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   SG München, 04.12.2020 - S 46 SO 503/20   

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https://dejure.org/2020,81416
SG München, 04.12.2020 - S 46 SO 503/20 (https://dejure.org/2020,81416)
SG München, Entscheidung vom 04.12.2020 - S 46 SO 503/20 (https://dejure.org/2020,81416)
SG München, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - S 46 SO 503/20 (https://dejure.org/2020,81416)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Bayern, 28.09.2017 - L 8 SO 219/15

    Erfolglose Berufung gegen Überleitung eines Schenkungsrückforderungsanspruches

    Auszug aus SG München, 04.12.2020 - S 46 SO 503/20
    Damit sind entsprechend dem Urteil des Bay LSG vom 28.09.2017, L 8 SO 219/15, dort Rn. 42, in den strittigen Bescheiden alle wesentlichen Angaben enthalten.

    Die Prüfung, ob dieser Anspruch tatsächlich besteht, ist den Zivilgerichten vorbehalten (BSG, Beschluss vom 25.04.2013, B 8 SO 104/12 B, dort Rn. 8; Bay LSG, Urteil vom 28.09.2017, L 8 SO 219/15, dort Rn. 46).

    Es ist daher eine normale Ermessensausübung zu fordern, wobei der Nachrang ein gewichtiges Kriterium darstellt (Bay LSG, Urteil vom 28.08.2017, L 8 SO 219/15, dort Rn. 52 ff).

    g) Die Härtefallklausel in § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII ist auf den Anspruchsübergang nach § 93 SGB XII nicht anwendbar (Bay LSG, 28.09.2017, L 8 So 219/15, dort Rn. 55 f).

  • LSG Bayern, 25.11.2010 - L 8 SO 136/10

    Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - erweiterte Sozialhilfe - Brutto-Prinzip -

    Auszug aus SG München, 04.12.2020 - S 46 SO 503/20
    c) Nach zutreffender Meinung (Bay LSG, Urteil vom 25.11.2010, L 8 SO 136/10; Armbruster in Juris-PK SGB XII, § 93 Rn. 47 ff) kommt es auf die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung für die Anspruchsüberleitung grundsätzlich nicht an.

    Es ist strittig, ob das Ermessen nach § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB XII wegen des wichtigen Nachrangprinzips nach § 2 SGB XII ein sogenanntes "intendiertes Ermessen" ist, d.h. regelmäßig für eine Anspruchsüberleitung spricht, wenn kein besonderer Ausnahmefall vorliegt (so z.B. Schellhorn u.a., SGB XII Kommentar, 20. Auflage 2020, § 93 Rn. 11 ff; Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 93 Rn. 24; Bay LSG, 25.11.2010, L 8 SO 136/10, dort Rn. 35).

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des

    Auszug aus SG München, 04.12.2020 - S 46 SO 503/20
    Im Urteil vom 20.09.2020, B 8 SO 20/11 R, dort Rn. 16, führte das BSG aus, dass die Sozialhilfe gegen Aufwendungsersatz nach § 19 Abs. 5 SGB XII einen tatsächlichen aktuellen Bedarf voraussetzt, der ohne Eingreifen des Sozialhilfeträgers nicht gedeckt werden würde.
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Auszug aus SG München, 04.12.2020 - S 46 SO 503/20
    Dabei handelt es sich um eine materielle Voraussetzung (BSG, Urteil vom 16.05.2012, B 4 AS 154/11 R, dort Rn. 16).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Auszug aus SG München, 04.12.2020 - S 46 SO 503/20
    Die Prüfung, ob dieser Anspruch tatsächlich besteht, ist den Zivilgerichten vorbehalten (BSG, Beschluss vom 25.04.2013, B 8 SO 104/12 B, dort Rn. 8; Bay LSG, Urteil vom 28.09.2017, L 8 SO 219/15, dort Rn. 46).
  • LSG Bayern, 13.06.2013 - L 8 SO 91/13
    Auszug aus SG München, 04.12.2020 - S 46 SO 503/20
    Soweit in einem Eilverfahren einmal die Bezifferung vergangener Leistungen gefordert wurde (Bay LSG, Beschluss vom 13.06.2013, L 8 SO 91/13 B ER, dort Rn. 40), hat sich diese Auffassung zu Recht nicht durchgesetzt.
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