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SG Rostock, 29.11.2018 - S 2 AL 69/17 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Arbeitslosenversicherung: Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Abfindungszahlung im Rahmen einer Kündigung; Anwendung der Ruhensregelung bei einer auf betriebliche Gründe gestützten außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
- rewis.io
- sozialrechtsiegen.de
Arbeitslosenversicherung - Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Abfindungszahlung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 13/12 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung - Kündigung …
Auszug aus SG Rostock, 29.11.2018 - S 2 AL 69/17
Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) unter Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ausnahmsweise in Betracht, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen ist und dies dazu führt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz vollständigen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für erhebliche Zeiträume vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenüberstünde (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2013, - B 11 AL 13/12 R -, juris, Rn. 16 mit zahlreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des BAG).Dem Kläger ist aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes so zu stellen, wie sie stünde wenn von vornherein rechtmäßig entschieden worden wäre (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2013, B 11 AL 13/12 R, juris, Rn. 21).