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   SG Kassel, 03.06.2019 - S 3 AL 164/18   

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SG Kassel, 03.06.2019 - S 3 AL 164/18 (https://dejure.org/2019,57516)
SG Kassel, Entscheidung vom 03.06.2019 - S 3 AL 164/18 (https://dejure.org/2019,57516)
SG Kassel, Entscheidung vom 03. Juni 2019 - S 3 AL 164/18 (https://dejure.org/2019,57516)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 21.02.2017 - 19 CE 16.2204

    Zulassung von Asylbewerbern zum Integrationskurs

    Auszug aus SG Kassel, 03.06.2019 - S 3 AL 164/18
    Auf dieser Grundlage sowie der Entwurfsbegründung zu § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz wird vertreten, dass ausschließlich eine abstrakte Prognose und einzelfallunabhängige Entscheidung anhand einer Gesamtschutzquote über 50% zu treffen sei (vgl. VGH München, Beschluss vom 21.2.2017, 19 CE 16.2204, vgl. die Einschätzung der Bundesregierung zu der o.g. Anfrage, LSG NW, Beschluss vom 19.4.2018, L 9 AL 227/17).

    Dagegen sprechen weiter Gründe der Rechtssicherheit, insbesondere wenn sich die maßgebliche abstrahierende Einordnung allein nach zufälligen Kriterien des Verwaltungsalltags - hier der stark schwankenden Anerkennungspraxis (dazu: Bienert, info also 2018, 104(108); kritisch auch: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.2.2017 - 19 CE 16.2204 -, [juris] Rn. 29f. 34) bestimmt.

    Sie weist neben den Schutzquotenschwankungen den Schwachpunkt auf, dass es der Exekutive ermöglicht ist, die Normanwendung so zu steuern, dass diametral unterschiedliche Ergebnisse resultieren, ohne den Wortlaut der Norm selbst zu ändern und damit ohne dass dies durch eine Entscheidung des Gesetzgebers mit getragen ist (kritisch wegen der Unsicherheit der Zielabwägung auch: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 19 CE 16.2204 -, [juris] Rn. 30).

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.12.2018 - L 3 AL 193/18

    Berufsausbildungsbeihilfe - Sonderregelung für die Ausbildungsförderung für

    Auszug aus SG Kassel, 03.06.2019 - S 3 AL 164/18
    Das Gericht folgt insoweit den ausführlichen Entscheidungsgründen des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 2018 (AZ L 3 AL 193/18 B ER) in denen es unter den Rn. 24 ff. folgendes ausführt:.

    Diese im Wege der Administrativauslegung zu schließen ist nicht Aufgabe der Exekutive, sondern des Gesetzgebers" (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - L 3 AL 193/18 B ER -, Rn. 24 - 62, juris).

  • BVerfG, 28.09.2017 - 1 BvR 1510/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen zu Unrecht angenommener Eilzuständigkeit

    Auszug aus SG Kassel, 03.06.2019 - S 3 AL 164/18
    Die Kammer folgt den Ausführungen und dem Ergebnis der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts in Gänze und sieht sich insoweit bestärkt in dieser Auffassung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 2017 (AZ: 1 BvR 1510/17), wenn es zu einer Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2017 (L 18 AL 78/17 B ER) ausführt, dass das Gericht bei einer erneuten Entscheidung zu prüfen haben wird, ob die dortige Begründung auf die Gewährung existenzmitsichernder Berufsausbildungsbeihilfe übertragbar sei (vgl. Rn. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2018 - L 9 AL 227/17

    Berufsausbildungsbeihilfe

    Auszug aus SG Kassel, 03.06.2019 - S 3 AL 164/18
    Auf dieser Grundlage sowie der Entwurfsbegründung zu § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz wird vertreten, dass ausschließlich eine abstrakte Prognose und einzelfallunabhängige Entscheidung anhand einer Gesamtschutzquote über 50% zu treffen sei (vgl. VGH München, Beschluss vom 21.2.2017, 19 CE 16.2204, vgl. die Einschätzung der Bundesregierung zu der o.g. Anfrage, LSG NW, Beschluss vom 19.4.2018, L 9 AL 227/17).
  • SG Leipzig, 06.12.2018 - S 1 AL 232/18

    Afghanischer Flüchtling erhält Berufsausbildungsbeihilfe

    Auszug aus SG Kassel, 03.06.2019 - S 3 AL 164/18
    Die Alternative in der Gesetzesbegründung für die Annahme eines rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts aus § 44 Abs. 4 S. 2 Aufenthaltsgesetz, neben der Gesamtschutzquote auf eine belastbare Prognose für einen erfolgreichen Asylantrag anzuknüpfen, bietet daneben Raum, neben der schematischen abstrahierenden Entscheidung die Einzelfallumstände für den dauerhaften und rechtmäßigen Aufenthalt einzustellen (dahingehend auch: SG Leipzig, Beschluss vom 06. Dezember 2018 - S 1 AL 232/18 [juris] Rn,50; erwägend, aber im Einzelfall ablehnend: LSG NW, Beschluss vom 19.4.2018, L 9 AL 2018 Rn. 14, [juris]).In systematischer und teleologischer Auslegung ist § 132 Abs. 2 SGB III im Hinblick auf § 59 Abs. 2 SGB III einschränkend auszulegen (dahingehend wegen der Änderung im § 59 Abs. 2 SGB III für einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe für Geduldete nach Voraufenthaltsdauer auch: Petzold in: Hauck/Noftz, SGB, 04/17, § 132 SGB III Rn. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2017 - L 18 AL 78/17
    Auszug aus SG Kassel, 03.06.2019 - S 3 AL 164/18
    Die Kammer folgt den Ausführungen und dem Ergebnis der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts in Gänze und sieht sich insoweit bestärkt in dieser Auffassung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 2017 (AZ: 1 BvR 1510/17), wenn es zu einer Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juni 2017 (L 18 AL 78/17 B ER) ausführt, dass das Gericht bei einer erneuten Entscheidung zu prüfen haben wird, ob die dortige Begründung auf die Gewährung existenzmitsichernder Berufsausbildungsbeihilfe übertragbar sei (vgl. Rn. 22).
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