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   SG Saarbrücken, 04.03.2005 - S 21 ER 1/05 AS   

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https://dejure.org/2005,27692
SG Saarbrücken, 04.03.2005 - S 21 ER 1/05 AS (https://dejure.org/2005,27692)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.03.2005 - S 21 ER 1/05 AS (https://dejure.org/2005,27692)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. März 2005 - S 21 ER 1/05 AS (https://dejure.org/2005,27692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft - Beweislast

  • saarland.de Word Dokument

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus SG Saarbrücken, 04.03.2005 - S 21 ER 1/05
    Das Fehlen der Bereitschaft hierzu wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als ein Indiz gewertet, aus dem auf das Nichtbestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft geschlossen werden muss ( so ausdrücklich im Urteil des BVerwG vom 17.05.1995 [ Az. 5 C 16/93 ] ).

    Die Kammer kann nicht a priori davon ausgehen, dass der Antragsteller diesen Begriff im technischen Sinne gemäß den Regelungen des SGB II gebraucht hat, sondern hat alle verfügbaren Hinweistatsachen daraufhin in Blick zu nehmen, ob sie den Schluss rechtfertigen, dass die Partner der betreffenden Lebensgemeinschaft in der Tat den Willen haben, auf Dauer füreinander einzustehen ( Urteil des BVerwG vom 17.05.1995 [ Az. 5 C 16/93] , zitiert nach JURIS).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Saarbrücken, 04.03.2005 - S 21 ER 1/05
    Dies ist nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ( vgl. dazu Urteile des Bverw vom 17.11.1992[ Az. 1 BvL 8/87] und zuletzt vom 02.09.2004 [ Az. 1 BvR 1962/04 ], zitiert nach JURIS ) dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindung auszeichnet, die die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus gehen.
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus SG Saarbrücken, 04.03.2005 - S 21 ER 1/05
    Dies ist nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ( vgl. dazu Urteile des Bverw vom 17.11.1992[ Az. 1 BvL 8/87] und zuletzt vom 02.09.2004 [ Az. 1 BvR 1962/04 ], zitiert nach JURIS ) dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindung auszeichnet, die die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehung in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinaus gehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.01.2002 - 2 M 104/01

    Feststellung der Höhe eines Anspruchs auf sozialrechtlichen Bedarfs; Anrechnung

    Auszug aus SG Saarbrücken, 04.03.2005 - S 21 ER 1/05
    Dies kann dennoch keine Beweislastumkehr zu Lasten des Antragstellers begründen, da in diesem Fall auf Grund der stets gegebenen Zweifel an der Glaubhaftigkeit der dem Antragsteller zur Verfügung stehenden Beweismittel ein überzeugender Nachweis des Nichtbestehens einer eheähnlichen Gemeinschaft für den Antragsteller ebenfalls schlechterdings nicht zu führen wäre, was noch weniger hingenommen werden kann ( vgl. hierzu den Beschluss des OVG Schleswig- Holstein vom 02.01.2002, Az. 2 M 104/01, zitiert nach JURIS).
  • SG Dresden, 01.06.2005 - S 23 AS 212/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen für das Bestehen

    In der subjektiven Einschätzung der gegenseitigen Beziehung kann auf Grund der beschränkten Ankreuzvarianten kein prozessual wirksames Eingeständnis einer im Rahmen von § 7 SGB II relevanten Tatsache gesehen werden (so auch: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; 05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS).

    Das Gericht kann deshalb nicht a priori davon ausgehen, dass der Antragsteller diesen Begriff im technischen Sinne gemäß den Regelungen des SGB II gebraucht hat, sondern hat alle verfügbaren Hinweistatsachen daraufhin in den Blick zu nehmen, ob sie den Schluss rechtfertigen, dass die Partner der betreffenden Lebensgemeinschaft in der Tat den Willen haben, auf Dauer füreinander Einzustehen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17.05.1995, Az: 5 C 16/93 und ausdrücklich: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS).

    Für seine Annahme, dass die Frau S ... mit dem Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, ist der Antragsgegner im Übrigen nach den Grundsätzen der objektiven Feststellungslast im sozialgerichtlichen Verfahren darlegungs- und beweisbelastet (so zutreffend: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS; SG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2005, Az: S 35 AS 112/05 ER; SG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2005, Az: S 35 AS 119/05 ER; SG Hildesheim, Beschluss vom 23.05.2005, Az: S 43 AS 188/05 ER).

  • SG Dresden, 14.06.2005 - S 23 AS 332/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der

    In der subjektiven Einschätzung der gegenseitigen Beziehung kann auf Grund der beschränkten Ankreuzvarian-ten kein prozessual wirksames Eingeständnis einer im Rahmen von § 7 SGB II relevanten Tatsache gesehen werden (so auch: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; 05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS).

    Das Gericht kann deshalb nicht a priori davon ausgehen, dass die Antragstellerin diesen Begriff im technischen Sinne gemäß den Regelungen des SGB II gebraucht hat, sondern hat alle verfügbaren Hinweistatsachen daraufhin in den Blick zu nehmen, ob sie den Schluss rechtfertigen, dass die Partner der betreffenden Lebensgemeinschaft in der Tat den Willen haben, auf Dauer füreinander Einzustehen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17.05.1995, Az: 5 C 16/93 und ausdrücklich: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS).

    Für ihre Annahme, dass der Herr D ... mit der Antragstellerin in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, ist die Antragsgegnerin im Übrigen nach den Grundsätzen der objektiven Feststellungslast im sozialgerichtlichen Verfahren darlegungs- und beweisbelastet (so zutreffend: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS; SG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2005, Az: S 35 AS 112/05 ER; SG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2005, Az: S 35 AS 119/05 ER; SG Hildesheim, Beschluss vom 23.05.2005, Az: S 43 AS 188/05 ER).

  • SG Dresden, 18.05.2005 - S 23 AS 175/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der

    In der subjektiven Einschätzung der gegenseitigen Beziehung kann auf Grund der beschränkten An-kreuzvarianten kein prozessual wirksames Eingeständnis einer im Rahmen von § 7 SGB II relevanten Tatsache gesehen werden (so auch: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; 05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS).

    Das Gericht kann nicht a priori davon ausgehen, dass die Antragstellerin diesen Begriff im technischen Sinne gemäß den Regelungen des SGB II gebraucht hat, sondern hat alle verfügbaren Hinweistatsachen daraufhin in den Blick zu nehmen, ob sie den Schluss rechtfertigen, dass die Partner der betreffenden Lebensgemeinschaft in der Tat den Willen haben, auf Dauer füreinander Einzustehen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17.05.1995, Az: 5 C 16/93 und ausdrücklich: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS).

    Für ihre Annahme, dass der Herr W ... mit der Antragstellerin in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, ist die Antragsgegnerin im Übrigen nach den Grundsätzen der objektiven Feststellungslast im sozialgerichtlichen Verfahren darlegungs- und beweisbelastet (so zutreffend: SG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2005, Az: S 21 AS 3/05; SG Saarbrücken, Beschluss vom 04.03.2005, Az: S 21 ER 1/05 AS; SG Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2005, Az: S 35 AS 119/05 ER).

  • SG Berlin, 23.09.2005 - S 37 AS 2225/05

    Arbeitslosengeld II - Heizungskosten - Verteilung der Heizölkostenrechnung auf

    Inwiefern durch die Freistellung eines solchen Einkommenssegments, aus dem bei der vorliegenden Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen für Krankheit und Pflege die anderen Versicherungen einschließlich der Pflichtversicherungen bedient werden müssen, elementare Fördergrundsätze des SGB II verletzt werden, sieht das Gericht nicht (a. A. SG Saarland, Abhilfebeschluss vom 4. März 2005 - S 21 ER 1/05 AS -).
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