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   SG Magdeburg, 10.08.2017 - S 25 SO 37/17 ER   

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SG Magdeburg, 10.08.2017 - S 25 SO 37/17 ER (https://dejure.org/2017,56376)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 10.08.2017 - S 25 SO 37/17 ER (https://dejure.org/2017,56376)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 10. August 2017 - S 25 SO 37/17 ER (https://dejure.org/2017,56376)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Magdeburg, 10.08.2017 - S 25 SO 37/17
    Ein Anordnungsgrund ist gegeben, wenn ohne eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz dem Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht anwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 19.10.1977 -2 BvR 42/76-, zuletzt Beschluss vom 12.05.2005 -1 BvR 569/05-).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Magdeburg, 10.08.2017 - S 25 SO 37/17
    Ein Anordnungsgrund ist gegeben, wenn ohne eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz dem Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht anwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 19.10.1977 -2 BvR 42/76-, zuletzt Beschluss vom 12.05.2005 -1 BvR 569/05-).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2010 - L 11 KR 460/10

    Krankenversicherung - einstweilige Anordnung - Versorgung mit

    Auszug aus SG Magdeburg, 10.08.2017 - S 25 SO 37/17
    Erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Antragsteller können dabei ausreichen (vgl. dazu auch LSG B-W v. 2.3.2010, L 11 KR 460/10 ER-B sowie Keller in: Meyer-Ladewig u. a., Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, § 86 b Rd. Nr. 29a).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.01.2018 - L 8 SO 54/17

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    "den Antragsgegner unter Aufhebung des Beschlusses des Sozialgerichts Magdeburg vom 10.08.2017 zum Aktenzeichen S 25 SO 37/17 ER zu verpflichten, dem Antragsteller bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung seines Antrags vom 12.07.2016 auf Gewährung von Eingliederungshilfe für behinderten Menschen in Form von heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, konkret die Bewilligung von zusätzlichem Betreuungspersonal für den Antragsteller von 35 Stunden pro Woche, die eben genannte Leistung vorläufig zu gewähren.".
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