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SG Wiesbaden, 14.08.2018 - S 18 KR 226/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 38 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Fallpauschalen | Verlegung und planungsrechtliche Vorgaben
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 14.08.2018 - S 18 KR 226/16
- LSG Hessen - L 8 KR 631/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
Krankenversicherung - Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die …
Auszug aus SG Wiesbaden, 14.08.2018 - S 18 KR 226/16
Voraussetzung für einen Anspruch auf die Aufwandpauschale ist zum einen, dass eine Prüfung der Krankenkasse im Sinne des § 275 SGB V stattgefunden hat und zum anderen, dass dem Krankenhaus durch die Prüfung ein zusätzlicher Aufwand entstanden ist (BSG, Urteil vom 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R). - BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 24/14 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB 5 - …
Auszug aus SG Wiesbaden, 14.08.2018 - S 18 KR 226/16
Der Zinsanspruch ab Rechtshängigkeit der Klage ergibt sich aus § 69 Abs. 1 S. 3 SGB V i.V.m. §§ 291, 288 Abs. 1 S. 2 BGB (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.2015 - B 1 KR 24/14 R - Rdnr. 14 u. 16). - BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des …
Auszug aus SG Wiesbaden, 14.08.2018 - S 18 KR 226/16
Dies gilt namentlich für die Nichtanwendung der bereicherungsrechtlichen Vorschriften, denen öffentlich-rechtliche Wirkungszusammenhänge entgegenstehen (BSG, Urteil vom 08.11.2011 - Az.: B 1 KR 8/11 R m. w. N.).
- BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R
Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der …
Auszug aus SG Wiesbaden, 14.08.2018 - S 18 KR 226/16
Die Klage ist als Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig, denn bei einer auf Zahlung der Behandlungskosten eines Patienten gerichteten Klage (I.) sowie bei einer auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach der Prüfung einer Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen gerichteten Klage (II.) eines Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse handelt es sich um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSGE 90, 1 ff.). - BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 30/12 R
Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung durch die gesetzliche …
Auszug aus SG Wiesbaden, 14.08.2018 - S 18 KR 226/16
Die Beklagte hatte weder aufgrund der Behandlung noch aufgrund der Verlegung des Patienten in das Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt gegenüber der Klägerin einen öffentlich-rechtlichen Erstattungs- oder sonstigen (Schadensersatz-) Anspruch in Höhe des streitgegenständlichen Teilbetrages von 18.679,27 EUR, den sie mit weiteren unstreitigen Forderungen der Klägerin nach § 69 Abs. 1 S. 3 SGB V i. V. m. §§ 387 ff. BGB aufrechnen konnte (vgl. zur Aufrechnung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches BSG, Urteil vom 19.9.2013 - B 3 KR 30/12 R). - LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 347/10
Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsforderung - kein Abschlag bei …
Auszug aus SG Wiesbaden, 14.08.2018 - S 18 KR 226/16
Der Sinn und Zweck der Regelung über den Verlegungsabschlag besteht nach der Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts darin, fehlsteuernde Anreize, die zu einer zu frühen Verlegung des Patienten führen könnten, weitgehend auszuschließen und strategischen Überlegungen mit ausschließlich ökonomisch motiviertem Hintergrund entgegenzutreten (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.06.2012 - L 1 KR 347/10 m. w. N.).
- LSG Sachsen, 18.05.2022 - L 1 KR 246/19 Das Recht des jeweiligen Krankenhauses zur eigenständigen Abrechnung im Fall der Verlegung eines Patienten zur Weiterbehandlung in ein anderes Krankenhaus - insbesondere in ein solches niedrigerer Versorgungsstufe - steht auch nicht im Widerspruch zum allgemeinen Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V. Denn das Gebot der Wirtschaftlichkeit wird bereits durch den in den Abrechnungsbestimmungen vorgesehenen Abschlag von der Fallpauschale normvertraglich abschließend konkretisiert (SG Wiesbaden, Urteil vom 14.08.2018 - S 18 KR 226/16 - juris Rn. 36 ff.).