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   SG Schleswig, 21.09.2017 - S 23 KR 57/13   

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https://dejure.org/2017,41683
SG Schleswig, 21.09.2017 - S 23 KR 57/13 (https://dejure.org/2017,41683)
SG Schleswig, Entscheidung vom 21.09.2017 - S 23 KR 57/13 (https://dejure.org/2017,41683)
SG Schleswig, Entscheidung vom 21. September 2017 - S 23 KR 57/13 (https://dejure.org/2017,41683)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 Abs 2 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 39 Abs 1 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Eingriff in ein funktionell intaktes Organ durch eine Mammareduktionsplastik - mittelbare Behandlung von Folgeerkrankungen bedarf einer speziellen Rechtfertigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus SG Schleswig, 21.09.2017 - S 23 KR 57/13
    Denn eine solche Entstellung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur dann vor, wenn es sich objektiv um eine erhebliche Auffälligkeit handelt, die naheliegende Reaktionen der Mitmenschen wie Neugier oder Betroffenheit erzeugt und damit zugleich erwarten lässt, dass der Betroffene ständig viele Blicke auf sich zieht, zum Objekt besonderer Beachtung anderer wird und sich deshalb aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückzieht und zu vereinsamen droht, so dass seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefährdet ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.2008, B 1 KR 19/07 R, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 25.09.2000, B 1 KR 5/99 R, NZS 2001, 319 ff.).
  • LSG Thüringen, 29.10.2013 - L 6 KR 158/11

    Krankenversicherung - Anspruch auf beidseitige Mammareduktionsplastik bei

    Auszug aus SG Schleswig, 21.09.2017 - S 23 KR 57/13
    Ein solcher Eingriff kommt daher nur dann in Betracht, wenn alle konservativen Behandlungsmethoden vollständig ausgeschöpft worden sind (LSG Thüringen, Urteil vom 29.10.2013, L 6 KR 158/11, zitiert nach juris).
  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus SG Schleswig, 21.09.2017 - S 23 KR 57/13
    Denn anerkannt ist insoweit, dass der Eintritt einer Folgeerkrankung, die ihrerseits der ärztlichen Behandlung bedarf, die Regelwidrigkeit im Sinne der Beeinträchtigung von Körperfunktionen belegt (vgl. zur Adipositas: BSG, Urteil vom 19.02.2003, B 1 KR 1/02 R, SGb 2004, 115 ff.).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus SG Schleswig, 21.09.2017 - S 23 KR 57/13
    Denn eine solche Entstellung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur dann vor, wenn es sich objektiv um eine erhebliche Auffälligkeit handelt, die naheliegende Reaktionen der Mitmenschen wie Neugier oder Betroffenheit erzeugt und damit zugleich erwarten lässt, dass der Betroffene ständig viele Blicke auf sich zieht, zum Objekt besonderer Beachtung anderer wird und sich deshalb aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückzieht und zu vereinsamen droht, so dass seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefährdet ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.2008, B 1 KR 19/07 R, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 25.09.2000, B 1 KR 5/99 R, NZS 2001, 319 ff.).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form

    Auszug aus SG Schleswig, 21.09.2017 - S 23 KR 57/13
    Dabei kommt nicht jeder körperlichen Unregelmäßigkeit Krankheitswert im Rechtssinne zu; die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat diese Grundvoraussetzungen für die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht vielmehr dahingehend präzisiert, dass eine Krankheit nur vorliegt, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (BSG, Urteil vom 19.10.2004, B 1 KR 9/04 R, zitiert nach juris).
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