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   SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12   

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https://dejure.org/2014,36694
SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12 (https://dejure.org/2014,36694)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.11.2014 - S 12 R 4487/12 (https://dejure.org/2014,36694)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. November 2014 - S 12 R 4487/12 (https://dejure.org/2014,36694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Anspruch auf Erziehungsrente gem § 47 Abs 1 SGB 6 - Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von geschiedenen Ehegatten und getrennten Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft - keine mittelbare oder unmittelbare Benachteiligung unehelicher Kinder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch auf Erziehungsrente bei Tod des Lebenspartners

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 47 Abs 1 SGB 6, § 48 Abs 1 SGB 6, § 1303 BGB, §§ 1303 ff BGB, § 1564 BGB
    Anspruch auf Erziehungsrente gem § 47 Abs 1 SGB 6 - Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von geschiedenen Ehegatten und getrennten Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft - keine mittelbare oder unmittelbare Benachteiligung unehelicher Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Erziehungsrente für Unverheiratete

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 72
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12
    Eine Benachteiligung ist hierdurch nicht gegeben (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.07.2000, 1 BvF 1/01; 1 BvF 2/01).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12
    Auch das BVerfG hat dem Gesetzgeber grundsätzlich zugestanden, dass die Ehe aufgrund ihres verfassungsrechtlichen Schutzes gegenüber anderen Lebensformen begünstigt werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009, 1 BvR 1164/07).
  • BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig

    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12
    Am 12.12.2012 wurde der Rechtsstreit durch die Beklagte wieder aufgerufen, nachdem das BVerfG am 02.05.2012 die Vorlage als unzulässig erklärt hat (Az.: 1 BvL 20/09).
  • LSG Bayern, 30.09.2009 - L 1 R 204/09

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Rente wegen Todes - Erziehungsrente -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12
    Aufgrund des Vorlagebeschlusses des Bayrischen Landessozialgerichts an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 30.09.2009 (Az.: L 1 R 204/09) wurde der Rechtsstreit mit Beschluss vom 15.03.2010 auf Antrag beider Beteiligter ruhend gestellt.
  • LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 R 364/10

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - eheähnliche Lebensgemeinschaft -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12
    Wesentliche Merkmal ist aber im Gegensatz zur Ehe die fehlende umfassende Rechtsverbindlichkeit und die Möglichkeit der jederzeitigen Beendigung der Partnerschaft ohne Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (vgl. Bayrisches LSG, Urteil vom 05.08.2010, L 14 R 364/10).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2016 - L 3 R 150/15

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Erziehungsrente nach § 47 Abs 1 SGB 6 aus

    Im Übrigen können die Kinder unabhängig von ihrem Status als eheliche oder nichteheliche Kinder einen eigenen Anspruch aus der Versicherung des Verstorbenen gemäß § 48 Abs. 1 SGB VI haben (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 19. November 2014 - S 12 R 4487/12 -, juris, RdNr. 20 ff.).

    § 47 Abs. 1 SGB VI verstößt mithin nicht gegen die Verfassung (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 19. November 2014 - S 12 R 4487/12 -, juris, RdNr. 23 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 672/21

    Kein Anspruch des unverheirateten Versicherten auf Erziehungsrente in der

    Dass lediglich die (weitere) Erziehungsrente den nie verheirateten Erziehenden nicht zusteht, beeinträchtigt die bereits durch diese übrigen Absicherungen auch wirtschaftlich mögliche Fortsetzung der Lebens- und Erziehungsgemeinschaft einerseits nicht und ist andererseits durch die grundgesetzlich gerechtfertigte Privilegierung der Ehe (s. oben) gerechtfertigt (zum Ganzen so auch: SG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2014 - S 12 R 4487/12 -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.04.2016 - L 3 R 150/15 -, juris).
  • BSG, 23.08.2016 - B 13 R 154/16 B

    Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines gerügten Gleichheitsverstoßes in

    Sie rügt, das LSG habe die Gründe der Entscheidung des SG Karlsruhe vom 19.11.2014 (S 12 R 4487/12 - NZFam 2015, 93) in weiten Teilen wörtlich übernommen, ohne sich mit ihren Argumenten im vorliegenden Verfahren - insbesondere dem Hinweis, dass die Erziehungsrente eine Rente aus eigenem Recht und deshalb unabhängig von einem Rentenanspruch des verstorbenen Elternteils sei - inhaltlich auseinanderzusetzen.
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