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SG Köln, 12.09.2016 - S 33 R 784/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 12.09.2016 - S 33 R 784/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2017 - L 21 R 863/16
- BSG, 12.03.2019 - B 13 R 30/18 B
- BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/19 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Auszug aus SG Köln, 12.09.2016 - S 33 R 784/16
Eine zulässige Typisierung setzt allerdings voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vergleiche BVerfGE 84, 348, 360; 87, 234, 255 f.; ständige Rechtsprechung), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vergleiche BVerfGE 63, 119, 128; 84, 348, 360; 117, 1,31; 120, 1,30). - BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus SG Köln, 12.09.2016 - S 33 R 784/16
Eine zulässige Typisierung setzt allerdings voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vergleiche BVerfGE 84, 348, 360; 87, 234, 255 f.; ständige Rechtsprechung), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vergleiche BVerfGE 63, 119, 128; 84, 348, 360; 117, 1,31; 120, 1,30). - BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Auszug aus SG Köln, 12.09.2016 - S 33 R 784/16
Eine zulässige Typisierung setzt allerdings voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vergleiche BVerfGE 84, 348, 360; 87, 234, 255 f.; ständige Rechtsprechung), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vergleiche BVerfGE 63, 119, 128; 84, 348, 360; 117, 1,31; 120, 1,30).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus SG Köln, 12.09.2016 - S 33 R 784/16
Zwar verletzt der Gesetzgeber das Grundrecht aus Art. 3 GG, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vergleiche BVerfGE 87, 1,36; 92, 53, 68 f.; 95, 100 43, 154 f.; 96, 3 115, 325). - BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
Auszug aus SG Köln, 12.09.2016 - S 33 R 784/16
Zwar verletzt der Gesetzgeber das Grundrecht aus Art. 3 GG, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vergleiche BVerfGE 87, 1,36; 92, 53, 68 f.; 95, 100 43, 154 f.; 96, 3 115, 325). - BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus SG Köln, 12.09.2016 - S 33 R 784/16
Eine zulässige Typisierung setzt allerdings voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vergleiche BVerfGE 84, 348, 360; 87, 234, 255 f.; ständige Rechtsprechung), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vergleiche BVerfGE 63, 119, 128; 84, 348, 360; 117, 1,31; 120, 1,30). - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten
Auszug aus SG Köln, 12.09.2016 - S 33 R 784/16
Eine zulässige Typisierung setzt allerdings voraus, dass diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vergleiche BVerfGE 84, 348, 360; 87, 234, 255 f.; ständige Rechtsprechung), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vergleiche BVerfGE 63, 119, 128; 84, 348, 360; 117, 1,31; 120, 1,30).