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   SG Schwerin, 28.03.2016 - S 3 KA 9/16 ER   

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https://dejure.org/2016,30543
SG Schwerin, 28.03.2016 - S 3 KA 9/16 ER (https://dejure.org/2016,30543)
SG Schwerin, Entscheidung vom 28.03.2016 - S 3 KA 9/16 ER (https://dejure.org/2016,30543)
SG Schwerin, Entscheidung vom 28. März 2016 - S 3 KA 9/16 ER (https://dejure.org/2016,30543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 39 Abs 2 SGB 10, § 1a Nr 18 BMV, § 4 BMV, Anl 9.1 § 2 BMV
    Vertragsärztliche Versorgung - keine Notwendigkeit der Erteilung eines neuen Versorgungsauftrages zur Erbringung von ambulanten Dialyseleistungen nach Aufkündigung einer Kooperation (nicht Gemeinschaftspraxis) und Verlegung des Vertragsartsitzes am selben Ort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 19 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Genehmigung/Zweigpraxis/Notdienst | Ambulante Dialyseleistungen | Versorgungsauftrag für Dialyse nach Aufkündigung einer Kooperation

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 56/15

    Anerkennung einer Praxisbesonderheit bei der Bemessung eines

    Auszug aus SG Schwerin, 28.03.2016 - S 3 KA 9/16
    Er geht davon aus, dass der Bescheid nach § 96 Abs. 1 SGG bereits Gegenstand des Klageverfahrens S 3 KA 56/15 (siehe unten) ist.

    Hiergegen richtet sich die am 14. Dezember 2015 erhobene Klage des AS mit den Anträgen, den Bescheid vom 30.11.2015 aufzuheben und dem Widerspruch vom 19.10.2015 stattzugeben, hilfsweise den Bescheid vom 30.11.2015 aufzuheben und die Beklagte (AG) zu verurteilen, über den Widerspruch unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden, weiterhin festzustellen, dass die Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrages nach § 4 iVm § 3 Abs. 3a der Anlage 9.1 BMV-Ä vom 19. Mai 2003 in der Form des Bescheides vom 22.10.2003 durch Verlegung des Praxisstandortes erledigt ist, hilfsweise, die Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrages nach § 4 iVm § 3 Abs. 3a der Anlage 9.1 BMV-Ä vom 19.05.2003 in der Form des Bescheides vom 22.10.2003 aufzuheben (S 3 KA 56/15).

    Der Bescheid vom 03.12.2015 sei nicht Gegenstand des Klageverfahrens (S 3 KA 56/15) geworden.

    Insoweit bezieht sich die AG auf ihre Ausführungen Klageverfahren S 3 KA 56/15.

    Im Verfahren S 3 KA 56/15 hat die Kammer eine schriftliche Stellungnahme der KBV zur Auslegung der Anlage 9.1 BMV-Ä veranlasst, die unter dem 14.03.2016 vorliegt.

    Der Antrag zu 2), festzustellen, dass der Bescheid vom 03.12.2015 zur Genehmigung der Durchführung und Abrechnung ambulanter Dialyseleistungen am Praxisstandort D-Straße in D-Stadt gem. § 96 SGG Gegenstand des Klageverfahrens S 3 KA 56/15 geworden sei, ist unzulässig.

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung eines Versorgungsauftrags für

    Auszug aus SG Schwerin, 28.03.2016 - S 3 KA 9/16
    Letzteres ist der Fall, wenn die Einräumung des Status an den Konkurrenten vom Vorliegen eines Versorgungsbedarfs abhängt, der von den bereits zugelassenen Ärzten nicht abgedeckt wird (zuletzt für die Genehmigung eines Versorgungsauftrages für Dialyseleistungen: BSG v. 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R - juris Rn. 25ff).

    Nach Maßgabe der angeführten Grundsätze der Anfechtungsberechtigung von Konkurrenten kann aber auch dieser Antrag keinen Erfolg haben, weil der AS zwar im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen anbietet und in Ansehung der Genehmigung nach § 4 Anlage 9.1 BMV-Ä aus dem Jahre 2003 dem Beigeladenen auch ein vertragsartrechtlicher Status vermittelt wird (dazu: BSG v. 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R - juris Rn. 30), allerdings kommt dem AS als gleichfalls Genehmigungsinhaber gegenüber dem Beigeladenen kein Vorrang zu.

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus SG Schwerin, 28.03.2016 - S 3 KA 9/16
    Unter welchen Voraussetzungen Vertragsärzte berechtigt sind, zugunsten anderer Ärzte ergangene Entscheidungen anzufechten (sog defensive Konkurrentenklage), hat das BSG in seinem Urteil vom 7.2.2007 im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG vom 17.8.2004 (SozR 4-1500 § 54 Nr. 4) im Einzelnen dargestellt.
  • BSG, 09.05.2012 - B 6 KA 43/11 R

    Zweigpraxisgruendung erleichtert

    Auszug aus SG Schwerin, 28.03.2016 - S 3 KA 9/16
    Mit diesem Bescheid werde dem Beigeladenen genau die Leistungserbringung bestätigt, gegen die er - der AS - sich spätestens mit seinem Schreiben vom 26.11.2015 unter Vorlage des Terminsberichts des BSG vom 29.10.2015 (B 6 KA 43/11 R) gewendet habe.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2004 - L 4 B 8/04

    Gemeinschaftspraxis: Mitnahme des Versorgungsauftrags

    Auszug aus SG Schwerin, 28.03.2016 - S 3 KA 9/16
    Unter Heranziehung des Beschlusses des LSG Sachsen-Anhalt vom 10. Mai 2004 (L 4 B 8/04 KA ER) sieht sich die AG nicht an die Ausführungen der KBV zur Erforderlichkeit einer Genehmigung für den umfassenden Versorgungsauftrag nach Auflösung der Kooperation gebunden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 66/15
    Auszug aus SG Schwerin, 28.03.2016 - S 3 KA 9/16
    Dagegen hat der AS am 30.12.2015 Klage erhoben (S 3 KA 66/15).
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