Rechtsprechung
   SG Nordhausen, 15.11.2022 - S 12 AS 1439/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36682
SG Nordhausen, 15.11.2022 - S 12 AS 1439/20 (https://dejure.org/2022,36682)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 15.11.2022 - S 12 AS 1439/20 (https://dejure.org/2022,36682)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 15. November 2022 - S 12 AS 1439/20 (https://dejure.org/2022,36682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,36682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 18.05.2022 - B 7/14 AS 9/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach vorläufiger

    Auszug aus SG Nordhausen, 15.11.2022 - S 12 AS 1439/20
    Sie bestätigt vielmehr das Monatsprinzip, indem sie die monatlichen Ansprüche aufgreift und gerade nicht die Bildung eines Durchschnittsanspruchs im Rahmen der endgültigen Festsetzung zulässt (vgl. auch BSG, Urteil vom 18. Mai 2022, B 7/14 AS 9/21 R, juris, wo im gerichtlichen Verfahren die Begrenzung des Streitgegenstands nach endgültiger Festsetzung sowohl hinsichtlich des Leistungsanspruchs als auch der Erstattung auf einen einzigen Monat für zulässig erachtet wurde).

    Denn die Norm findet auch im Fall der abschließenden Feststellung des Leistungsanspruchs nach vorläufiger Bewilligung Anwendung (BSG, Urteil vom 18. Mai 2022, B 7/14 AS 9/21 R, juris Rn. 33 ff.).

    Da sowohl durch die eine als auch die andere BAB-Nachzahlung der Leistungsanspruch im August 2019 entfiele, muss nach § 11 Abs. 3 Satz 4 SGB II jedoch eine Aufteilung auf sechs Monate ab August 2019 erfolgen (zur Anwendbarkeit der Norm auch nach vorläufiger Bewilligung BSG, Urteil vom 18. Mai 2022, B 7/14 AS 9/21 R, juris Rn. 32).

    Denn einmalige Einnahmen im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 SGB II sind solche, bei denen sich das Geschehen im Wesentlichen in einer einzigen Leistung erschöpft, sie also nicht wiederkehrend sind (BSG, Urteil vom 18. Mai 2022, B 7/14 AS 9/21 R, juris Rn. 26).

    Denn im BSG-Urteil vom 18. Mai 2022 (Az. B 7/14 AS 9/21 R, juris) wird deutlich, dass auch im Rahmen der abschließenden Festsetzung das Monatsprinzip zu beachten ist (vgl. dort insbesondere Rn. 37) und die monatlichen Beträge sowohl hinsichtlich der Leistungen als auch der Erstattungen keine bloßen Berechnungselemente darstellen (hierzu schon oben A.II.).

    Insbesondere besteht aufgrund der Entscheidung des BSG (Urteil vom 18. Mai 2022, Az. B 7/14 AS 9/21 R, juris) keine grundsätzliche Bedeutung mehr (§ 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2012 - L 11 AS 759/11

    Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses bei der isolierten Anfechtung eines

    Auszug aus SG Nordhausen, 15.11.2022 - S 12 AS 1439/20
    In entsprechender Anwendung von § 79 Abs. 2 VwGO kann der Betroffene von dieser Möglichkeit insbesondere dann Gebrauch machen, wenn er durch einen Verfahrensfehler im Widerspruchsverfahren erstmalig oder gegenüber dem Ursprungsbescheid zusätzlich beschwert wird (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 1996, 9 RV 10/95, juris Randnummer 14; BSG, Urteil vom 25. März 1999, B 9 SB 14/97 R, juris Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Juli 2012, L 11 AS 759/11, juris Rn. 24; Haupt, in: Fichte/Jüttner, SGG, 3. Auflage 2020, § 95 Rn. 8; Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 95 Rn. 3 f.).

    Die Möglichkeit einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage lässt vorliegend auch nicht das notwendige Rechtsschutzbedürfnis der Kläger entfallen (zu dieser Voraussetzung und zum Streitstand LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Juli 2012, L 11 AS 759/11, juris Rn. 29 mit weiteren Nachweisen ).

    Die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses für die isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids setzt allerdings voraus, dass bei der sachlichen Befassung der Behörde im Rahmen des Widerspruchsverfahrens eine für den Betroffenen günstige Entscheidung zumindest möglich erscheint (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Juli 2012, L 11 AS 759/11, juris Rn. 30).

  • BSG, 18.05.2022 - B 7/14 AS 1/21 R

    Arbeitslosengeld II - Erledigung der vorläufigen Leistungsbewilligung durch

    Auszug aus SG Nordhausen, 15.11.2022 - S 12 AS 1439/20
    Daran fehlt es, wenn das Jobcenter - und sei es nach Schätzung auf Grundlage des Gesamtbrennstoffverbrauchs - bereits die vollständigen Stromkosten des Geräts als KdUH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II berücksichtigt hat, selbst wenn es dabei nicht ausweist, ob bzw. dass ein Anteil auf die Wassererwärmung entfiel (Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 18. Mai 2022, B 7/14 AS 1/21 R, juris).

    Ergibt sich bei der gerichtlichen Überprüfung einer abschließenden Leistungsfestsetzung nach § 41a Abs. 3 SGB II mit Saldierung nach § 41a Abs. 6 SGB II in (mindestens) einem Monat ein höherer Leistungsanspruch, während in anderen Monaten eine Überzahlung festzustellen ist, steht wegen des Monatsprinzips einer erneuten Saldierung durch das Gericht das Verböserungsverbot entgegen (Abgrenzung zu LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. September 2021, L 2 AS 692/20, juris; Fortentwicklung von BSG, Urteil vom 18. Mai 2022, B 7/14 AS 1/21 R, juris).

    Zwar soll nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. Mai 2022, Az. B 7/14 AS 1/21 R, juris) ein solcher Mehrbedarf bei einer dezentralen Kombitherme für den Zünd- und Pumpstrom in Betracht kommen, wenn der Grundsicherungsträger Stromkosten lediglich für die Heizung, nicht aber ausdrücklich auch zur Brauchwassererwärmung trägt.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.09.2021 - L 2 AS 692/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Auszug aus SG Nordhausen, 15.11.2022 - S 12 AS 1439/20
    Ergibt sich bei der gerichtlichen Überprüfung einer abschließenden Leistungsfestsetzung nach § 41a Abs. 3 SGB II mit Saldierung nach § 41a Abs. 6 SGB II in (mindestens) einem Monat ein höherer Leistungsanspruch, während in anderen Monaten eine Überzahlung festzustellen ist, steht wegen des Monatsprinzips einer erneuten Saldierung durch das Gericht das Verböserungsverbot entgegen (Abgrenzung zu LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. September 2021, L 2 AS 692/20, juris; Fortentwicklung von BSG, Urteil vom 18. Mai 2022, B 7/14 AS 1/21 R, juris).

    So ist für den vorliegenden Fall auch die vom Beklagten zitierte Rechtsprechung des LSG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 21. September 2021, L 2 AS 692/20, juris) nicht einschlägig.

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des

    Auszug aus SG Nordhausen, 15.11.2022 - S 12 AS 1439/20
    In entsprechender Anwendung von § 79 Abs. 2 VwGO kann der Betroffene von dieser Möglichkeit insbesondere dann Gebrauch machen, wenn er durch einen Verfahrensfehler im Widerspruchsverfahren erstmalig oder gegenüber dem Ursprungsbescheid zusätzlich beschwert wird (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 1996, 9 RV 10/95, juris Randnummer 14; BSG, Urteil vom 25. März 1999, B 9 SB 14/97 R, juris Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Juli 2012, L 11 AS 759/11, juris Rn. 24; Haupt, in: Fichte/Jüttner, SGG, 3. Auflage 2020, § 95 Rn. 8; Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 95 Rn. 3 f.).

    Diese Einschränkung hat das BSG für das sozialgerichtliche Verfahren jedoch nicht übernommen (vgl. etwa Urteil vom 25. März 1999, Az. B 9 SB 14/97 R, juris).

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Auszug aus SG Nordhausen, 15.11.2022 - S 12 AS 1439/20
    Denn der Beklagte hat Leistungen nach einer Reihe fehlerhafter Rechtsanwendungen und fehlerhafter Sachverhaltsermittlungen festgesetzt (insbesondere Nichtberücksichtigung einmaliger Einnahmen aus BAB; Nichtberücksichtigung eines weiteren Verteilmonats aus dem im Dezember 2018 i.H.v. 776 EUR als Nachzahlung zugeflossenen Kindergelds, das nach § 11 Abs. 3 Satz 3 SGB II erst ab Januar 2019 zu verteilen ist; Berücksichtigung eines tatsächlich nicht gegebenen Zuflusses von Erwerbseinkommen i.H.v. 450 EUR im September 2019; Bildung eines Durchschnittseinkommens entgegen § 41a Abs. 4 Satz 2 Nummer  2 SGB II in der alten Fassung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 26. Juli 2016 B 4 AS 39/17 R, BSGE 126, 294>), die sich zum Teil zugunsten, zum Teil zuungunsten der Klägerin auch für die Monate Mai und Juni 2019 auswirken (könnten).

    Eine abschließende Entscheidung zu einer nach alter Rechtslage erlassenen vorläufigen Bewilligung erfolgt nach neuem Recht nur, wenn der Bewilligungszeitraum bei Inkrafttreten der Neuregelung noch nicht beendet war (BSG, Urteil vom 12. September 2018, B 4 AS 39/17 R BSGE 126, 294 Rn. 21 ff.).

  • BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 36/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung über Leistungen

    Auszug aus SG Nordhausen, 15.11.2022 - S 12 AS 1439/20
    § 86 SGG ist aber weiter entsprechend anwendbar, wenn Verwaltungsakte ersetzt werden, die Gegenstand des Widerspruchsverfahrens waren (BSG, Urteil vom 5. Juli 2017, B 14 AS 36/16 R, SozR 4-1500 § 86 Nr. 3).

    Das war hier der Fall hinsichtlich der Bescheide über die abschließende Bewilligung vom 19. August 2020 und den Bescheid über die Erstattung vom selben Tag, der die vorangegangenen vorläufigen Bewilligungen (Bescheid vom 20. März 2019 in Gestalt der Bescheide vom 1. Juni 2019 und 17. Juli 2019) ersetzte (zur Erledigung vorläufiger Bescheide durch eine abschließende Entscheidung über Leistungen nach dem SGB II gemäß § 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - BSG, Urteil vom 5. Juli 2017, B 14 AS 36/16 R, SozR 4-1500 § 86 Nr. 3).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus SG Nordhausen, 15.11.2022 - S 12 AS 1439/20
    Zwar sind nur solche Einnahmen als Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II anzusehen, die einen Zuwachs von Mitteln bedeuten, der dem Hilfebedürftigen zur endgültigen Verwendung verbleibt (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2010, B 14 AS 46/09 R, BSGE 106, 185 Rn. 16).
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus SG Nordhausen, 15.11.2022 - S 12 AS 1439/20
    Jedenfalls sofern eine Verpflichtung zur Rückzahlung der laufenden Einnahmen - wie hier durch die Aufhebung im Folgejahr - erst nach den Zeiträumen eintritt, für die sie berücksichtigt werden sollen (zum Monatsprinzip bei laufenden Einnahmen vgl. § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II), besteht die Verpflichtung des Hilfebedürftigen, die Leistung als "bereite Mittel" in dem Monat des Zuflusses auch zu verbrauchen (zum Ganzen BSG, Urteil vom 23. August 2011, B 14 AS 165/10 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 43).
  • BSG, 11.11.2021 - B 14 AS 41/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Fahrkostenersatz

    Auszug aus SG Nordhausen, 15.11.2022 - S 12 AS 1439/20
    Ihr Klageziel auf die Abänderung der abschließenden Entscheidung, soweit Leistungen abschließend in geringerer Höhe als vorläufig bewilligt festgestellt worden sind, und Feststellung höherer (als vorläufig bewilligter) endgültiger Leistungen macht die Klägerin dabei statthaft mit der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 in Verbindung mit § 56 SGG) geltend (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2021, B 14 AS 41/20 R, SozR 4-4200 § 11b Nr. 14, Rn. 11).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.11.2020 - L 2 AS 38/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der isolierten Anfechtung eines

  • BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98

    Isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids; Rechtsschutzbedürfnis;

  • BVerwG, 23.07.2002 - 7 B 53.02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Wörtliche Übernahme der Gründe

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RV 10/95

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Vorverfahren

  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 44/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung über zunächst

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht