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   SG Oldenburg, 21.03.2012 - S 61 KR 6/12 ER   

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https://dejure.org/2012,7639
SG Oldenburg, 21.03.2012 - S 61 KR 6/12 ER (https://dejure.org/2012,7639)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 21.03.2012 - S 61 KR 6/12 ER (https://dejure.org/2012,7639)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 21. März 2012 - S 61 KR 6/12 ER (https://dejure.org/2012,7639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Anspruch auf Hörgeräteversorgung - bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder nach dem Stand der Medizintechnik - keine Austragung eines Streits zwischen der Krankenversicherung und ihrem Hilfsmittelerbringer über die Anwendung eines ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Anspruch auf Hörgeräteversorgung - bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder nach dem Stand der Medizintechnik - Verpflichtungen der Krankenkasse gegenüber dem Leistungserbringer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 861 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus SG Oldenburg, 21.03.2012 - S 61 KR 6/12
    Versicherte haben Anspruch auf die Hörgeräteversorgung, die die nach dem Stand der Medizintechnik bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlaubt, da der unmittelbare Behinderungsausgleich betroffen ist (BSG, Urt. vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R).

    Festbetragsregelungen ermächtigen nicht zu Einschränkungen des GKV-Leistungskatalogs (BSG, Urt. vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, zitiert nach Juris).

    Das Risiko, für überhöhte Vergütungsansprüche aufkommen zu müssen, trifft im Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherungen grundsätzlich die Krankenkassen, nicht den Versicherten (BSG, Urt. vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, zitiert nach Juris).

    Dass das Hörvermögen bei Störgeräuschen für ein Aufschließen zu den Verständigungsmöglichkeiten hörgesunder Menschen erheblich ist, hat das Bundessozialgericht bereits entschieden (vgl. BSG, URt. v. 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, zitiert nach Juris).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Oldenburg, 21.03.2012 - S 61 KR 6/12
    Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkasse nicht bewilligen (§ 12 Abs. 1 SGB V; s. stellvertretend BSG, Urteil vom 16. September 2004 - B 3 KR 19/03 R).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus SG Oldenburg, 21.03.2012 - S 61 KR 6/12
    Ebenso gehört dazu das Bedürfnis, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen (s. BSG a.a.O. unter Hinweis auf BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 3, dort m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Oldenburg, 21.03.2012 - S 61 KR 6/12
    Daher ist vorläufiger Rechtsschutz nur dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 79, 69, 74 mit weiteren Nachweisen).
  • SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 61 KR 221/10

    Kostenübernahme für die beidseitige Hörgeräteversorgung mit den Geräten Oticon

    (vgl. auch SG Oldenburg, Beschl. v. 21.03.2012 - S 61 KR 6/12 ER, zitiert nach Juris).

    (vgl. auch SG Oldenburg, Beschl. v. 21.03.2012 - S 61 KR 6/12 ER) Der Hörgeräteakustiker ist nicht Vertragspartner der einzelnen Versicherten, sondern der Krankenversicherungen (durch den BIHA-Vertrag).

    (vgl. auch SG Oldenburg, Beschl. v. 21.03.2012 - S 61 KR 6/12 ER, zitiert nach Juris) Dies würde angesichts des für Versicherte unübersichtlichen Hörgerätemarktes über einen unzumutbar langen und unabsehbaren Zeitraum dazu führen, dass die von der Krankenversicherung geschuldete, bestmögliche Versorgung nicht erfolgt.

    (vgl. auch SG Oldenburg, Beschl. v. 21.03.2012 - S 61 KR 6/12 ER, zitiert nach Juris).

  • SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 81 R 84/11

    Kostenerstattung für bereits beschaffte Hörgeräte i.R.d. gesetzlichen

    (vgl. SG Oldenburg, Beschl. v. 20.03.2012 - Az. S 61 KR 6/12 ER, zitiert nach Juris).

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass dass der Hörgeräteakustiker als Hilfsmittellieferant im Lager der Krankenversicherung steht und diese sich sein Fehlverhalten im Verhältnis zum Versicherten daher grundsätzlich zurechnen lassen muss (vgl. SG Oldenburg, Beschl. v. 20.03.2012 - S 61 KR 6/12 ER, zitiert nach Juris).

  • SG Oldenburg, 04.02.2013 - S 81 R 290/11

    Kostenübernahme für die beidseitige Hörgeräteversorgung mit den Geräten Oticon

    (vgl. auch SG Oldenburg, Beschl. v. 21.03.2012 - S 61 KR 6/12 ER, zitiert nach Juris) Die Beigeladene zu 1) hätte dem Kläger, um eine über die bereits erfolgten Mitwirkungshandlungen des Klägers hinausgehende Mitwirkungspflicht zur Erprobung weiterer Geräte, ggf. bei einem anderen Akustiker, begründen zu können, konkrete eigenanteilsfreie Versorgungsalternativen aufzeigen müssen.

    (vgl. auch SG Oldenburg, Beschl. v. 21.03.2012 - S 61 KR 6/12 ER) Der Hörgeräteakustiker ist nicht Vertragspartner der einzelnen Versicherten, sondern der Krankenversicherungen (durch den BIHA-Vertrag).

  • SG Karlsruhe, 26.09.2016 - S 5 R 771/16

    Krankenversicherung - Hörgeräteversorgung - zuständiger Rehabilitationsträger -

    Bietet der Hörgeräteakustiker dem Versicherten kein Festbetragsgerät an, muss sich die Krankenkasse dieses Versäumnis zurechnen lassen - und zwar selbst dann, wenn der Hörgeräteakustiker damit gegen eine Verpflichtung aus einem Vertrag nach § 127 SGB V verstößt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2013, L 4 KR 85/12, Rdnr. 33 - nach Juris; SG Oldenburg, Urteil vom 21.3.2012, S 61 KR 6/12 ER, Rdnr. 31 und 33 - nach Juris).
  • SG Köln, 21.09.2012 - S 33 R 1128/11

    Rentenversicherung

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Hörgeräteakustiker als Hilfsmittellieferant im Lager der Krankenversicherung steht und diese sich sein Fehlverhalten im Verhältnis zum Versicherten daher grundsätzlich zurechnen lassen muss (vergleiche SG Oldenburg, Beschluss vom 20.03.2012, S 61 KR 6/12 ER, juris).
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