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   SG Lüneburg, 08.11.2016 - S 37 AS 1268/13   

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SG Lüneburg, 08.11.2016 - S 37 AS 1268/13 (https://dejure.org/2016,67694)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 08.11.2016 - S 37 AS 1268/13 (https://dejure.org/2016,67694)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 08. November 2016 - S 37 AS 1268/13 (https://dejure.org/2016,67694)
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  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 78/04 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Abhilfeverfahren nach

    Auszug aus SG Lüneburg, 08.11.2016 - S 37 AS 1268/13
    Die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts im Widerspruchsverfahren (§ 63 Abs. 2 SGB X) ist danach zu beurteilen, ob der Widerspruchsführer es für erforderlich halten durfte, im Widerspruchsverfahren durch einen Rechtsanwalt unterstützt zu werden (BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 4 Rz. 19; BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 13 Rz 24).

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn - zumindest auch - nicht ohne Weiteres zu klärende bzw. nicht einfach gelagerte Sachfragen und/oder Rechtsfragen eine Rolle spielen und deshalb ein Bürger mit dem Bildungs- und Erfahrungsstand des Widerspruchsführers sich vernünftigerweise eines Rechtsanwalts bedient (vgl. BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 4 Rz. 19).

    Die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten beurteilt sich dabei aus der Sicht des Widerspruchsführers nach der Sach- und Rechtslage in dem Zeitpunkt der Zuziehung, also der förmlichen Beauftragung des Bevollmächtigten mit der Durchführung des Widerspruchsverfahrens - sogenannte ex-ante-Sicht (BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 4 Rz. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.11.2012 - L 19 AS 1639/12 B, m. w. N.).

  • BSG, 09.05.2012 - B 6 KA 19/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Notwendigkeit der Hinzuziehung eines

    Auszug aus SG Lüneburg, 08.11.2016 - S 37 AS 1268/13
    Auch diese Voraussetzung war hier nicht erfüllt (vgl. BSG, Beschl. v. 10.05.2012 - B 6 KA 19/11 R).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99

    Kostenerstattung Rechtsanwalt; Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit der

    Auszug aus SG Lüneburg, 08.11.2016 - S 37 AS 1268/13
    (BVerwG, Urt. vom 24.5.2000 - 7 C 8/99 - juris RdNr 10 ff.) Die einzelnen Gesichtspunkte sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu würdigen.
  • BSG, 26.05.1983 - 10 RKg 13/82

    Entziehung des Kindergeldes bei Verletzung der Mitwirkungspflicht - Anspruch auf

    Auszug aus SG Lüneburg, 08.11.2016 - S 37 AS 1268/13
    Die in der Vorschrift enthaltene Pflicht des Leistungsempfängers, Beweisurkunden vorzulegen, ist nicht auf solche Urkunde beschränkt, die bereits vorhanden und im Besitz des Leistungsempfängers sind; vielmehr ist er auch verpflichtet, solche Urkunden vorzulegen, die er sich erst noch beschaffen muss (Bundessozialgericht , Urt. v. 26.05.1983 - 10 RKg 13/82, SozR 1200, § 66 Nr. 10).
  • BSG, 22.10.1987 - 12 RK 49/86

    Nachentrichtung freiwilligr Rentenversicherungsbeiträge - Wirksamkeit einer

    Auszug aus SG Lüneburg, 08.11.2016 - S 37 AS 1268/13
    Hat ein Widerspruchsführer durch eine fehlende Mitwirkung in dem dem Widerspruchsverfahren vorangegangenen Verwaltungsverfahren der Behörde - wie auch im vorliegenden Fall - keine andere Entscheidungsmöglichkeit gelassen und holt er die ihm obliegende Mitwirkung erst im Vorverfahren nach, sind die ihm durch das Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten durch ihn selbst verschuldet, so dass eine Kostenerstattung nach § 63 SGB X ausscheidet (Diering in Diering/Timme, Kommentar zum SGB X, 4. Aufl., § 63 SGB X, Rz. 21; vgl. BSGE 62, 214, 219).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - L 19 AS 1639/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus SG Lüneburg, 08.11.2016 - S 37 AS 1268/13
    Die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten beurteilt sich dabei aus der Sicht des Widerspruchsführers nach der Sach- und Rechtslage in dem Zeitpunkt der Zuziehung, also der förmlichen Beauftragung des Bevollmächtigten mit der Durchführung des Widerspruchsverfahrens - sogenannte ex-ante-Sicht (BSG SozR 4-1300 § 63 Nr. 4 Rz. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.11.2012 - L 19 AS 1639/12 B, m. w. N.).
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