Rechtsprechung
SG Mainz, 07.02.2024 - S 7 KR 526/20 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 13 Abs 2 SGB 5, § 39 Abs 1 S 1 SGB 5, § 2 KHEntgG, § 7 Abs 1 S 1 KHEntgG
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs 2 SGB 5 - medizinisch erforderliches Einbettzimmer - Höchstbetrag des hypothetischen Sachleistungsanspruchs als Abgeltung aller medizinisch erforderlichen allgemeinen Krankenhausleitungen inklusive des ...
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Kostenerstattung von Kosten eines Einbettzimmers im Krankenhaus
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- SG Detmold, 27.05.2014 - S 5 KR 138/12
Kein Anspruch auf Unterbringung im Einzelzimmer bei notwendiger …
Auszug aus SG Mainz, 07.02.2024 - S 7 KR 526/20
Ist sie es nicht, besteht schon im Hinblick hierauf kein Anspruch des Klägers auf die Sachleistung eines Einzelzimmers und mithin auf eine entsprechende Kostenerstattung (vgl. hierzu auch: SG Detmold vom 27.05.2014 - S 5 KR 138/12, juris Rn. 22).für eine Unterbringung eines Patienten im Einzelzimmer Sorge zu tragen hat (SG Detmold vom 27.05.2014 - S 5 KR 138/12, juris Rn. 22).
- BSG, 02.03.1983 - 9a RV 19/82
Krankenhausbehandlung der Ehefrau eines Beschädigten und der Umfang der …
Auszug aus SG Mainz, 07.02.2024 - S 7 KR 526/20
22 Mit dem bereits an den Kläger gezahlten Betrag in Höhe von 27.184,00 ? hat die Beklagte aber bereits die allgemeinen Krankenhausleistungen abgegolten (vgl. BSG vom 02.03.1983 - 9a RV 19/82, BeckRS 1983, 5868 Rn. 12).Da aber mit den in § 7 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG genannten Entgelten alle erforderlichen Krankenhausleistungen vergütet werden (§ 7 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG), schließen sie auch eine medizinisch notwendige Behandlung in einer anderen als der allgemeinen Art ein, mithin hier auch eine erforderliche Einzelzimmerbelegung, ein (vgl. noch zu den Pflegesätzen: BSG vom 02.03.1983 - 9a RV 19/82, BeckRS 1983, 5868 Rn. 12;… so auch: Noftz, in Hauck/Noftz, SGB V, 12. EL 2023, § 39 Rn. 111).
- BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R
Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG - …
Auszug aus SG Mainz, 07.02.2024 - S 7 KR 526/20
Den vom Kläger im Wege der statthaften kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage geltend gemachten Kostenerstattungsanspruch hat das Gericht im Hinblick auf die notwendige Bezifferung (Bundessozialgericht vom 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R, juris Rn. 27) und den von der Beklagten mitgeteilten Kosten einer Einbettzimmerbelegung dahingehend ausgelegt, dass der Kläger die Erstattung der Kosten für seine Einzelzimmerbelegung in Höhe von 20.440,00 ? begehrt. - BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R
Krankenversicherung - Wahl von Kostenerstattung anstelle Sach- oder …
Auszug aus SG Mainz, 07.02.2024 - S 7 KR 526/20
Eine derartige Begrenzung ist auch verfassungsrechtlich zulässig, denn sie trägt dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Rechnung (BSG vom 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R, juris Rn. 28).