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   SG Köln, 08.02.2013 - S 8 VG 318/08   

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SG Köln, 08.02.2013 - S 8 VG 318/08 (https://dejure.org/2013,67919)
SG Köln, Entscheidung vom 08.02.2013 - S 8 VG 318/08 (https://dejure.org/2013,67919)
SG Köln, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - S 8 VG 318/08 (https://dejure.org/2013,67919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Versorgungsrente für zurückliegende Zeiträume als Opferentschädigung; Hirnschädigung des Kindes aufgrund der schweren körperlichen Misshandlung durch die Kindsmutter; Zugehörigkeit zu den sog. privilegierten Ausländern im Zeitpunkt der Schädigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 15.08.2000 - B 9 VG 1/99 R

    Anträge auf Gewaltopferentschädigung im Beitrittsgebiet, sozialrechtlicher

    Auszug aus SG Köln, 08.02.2013 - S 8 VG 318/08
    Nach der BSG-Rechtsprechung sei unstreitig, dass Rechtsunkenntnis ein Verschulden nicht ausschließe (BSG vom 15.08.2000 - B 9 VG 1/99 R).

    Ein Verschulden liegt nach der Rechtsprechung des BSG vom 05.08.2000 - B 9 VG 1/99 R - in Breithaupt 2000 S.1049 nur dann nicht vor, wenn der Antragsteller die nach den Umständen des Einzelfalls zumutbare Sorgfalt beachtet hat.

    Die Versäumung der Verfahrensfrist muss auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt unvermeidbar gewesen sein (vgl. BSG vom 15.08.2000 - B 9 VG 1/99 R = SozR 3-3100 § 60 Nr. 3 = Breith 2000, 1049; BSG vom 10.12.1974 - GS 2/73 = BSGE 38, 248 = SozR 1500 § 67 Nr. 1).

    Rechtsunkenntnis schließt ein Verschulden nicht aus (vgl. BSG vom 15.08.2000 BSG - B 9 VG 1/99 R = SozR 3-3100 § 60 Nr. 3 = Breith 2000, 1049, LSG Essen vom 15.03.2001 - L 7 VS 4/99 = E-LSG VS-010).

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsbeginn - Verschulden - gesetzlicher Vertreter

    Auszug aus SG Köln, 08.02.2013 - S 8 VG 318/08
    Soweit ein gesetzlicher Vertreter die rechtzeitige Antragstellung unterlassen hat, muss sich der Berechtigte die dadurch verursachten Folgen zurechnen lassen (BSG vom 28.04.2005 - B 9a/9 VG 1/04 - in Breithaupt 2006 S. 43); von dem Grundsatz, dass dem Minderjährigen ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters bei der verspäteten Antragstellung zuzurechnen ist, ist dann eine Ausnahme zu machen, wenn ein Gewalttäter als alleiniger gesetzlicher Vertreter des mindesjährigen Hinterbliebenen seines Opfers für dieses keinen Versorgungsantrag nach dem OEG stellt (BSG vom 28.04.2005 a.a.O. S.44, vgl. auch Rdschr. BMAS - IV C 2 - 47035 - vom 01.08.2006); zur Weiterentwicklung der vorbezeichneten Rechtsprechung BSG vom 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R - in Breithaupt 2010 S.279: Ein die Zurechnung von Verschulden des gesetzlichen Vertreters ausschließender Interessenkonflikt liegt auch dann vor, wenn eine dem Gewalttäter eng verbundene Person durch die Antragstellung zivilrechtliche Regressansprüche des Kostenträgers des OEG (§ 5 Abs. 1 OEG i.V.m. § 81 a Abs. 1 S. 1 BVG) gegen den Schädiger auslösen würde.

    Nach dem Urteil des BSG vom 09.09.2008 (B 9 VG 3/08 R - Rdn 37ff.) genügt eine Liebesbeziehung allein nicht zur Annahme eines schutzwürdigen Interessenkonfliktes, da der Gesetzgeber bewusst nicht jede mögliche Konfliktsituation entschärfen wollte, sondern auf formale Kriterien abgestellt hat.

    Das BSG führt insoweit in seinem Urteil vom 30.09.2009 (B 9 VG 3/08 R) folgendes aus: Nach ständiger Rechtsprechung des BSG kann sich ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch auch aus einem fehlerhaften Verhalten anderer Behörden ergeben.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2003 - L 7 (5) VG 22/02

    Rechte von minderjährigen Opfern sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus SG Köln, 08.02.2013 - S 8 VG 318/08
    Rechtsunkenntnis schließt ein Verschulden nicht aus; grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jedem Bürger gesetzliche Bestimmungen nach ihrer Veröffentlichung bekannt sind (Publizitätsgrundsatz), und im Übrigen bestehen im Sozialrecht für den Bürger vielfältige Möglichkeiten, sich über seine sozialen Rechte zu informieren (LSG Sachsen-Anhalt vom 13.11.2003 - L 7 (5) VG 22/02 - in Breithaupt 2004 S. 676, insbesondere unter Hinweis auf die Verpflichtung der Leistungsträger zur Auskunft und Beratung nach §§ 13 bis 15 SGB I).

    Begründet wird dies damit, dass Minderjährige in der Rechtsordnung einen besonderen Schutz genießen; unter Hinweis auf den Minderjährigenschutz wird betont, dass für Minderjährige andere Maßstäbe als für Erwachsene gelten (LSG Sachsen-Anhalt vom 13.11.2003 - L 7 (5) VG 22/02 - in Breithaupt 2004 S. 676).

    Für die Prüfung, ob ein Verlängerungstatbestand im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 3 BVG vorliegt, ist bei Minderjährigen demnach allein auf ein Verschulden des gesetzlichen Vertreters abzustellen (LSG Sachsen-Anhalt vom 13.11.2003 a.a.O. S.677); vgl. hierzu auch LSG Sachsen-Anhalt vom 28.04.2005 - L 7 (5) VG 22/02 - in SGb 2005 S 341 und BSG vom 11.12.2008 - B 9/9 a VG 1/07 R - in SGb 2009 S. 95.

  • EGMR, 29.11.2007 - 25/02

    BALÇIK AND OTHERS v. TURKEY

    Auszug aus SG Köln, 08.02.2013 - S 8 VG 318/08
    Für die Prüfung, ob ein Verlängerungstatbestand im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 3 BVG vorliegt, ist bei Minderjährigen demnach allein auf ein Verschulden des gesetzlichen Vertreters abzustellen (LSG Sachsen-Anhalt vom 13.11.2003 a.a.O. S.677); vgl. hierzu auch LSG Sachsen-Anhalt vom 28.04.2005 - L 7 (5) VG 22/02 - in SGb 2005 S 341 und BSG vom 11.12.2008 - B 9/9 a VG 1/07 R - in SGb 2009 S. 95.

    Dies entspricht dem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 13.11.2003 (L 7 (5) VG 25/02), wonach das Jugendamt eine kommunale Behörde ist, die mit der Bearbeitung von Anträgen nach dem OEG nicht befasst ist.

  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis

    Auszug aus SG Köln, 08.02.2013 - S 8 VG 318/08
    Ausnahmsweise eröffnet § 60 Abs. 1 Satz 2 BVG eine Rückwirkung, wenn der Antrag binnen Jahresfrist nach der Schädigung gestellt wird; ihrer Wirkung nach verschafft die Jahresfrist eine Wiedereinsetzung in den Stand bei Eintritt der Schädigung (BSG vom 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R - in Breithaupt 2004 S. 540 zitiert nach Rohr/Sträßer/Dahm, § 60 BVG Seite 3 Nr. 2.).

    Der Ausnahmecharakter der erweiterten Rückwirkung des Antrages gebietet eine enge Handhabung; die Regelung ist im Gesetzgebungsverfahren damit begründet worden, Beschädigten allgemein ein Jahr Zeit zu geben, den Anspruch auf soziale Entschädigung ohne Nachteile hinsichtlich des Leistungsbeginns erstmals geltend zu machen ("Überlegungsfrist") (BSG vom 10.12.2003 a.a.O.S.540).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus SG Köln, 08.02.2013 - S 8 VG 318/08
    Einer anderen Behörde als der für die Entscheidung über die Leistung befugte Stelle kann eine Beratungspflicht, deren Verletzung zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gegen den zuständigen Leistungsträger führen kann, dann obliegen, wenn die andere Behörde vom Gesetzgeber im Sinne einer Funktionseinheit in das Verwaltungsverfahren "arbeitsteilig" eingeschaltet ist (vgl. etwa BSGE 57, 288, 290=SozR 1200 § 14 Nr. 18 S 42f; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 74 mwN; BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 5 RdNr.13).

    Eine zurechenbare Beratungspflichtverletzung wird von der Rechtsprechung des BSG auch dann angenommen, wenn die Zuständigkeitsbereiche beider Stellen materiell-rechtlich eng miteinander verknüpft sind, die andere Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt aufgrund eines bestehenden Kontaktes der aktuelle "Ansprechpartner" des Berechtigten ist und sie - die Behörde - aufgrund der ihr bekannten Umstände erkennen kann, dass bei dem Berechtigten im Hinblick auf das andere sozialrechtliche Gebiet ein dringender Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage besteht (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 75).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus SG Köln, 08.02.2013 - S 8 VG 318/08
    So fordere etwa im gerichtlichen Verfahren bereits Artikel 103 Abs. 1 GG, dass die mangelhafte Kenntnis der deutschen Sprache bei einem Ausländer nicht zu einer Verkürzung des rechtlichen Gehörs führen dürfe (BVerfGE 38, 105; 40, 95).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus SG Köln, 08.02.2013 - S 8 VG 318/08
    So fordere etwa im gerichtlichen Verfahren bereits Artikel 103 Abs. 1 GG, dass die mangelhafte Kenntnis der deutschen Sprache bei einem Ausländer nicht zu einer Verkürzung des rechtlichen Gehörs führen dürfe (BVerfGE 38, 105; 40, 95).
  • BSG, 27.07.2004 - B 7 SF 1/03 R

    Nachteilsausgleich nach dem sächsischen Gesetz über die Gewährung eines

    Auszug aus SG Köln, 08.02.2013 - S 8 VG 318/08
    Einer anderen Behörde als der für die Entscheidung über die Leistung befugte Stelle kann eine Beratungspflicht, deren Verletzung zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gegen den zuständigen Leistungsträger führen kann, dann obliegen, wenn die andere Behörde vom Gesetzgeber im Sinne einer Funktionseinheit in das Verwaltungsverfahren "arbeitsteilig" eingeschaltet ist (vgl. etwa BSGE 57, 288, 290=SozR 1200 § 14 Nr. 18 S 42f; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 74 mwN; BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 5 RdNr.13).
  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 1/04 R

    Gewaltopferentschädigung - Gewalttat - sexueller Missbrauch - minderjähriges

    Auszug aus SG Köln, 08.02.2013 - S 8 VG 318/08
    Soweit ein gesetzlicher Vertreter die rechtzeitige Antragstellung unterlassen hat, muss sich der Berechtigte die dadurch verursachten Folgen zurechnen lassen (BSG vom 28.04.2005 - B 9a/9 VG 1/04 - in Breithaupt 2006 S. 43); von dem Grundsatz, dass dem Minderjährigen ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters bei der verspäteten Antragstellung zuzurechnen ist, ist dann eine Ausnahme zu machen, wenn ein Gewalttäter als alleiniger gesetzlicher Vertreter des mindesjährigen Hinterbliebenen seines Opfers für dieses keinen Versorgungsantrag nach dem OEG stellt (BSG vom 28.04.2005 a.a.O. S.44, vgl. auch Rdschr. BMAS - IV C 2 - 47035 - vom 01.08.2006); zur Weiterentwicklung der vorbezeichneten Rechtsprechung BSG vom 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R - in Breithaupt 2010 S.279: Ein die Zurechnung von Verschulden des gesetzlichen Vertreters ausschließender Interessenkonflikt liegt auch dann vor, wenn eine dem Gewalttäter eng verbundene Person durch die Antragstellung zivilrechtliche Regressansprüche des Kostenträgers des OEG (§ 5 Abs. 1 OEG i.V.m. § 81 a Abs. 1 S. 1 BVG) gegen den Schädiger auslösen würde.
  • BSG, 11.12.2008 - B 9/9a VG 1/07 R

    Gewaltopferentschädigung - Beschädigtenversorgung - Beschädigtengrundrente -

  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VJ 2/03 R

    Impfschaden - Aufopferung - Entschädigung - Antrag - sozialrechtlicher

  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 68/83

    Beanstandung freiwillig entrichteter Beiträge - Verstoß gegen Treu und Glauben -

  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2001 - L 7 VS 4/99

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Alkoholkrankheit - Bindungswirkung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2002 - L 10 V 16/02

    Anspruch auf Waisenrente des Kindes eines im Zweiten Weltkrieg verschollenen

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