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SG Trier, 15.01.2019 - S 3 KR 183/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5, § 5 Abs 11 SGB 5, § 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 AufenthG 2004, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10
Krankenversicherung - Ausländer mit befristeter Aufenthaltserlaubnis - abgelehnter Asylbewerber - Aufnahme in die Auffangpflichtversicherung - Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels bestimmt sich ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 2/11 R
Krankenversicherung - Auffang-Versicherungspflicht - Personenkreis nach § 5 Abs …
Auszug aus SG Trier, 15.01.2019 - S 3 KR 183/17
Das BSG habe hierzu ausgeführt, dass der Wortlaut des § 5 Abs. 11 Satz 1 SGB V - im Hinblick auf die Passage für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel und wegen der ausdrücklichen Bezugnahme auf die Verpflichtung nach dem AufenthG - insoweit unmissverständlich sei, als es für die Beurteilung danach allein auf die Gesetzeslage und nicht darauf ankomme, wie die Ausländerbehörde diese im konkreten Fall - bei der Erteilung oder Versagung eines Aufenthaltstitels - umgesetzt habe (Bezugnahme auf Urteil vom 03.07.2013 - B 12 KR 2/11 R -).Für die Beurteilung kommt es allein auf die Gesetzeslage und nicht darauf an, wie die Ausländerbehörde diese im konkreten Fall umgesetzt hat (BSG, Urteil vom 03.07.2013 - B 12 KR 2/11 R -, juris).
- BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12
Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe; …
Auszug aus SG Trier, 15.01.2019 - S 3 KR 183/17
Vielmehr verlangt § 5 Abs. 11 Satz 1 SGB V, dass die Regelerteilungsvoraussetzung der Lebensunterhaltssicherung abstrakt für den avisierten Aufenthaltstitel Anwendung findet; nicht ausreichend ist das Vorliegen einer Ausnahme von der Regel im Einzelfall oder die Möglichkeit eines Absehens im Ermessenswege (BVerwG, Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 10/12 -, juris). - BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung - …
Auszug aus SG Trier, 15.01.2019 - S 3 KR 183/17
Mit der Verpflichtungsklage ist die Behörde zu verpflichten, den dem Leistungsbegehren entgegen stehenden Verwaltungsakt aufzuheben, denn bei einem Verfahren nach § 44 SGB X kann das Gericht die bestandskräftigen Bescheide nicht selbst ändern bzw. aufheben; der Beklagte kann vielmehr nur verurteilt werden, einen neuen Bescheid zu erlassen (…überzeugend unter Bezugnahme auf den Wortlaut der Vorschrift: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/B. Schmidt, SGG, 12. Aufl. § 54 Rn. 20c; aA BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R -, juris). - BSG, 21.12.2011 - B 12 KR 13/10 R
Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung für vormals gesetzliche …
Auszug aus SG Trier, 15.01.2019 - S 3 KR 183/17
Da die Versicherungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V unabhängig von einem Beitritt kraft Gesetzes besteht, darf die Klägerin sich hinsichtlich ihres materiell-rechtlichen Begehrens zulässigerweise auf eine Feststellungsklage beschränken (BSG, Urteil vom 21.12.2011 - B 12 KR 13/10 R -, juris).