Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Anspruch auf Erziehungsrente gem § 47 Abs 1 SGB 6 - Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von geschiedenen Ehegatten und getrennten Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft - keine mittelbare oder unmittelbare Benachteiligung unehelicher Kinder
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Anspruch auf Erziehungsrente bei Tod des Lebenspartners
- Justiz Baden-Württemberg
§ 47 Abs 1 SGB 6, § 48 Abs 1 SGB 6, § 1303 BGB, §§ 1303 ff BGB, § 1564 BGB
Anspruch auf Erziehungsrente gem § 47 Abs 1 SGB 6 - Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von geschiedenen Ehegatten und getrennten Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft - keine mittelbare oder unmittelbare Benachteiligung unehelicher Kinder - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Erziehungsrente für Unverheiratete
Papierfundstellen
- NZS 2015, 72
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12
Eine Benachteiligung ist hierdurch nicht gegeben (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.07.2000, 1 BvF 1/01; 1 BvF 2/01). - BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Auszug aus SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12
Auch das BVerfG hat dem Gesetzgeber grundsätzlich zugestanden, dass die Ehe aufgrund ihres verfassungsrechtlichen Schutzes gegenüber anderen Lebensformen begünstigt werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009, 1 BvR 1164/07). - BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09
Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig
Auszug aus SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12
Am 12.12.2012 wurde der Rechtsstreit durch die Beklagte wieder aufgerufen, nachdem das BVerfG am 02.05.2012 die Vorlage als unzulässig erklärt hat (Az.: 1 BvL 20/09). - LSG Bayern, 30.09.2009 - L 1 R 204/09
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Rente wegen Todes - Erziehungsrente - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12
Aufgrund des Vorlagebeschlusses des Bayrischen Landessozialgerichts an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 30.09.2009 (Az.: L 1 R 204/09) wurde der Rechtsstreit mit Beschluss vom 15.03.2010 auf Antrag beider Beteiligter ruhend gestellt. - LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 R 364/10
Anspruch auf Hinterbliebenenrente - eheähnliche Lebensgemeinschaft - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12
Wesentliche Merkmal ist aber im Gegensatz zur Ehe die fehlende umfassende Rechtsverbindlichkeit und die Möglichkeit der jederzeitigen Beendigung der Partnerschaft ohne Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (vgl. Bayrisches LSG, Urteil vom 05.08.2010, L 14 R 364/10).
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2016 - L 3 R 150/15
Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Erziehungsrente nach § 47 Abs 1 SGB 6 aus …
Im Übrigen können die Kinder unabhängig von ihrem Status als eheliche oder nichteheliche Kinder einen eigenen Anspruch aus der Versicherung des Verstorbenen gemäß § 48 Abs. 1 SGB VI haben (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 19. November 2014 - S 12 R 4487/12 -, juris, RdNr. 20 ff.).§ 47 Abs. 1 SGB VI verstößt mithin nicht gegen die Verfassung (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 19. November 2014 - S 12 R 4487/12 -, juris, RdNr. 23 ff.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 672/21
Kein Anspruch des unverheirateten Versicherten auf Erziehungsrente in der …
Dass lediglich die (weitere) Erziehungsrente den nie verheirateten Erziehenden nicht zusteht, beeinträchtigt die bereits durch diese übrigen Absicherungen auch wirtschaftlich mögliche Fortsetzung der Lebens- und Erziehungsgemeinschaft einerseits nicht und ist andererseits durch die grundgesetzlich gerechtfertigte Privilegierung der Ehe (s. oben) gerechtfertigt (zum Ganzen so auch: SG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2014 - S 12 R 4487/12 -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.04.2016 - L 3 R 150/15 -, juris). - BSG, 23.08.2016 - B 13 R 154/16 B
Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines gerügten Gleichheitsverstoßes in …
Sie rügt, das LSG habe die Gründe der Entscheidung des SG Karlsruhe vom 19.11.2014 (S 12 R 4487/12 - NZFam 2015, 93) in weiten Teilen wörtlich übernommen, ohne sich mit ihren Argumenten im vorliegenden Verfahren - insbesondere dem Hinweis, dass die Erziehungsrente eine Rente aus eigenem Recht und deshalb unabhängig von einem Rentenanspruch des verstorbenen Elternteils sei - inhaltlich auseinanderzusetzen.