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   SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07 ER   

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SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07 ER (https://dejure.org/2007,3334)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07 ER (https://dejure.org/2007,3334)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - S 10 KR 8604/07 ER (https://dejure.org/2007,3334)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot der Erteilung von Zuschlägen auf Angebote von Pharmaunternehmen zum Abschluss von Rabattverträgen für verschiedene Wirkstoffe; Anwendbarkeit des § 17a Abs. 3 S. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) auf Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Gebot des effektiven ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 130a Abs. 8 § 130a Abs. 9 § 69; SGG § 51
    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot, für verschiedene Wirkstoffe Zuschläge auf Angebote von Pharmaunternehmen zum Abschluss von Rabattverträgen zu erteilen

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (28)

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-105/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07
    Die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07) eingereichten Klage wird angeordnet.

    Die Beigeladene Ziffer 4 hat gegen den Beschluss im Verfahren VK 2-105/07 ebenfalls beim OLG Düsseldorf am 28.11.2007 sofortige Beschwerde unter dem dortigen Aktenzeichen VII Verg 47/07 hinsichtlich des Kostenausspruches im Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 eingelegt.

    die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07), allesamt zugestellt am 16.11.2007, eingereichten Klage anzuordnen,.

    In seinen Beschlüssen vom 18.12.2007 hat das OLG Düsseldorf in den Verfahren VII Verg 45/07, 46/07 und 47/07 seine Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen Ziffern 1, 2 und 4 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-105/07 bejaht.

    Dasselbe gilt für die sofortige Beschwerde der Beigeladenen Ziffer 4 gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes im Verfahren VK 2-105/07.

    Soweit die Beigeladenen Ziffern 1 und 2 am 23.11.2007 und die Beigeladene Ziffer 4 am 28.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 2-117/07, VK 2-120/07 bzw. VK 2-105/07 sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt haben, begründet dies - wie dargestellt - keine Rechtswegsperre, obwohl diese sofortigen Beschwerden vor den am 29.11.2007 beim SG Stuttgart gestellten Anträgen auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei einem Gericht eingelegt wurden.

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-117/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07
    Die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07) eingereichten Klage wird angeordnet.

    Die Beigeladenen Ziffern 1 und 2 haben gegen die Beschlüsse in den Verfahren VK 2-117/07 bzw. VK 2-120/07 jeweils am 23.11.2007 beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sofortige Beschwerde unter den dortigen Aktenzeichen VII Verg 45/07 bzw. VII Verg 46/07 mit dem Begehren eingelegt, eine noch weitergehende Untersagung zu verfügen.

    die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07), allesamt zugestellt am 16.11.2007, eingereichten Klage anzuordnen,.

    In seinen Beschlüssen vom 18.12.2007 hat das OLG Düsseldorf in den Verfahren VII Verg 45/07, 46/07 und 47/07 seine Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen Ziffern 1, 2 und 4 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-105/07 bejaht.

    Soweit die Beigeladenen Ziffern 1 und 2 am 23.11.2007 und die Beigeladene Ziffer 4 am 28.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 2-117/07, VK 2-120/07 bzw. VK 2-105/07 sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt haben, begründet dies - wie dargestellt - keine Rechtswegsperre, obwohl diese sofortigen Beschwerden vor den am 29.11.2007 beim SG Stuttgart gestellten Anträgen auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei einem Gericht eingelegt wurden.

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-120/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07
    Die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07) eingereichten Klage wird angeordnet.

    Die Beigeladenen Ziffern 1 und 2 haben gegen die Beschlüsse in den Verfahren VK 2-117/07 bzw. VK 2-120/07 jeweils am 23.11.2007 beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sofortige Beschwerde unter den dortigen Aktenzeichen VII Verg 45/07 bzw. VII Verg 46/07 mit dem Begehren eingelegt, eine noch weitergehende Untersagung zu verfügen.

    die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07), allesamt zugestellt am 16.11.2007, eingereichten Klage anzuordnen,.

    In seinen Beschlüssen vom 18.12.2007 hat das OLG Düsseldorf in den Verfahren VII Verg 45/07, 46/07 und 47/07 seine Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen Ziffern 1, 2 und 4 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-105/07 bejaht.

    Soweit die Beigeladenen Ziffern 1 und 2 am 23.11.2007 und die Beigeladene Ziffer 4 am 28.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 2-117/07, VK 2-120/07 bzw. VK 2-105/07 sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt haben, begründet dies - wie dargestellt - keine Rechtswegsperre, obwohl diese sofortigen Beschwerden vor den am 29.11.2007 beim SG Stuttgart gestellten Anträgen auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei einem Gericht eingelegt wurden.

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 45/07

    Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07
    Die Beigeladenen Ziffern 1 und 2 haben gegen die Beschlüsse in den Verfahren VK 2-117/07 bzw. VK 2-120/07 jeweils am 23.11.2007 beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sofortige Beschwerde unter den dortigen Aktenzeichen VII Verg 45/07 bzw. VII Verg 46/07 mit dem Begehren eingelegt, eine noch weitergehende Untersagung zu verfügen.

    Die Antragstellerinnen haben gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes ebenfalls beim OLG Düsseldorf am 30.11.2007 sofortige Beschwerde unter den dortigen Aktenzeichen VII Verg 45/07 bis 51/07 eingelegt.

    In seinen Beschlüssen vom 18.12.2007 hat das OLG Düsseldorf in den Verfahren VII Verg 45/07, 46/07 und 47/07 seine Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen Ziffern 1, 2 und 4 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-105/07 bejaht.

    Auch durch die Beschlüsse des OLG Düsseldorf in den Verfahren VII Verg 45/07 bis 47/07 hinsichtlich der Beigeladenen Ziffern 1, 2 und 4 besteht damit keine Bindung des SG Stuttgart an diese Entscheidung des OLG Düsseldorf hinsichtlich des Rechtsweges.

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07
    Ferner wurde das Beschwerdeverfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über die Vorlage des Senats gemäß Beschluss vom 23.05.2007 (VII Verg 50/06) ausgesetzt.

    Die hierzu vertretene Ansicht, bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte sei § 69 SGB V unanwendbar, weil der Gesetzgeber nicht über das Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Richtlinie 2004/18/EG disponieren könne (vgl. OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 23.05.2005 an den EuGH - VII Verg 50/06) begründet nicht die Eröffnung des Verfahrensweges vor die vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen nach §§ 97 ff GWB.

    Die gegenteilige Auffassung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf in ihrem Beschluss vom 31.10.2007, der 2. Vergabekammer des Bundes in ihren Beschlüssen vom 15.11.2007 (vgl. z. B. VK 2-114/07) sowie des OLG Düsseldorf (Vorlagebeschluss an den EuGH vom 23.05.2007 - VII-Verg 50/06; Beschlüssen vom 18.12.2007 bzw. 19.12.2007 - VII Verg 44/07 - 51/07) ist angesichts des eindeutigen Wortlautes des § 69 Satz 2 SGB V und der dargestellten Gesetzesentwicklung ebenso abzulehnen (Engelmann aaO, Rz. 120) wie die Ansicht des SG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 14.11.2007.

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-114/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07
    Die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07) eingereichten Klage wird angeordnet.

    die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07), allesamt zugestellt am 16.11.2007, eingereichten Klage anzuordnen,.

    Die gegenteilige Auffassung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf in ihrem Beschluss vom 31.10.2007, der 2. Vergabekammer des Bundes in ihren Beschlüssen vom 15.11.2007 (vgl. z. B. VK 2-114/07) sowie des OLG Düsseldorf (Vorlagebeschluss an den EuGH vom 23.05.2007 - VII-Verg 50/06; Beschlüssen vom 18.12.2007 bzw. 19.12.2007 - VII Verg 44/07 - 51/07) ist angesichts des eindeutigen Wortlautes des § 69 Satz 2 SGB V und der dargestellten Gesetzesentwicklung ebenso abzulehnen (Engelmann aaO, Rz. 120) wie die Ansicht des SG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 14.11.2007.

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-102/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07
    Die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07) eingereichten Klage wird angeordnet.

    Mit ihren Beschlüssen vom 15.11.2007 (VK 2-102/07; 105/07; 108/07; 114/07; 117/07; 120/07; 123/07) untersagte die 2. Vergabekammer des Bundes den hiesigen Antragstellerinnen, hinsichtlich der im Einzelnen bezeichneten Wirkstoffe auf die vorliegenden Angebote Zuschläge zu erteilen.

    die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07), allesamt zugestellt am 16.11.2007, eingereichten Klage anzuordnen,.

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 44/07

    Geltung des Allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07
    Die gegenteilige Auffassung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf und der Vergabekammer des Bundes sowie des OLG Düsseldorf (z.B. Beschlüsse vom 18./19.12.2007 - VII Verg 44/07 - 51/07) ist abzulehnen.

    Die gegenteilige Auffassung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf in ihrem Beschluss vom 31.10.2007, der 2. Vergabekammer des Bundes in ihren Beschlüssen vom 15.11.2007 (vgl. z. B. VK 2-114/07) sowie des OLG Düsseldorf (Vorlagebeschluss an den EuGH vom 23.05.2007 - VII-Verg 50/06; Beschlüssen vom 18.12.2007 bzw. 19.12.2007 - VII Verg 44/07 - 51/07) ist angesichts des eindeutigen Wortlautes des § 69 Satz 2 SGB V und der dargestellten Gesetzesentwicklung ebenso abzulehnen (Engelmann aaO, Rz. 120) wie die Ansicht des SG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 14.11.2007.

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-123/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07
    Die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07) eingereichten Klage wird angeordnet.

    die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07), allesamt zugestellt am 16.11.2007, eingereichten Klage anzuordnen,.

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-108/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus SG Stuttgart, 20.12.2007 - S 10 KR 8604/07
    Die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07) eingereichten Klage wird angeordnet.

    die aufschiebende Wirkung der am 29.11.2007 gegen die Beschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes vom 15.11.2007 (VK 2-102/07, VK 2-105/07, VK 2-108/07, VK 2-114/07, VK 2-117/07, VK 2-120/07 und VK 2-123/07), allesamt zugestellt am 16.11.2007, eingereichten Klage anzuordnen,.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R

    Krankenversicherungsrecht: Verstoß der Spitzenverbände der Krankenkassen gegen

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - Verg 13/06

    Vorlage an den EuGH: Vergabe von Reinigungsdienstleistungen durch

  • BayObLG, 24.05.2004 - Verg 6/04

    Status der AOK Bayern im Vergabeverfahren

  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07

    Krankenversicherung - direkte Abrechnung mit Personenbeförderungsunternehmen -

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05

    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - öffentliche Auftraggeber

  • BSG, 19.12.2007 - B 12 SF 10/07 S

    Zulässigkeit der Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgerichts bei

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2000 - 2 M 105/99

    Verwaltungsrechtsweg, Öffentlich-rechtliche Streitigkeit, Verweisung im

  • VK Baden-Württemberg, 07.11.2007 - 1 VK 47/07

    Rabattverträge: Rechtsweg vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit

  • BSG, 30.11.1956 - 6 RKa 21/56
  • BSG, 28.09.1961 - 3 RK 72/57
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 47/07

    Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - Verg 46/07

    Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren zulässig?

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

    Außerdem haben sie mit Schriftsätzen vom 29. November 2007 Anfechtungsklage beim Sozialgericht Stuttgart erhoben, dort einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b SGG gestellt (S 10 KR 8604/07 ER) und beim Bundessozialgericht einen Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgericht eingereicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08

    Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen

    Den Antragstellerinnen wird untersagt, in dem vorliegenden Verfahren zum Abschluss von Rabattverträgen Zuschläge auf die vom Sozialgericht im Beschluss vom 20. Dezember 2007 - S 10 KR 8604/07 ER - unter Ziff. 2 genannten Wirkstoffe zu erteilen.
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - Verg 7/08

    Zuständigkeit des Vergabesenats

    Mit Schriftsätzen vom 29. November 2007 haben sie außerdem Anfechtungsklage gegen diese Entscheidung beim Sozialgericht Stuttgart eingereicht (S 10 KR 8605/07), dort einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b SGG gestellt (S 10 KR 8604/07 ER) sowie beim Bundessozialgericht einen Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgerichts angebracht.

    Das Sozialgericht hat mit Beschlüssen vom 20. Dezember 2007 die beantragte Anordnung getroffen und den Antragsgegnerinnen den Zuschlag gestattet (S 10 KR 8604/07 ER) sowie die Zuständigkeit zu den Sozialgerichten festgestellt (S 10 KR 8605/07).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 48/07

    Sind Allgemeine Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

    Außerdem haben sie mit Schriftsätzen vom 29. November 2007 Anfechtungsklage beim Sozialgericht Stuttgart erhoben, dort einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b SGG gestellt (S 10 KR 8604/07 ER) und beim Bundessozialgericht einen Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgericht eingereicht.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 3/08

    Zur Vorlagepflicht des OLG an den BGH in entsprechender Anwendung des § 124 Abs.

    Mit Schriftsätzen vom 29. November 2007 haben die Antragsgegnerinnen außerdem Anfechtungsklage gegen diese Entscheidung beim Sozialgericht Stuttgart erhoben (S 10 KR 8605/07) und dort einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b SGG gestellt (S 10 KR 8604/07 ER).

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 27. Februar 2008 (L 5 KR 508/08 W-A = L 5 KR 507/08 ER-B) den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart im Verfahren S 10 KR 8604/07 ER aufgehoben und auf Antrag u.a. der hiesigen Antragstellerin den hiesigen Antragsgegnerinnen untersagt, zum Abschluss von Rabattverträgen Zuschläge auf die betreffenden Wirkstoffe zu erteilen.

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - Verg 7/08

    Zur Vorlagepflicht des OLG an den BGH in entsprechender Anwendung des § 124 Abs.

    Mit Schriftsätzen vom 29. November 2007 haben die Antragsgegnerinnen außerdem Anfechtungsklage gegen die Entscheidung der Vergabekammer beim Sozialgericht Stuttgart erhoben (S 10 KR 8605/07) und dort einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b SGG gestellt (S 10 KR 8604/07 ER).

    Des Weiteren hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 27. Februar 2008 (L 5 KR 508/08 W-A = L 5 KR 507/08 ER-B) den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart im Verfahren S 10 KR 8604/07 ER aufgehoben und auf Antrag u.a. der hiesigen Antragstellerin den hiesigen Antragsgegnerinnen untersagt, zum Abschluss von Rabattverträgen Zuschläge auf die betreffenden Wirkstoffe zu erteilen.

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 44/07

    Geltung des Allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge

    Außerdem haben sie mit Schriftsätzen vom 29. November 2007 Anfechtungsklage beim Sozialgericht Stuttgart erhoben, dort einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b SGG gestellt (S 10 KR 8604/07 ER) und beim Bundessozialgericht einen Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgericht eingereicht.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 4/08

    Spezialzuständigkeit des OLG im Vergabeverfahren gegenüber den Sozialgerichten -

    Mit Schriftsätzen vom 29. November 2007 haben die Antragsgegnerinnen außerdem Anfechtungsklage gegen diese Entscheidung beim Sozialgericht Stuttgart erhoben (S 10 KR 8605/07) und dort einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b SGG gestellt (S 10 KR 8604/07 ER).

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat zwischenzeitlich mit Beschluss vom 27. Februar 2008 (L 5 KR 508/08 W-A = L 5 KR 507/08 ER-B) den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart im Verfahren S 10 KR 8604/07 ER aufgehoben und hat auf Antrag einer anderen Beteiligten den hiesigen Antragsgegnerinnen untersagt, zum Abschluss von Rabattverträgen Zuschläge auf die betreffenden Wirkstoffe zu erteilen.

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 47/07

    Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

    Außerdem haben sie mit Schriftsätzen vom 29. November 2007 Anfechtungsklage beim Sozialgericht Stuttgart erhoben, dort einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b SGG gestellt (S 10 KR 8604/07 ER) und beim Bundessozialgericht einen Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgericht eingereicht.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 50/07

    Sind AOKs öffentliche Auftraggeber?

    Außerdem haben sie mit Schriftsätzen vom 29. November 2007 Anfechtungsklage beim Sozialgericht Stuttgart erhoben, dort einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b SGG gestellt (S 10 KR 8604/07 ER) und beim Bundessozialgericht einen Antrag auf Bestimmung des örtlich zuständigen Sozialgericht eingereicht.
  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 49/07

    Sind Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - Verg 45/07

    Arzneimittel-Rabattverträge: VK/OLG oder SG/LSG zuständig?

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