 274/17

    Kein Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger bei missbräuchlicher Aufnahme eines

    Auszug aus SG Köln, 05.02.2018 - S 36 AS 319/18
    Es kann daher in diesem Verfahren dahinstehen, ob die Antragsteller nach § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen oder infolge einer Arbeitnehmereigenschaft des Antragstellers zu 1) nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 bzw. § 2 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 FreizügG/EU (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2017 - 18 B 274/17 -, wonach ein Unionsbürger nicht mehr nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigt, ist, wenn die Aufnahme des Arbeitsverhältnisses missbräuchlich erfolgt) freizügigkeitsberechtigt sind.".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2017 - L 15 AS 62/17

    Angelegenheiten nach dem SGB II

    Auszug aus SG Köln, 05.02.2018 - S 36 AS 319/18
    Somit wirkt auch schon die Feststellung des Verlusts der Freizügigkeitsberechtigung einer Verfestigung des Aufenthalts entgegen bzw. der Aufenthalt kann nicht mehr als verfestigt i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 4 SGB II i.d.F. des Gesetzes vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3155) angesehen werden (so auch BT-Drucks. 18/10211 S. 14: "Sollte die Ausländerbehörde allerdings feststellen, dass ein Freizügigkeitsrecht nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU nicht (mehr) besteht, ist der Aufenthalt nicht mehr verfestigt"; vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.05.2017 - L 15 AS 62/17 B ER - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Köln, 05.02.2018 - S 36 AS 319/18
    Soweit es um die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz geht, müssen die Gerichte die Sach- und Rechtslage abschließend prüfen bzw. - wenn dies nicht möglich ist - auf der Grundlage einer Folgenabwägung entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 86b Rn. 29a).
  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 38/90

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei lebenslänglicher Strafhaft

    Auszug aus SG Köln, 05.02.2018 - S 36 AS 319/18
    Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist in erster Linie nach den objektiv gegebenen tatsächlichen Verhältnissen im streitigen Zeitraum zu beurteilen (BSG, Urteil vom 29.05.1991 - 4 RA 38/90).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - L 7 AS 1235/13
    Auszug aus SG Köln, 05.02.2018 - S 36 AS 319/18
    Von dem Vorliegen eines Anordnungsgrundes ist auszugehen, wenn den Antragstellern ohne eine einstweilige Anordnung schwere, unzumutbare und nicht anders abwendbare Nachteile entstehen würden, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 174/88; dazu auch LSG NW, Beschluss vom 12.09.2013 - L 7 AS 1235/13 B ER).
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