Rechtsprechung
SG Landshut, 27.02.2017 - S 13 U 243/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
Unbegründete Klage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Unbegründete Klage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Suche nach Haustier auf Heimweg nicht unfallversichert
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitsunfall auf dem Heimweg? - Jeder noch so kleine Umweg kann Arbeitnehmer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kosten
- spiegel.de (Pressemeldung, 03.08.2017)
Suche nach Katze auf Arbeitsweg ist nicht versichert
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Suche nach Katze auf Heimweg nicht unfallversichert
- anwalt.de (Kurzinformation)
Suche nach Katze auf dem Heimweg nicht unfallversichert
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Unfallversicherung - Katzen-Suche auf eigenes Risiko
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Betreten der neben dem gepflasterten Weg liegenden Rasenfläche zur Suche nach Katze nicht von Unfallversicherungsschutz umfasst - Sturz auf Rasenfläche stellt kein Arbeitsunfall dar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus SG Landshut, 27.02.2017 - S 13 U 243/16
Dieser setzt erst wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet ist und die Handlungstendenz auch nach außen erkennbar wieder darauf gerichtet ist, den ursprünglichen versicherten Weg wieder aufzunehmen (vgl. BSG, Urt. v. 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R - zitiert nach juris).Die Unterbrechung des Versicherungsschutzes setzt nach der Rechtsprechung in dem Moment ein, wo der Versicherte seine eigenwirtschaftliche Handlungstendenz nach außen dokumentiert (vgl. BSG Urt. v. 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R - zitiert nach juris).
- BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung: …
Auszug aus SG Landshut, 27.02.2017 - S 13 U 243/16
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 09. Dezember 2003 (B 2 U 23/03 - zitiert nach juris) kommt es für die Frage, ob der unmittelbare Weg zwischen der Arbeit und der Wohnung des Versicherten dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterfällt, wesentlich auf die Handlungstendenz des Versicherten im Zeitpunkt des Unfalls an.Zwar steht nach der Rechtsprechung des BSG vom 09. Dezember 2003 (B 2 U 23/03 - zitiert nach juris) nicht nur der kürzeste, sondern auch der "unmittelbare" Weg zum oder vom Ort der Tätigkeit unter Unfallversicherungsschutz.
- BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als …
Auszug aus SG Landshut, 27.02.2017 - S 13 U 243/16
Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG vom 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R). - BSG, 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus SG Landshut, 27.02.2017 - S 13 U 243/16
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann ein Versicherter, dem gegenüber ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch Verwaltungsakt die Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgelehnt hat, im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage klären lassen, ob die Voraussetzungen des streitgegenständlichen Arbeitsunfalls vorliegen (vgl. BSG v. 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R - zitiert nach juris).