Rechtsprechung
   SG Aachen, 29.06.2010 - S 13 KR 136/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3527
SG Aachen, 29.06.2010 - S 13 KR 136/08 (https://dejure.org/2010,3527)
SG Aachen, Entscheidung vom 29.06.2010 - S 13 KR 136/08 (https://dejure.org/2010,3527)
SG Aachen, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - S 13 KR 136/08 (https://dejure.org/2010,3527)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Beträgen durch einen Kläger an einen Beklagten bei Gewährung von Abschlägen auf die Preise von i.R.d. Versandhandels an Versicherte der Krankenkasse für nach Deutschland gelieferte Arzneimittel; Verpflichtung pharmazeutischer Unternehmen zur Erstattung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handelsrabatte für eine Internetapotheke aus den Niederlanden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausnahme von gesetzlicher Herstellerrabattverpflichtung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ausländische Versandapotheken müssen Herstellerrabatte zurückzahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Niederländische Versand- und Internetapotheke muss gewährten Rabatt an Pharmaunternehmen zurückzahlen - Arzneimittel im Rahmen des Versandhandels unterliegen nicht der gesetzlichen Herstellerrabattverpflichtung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

    Auszug aus SG Aachen, 29.06.2010 - S 13 KR 136/08
    Durch Urteile vom 28.07.2008 (B 1 KR 4/08 R) und 17.12.2009 (B 3 KR 14/08 R) entschied das Bundessozialgericht (BSG), dass der in § 130a Abs. 1 SGB V geregelte Rabatt der pharmazeutischen Unternehmer nur für Fertigarzneimittel gilt, deren Apothekenabgabepreise aufgrund der Preisvorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder aufgrund des § 129 Abs. 5a SGB V bestimmt sind, und dass diesen Preisregelungen nicht die Fertigarzneimittel unterliegen, die als Import im Rahmen des Versandhandels an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben werden.

    Das BSG hat durch Urteile vom 28.07.2008 (B 1 KR 4/08 R) und 17.12.2009 (B 3 KR 14/08 R) entschieden, dass das Regelungssystem mit Abgabepflichten nach § 130a Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Lasten von Apotheken einerseits und Erstattungsansprüchen nach § 130 a Abs. 1 Satz 2 SGB V gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmern andererseits in dem hier streitigen Zeitraum für die Beklagte nicht einschlägig war, weil Rabatte nach § 130 a Abs. 1 SGB V grundsätzlich nur bei Abgabe von Fertigarzneimitteln im Rahmen der Preisvorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder aufgrund des § 129 Abs. 5a SGB V anfallen und die Beklagte diesem Regime jedenfalls während des hier zu beurteilenden Zeitraums nicht unterstellt war.

    Positive Kenntnis von dem fehlenden Verpflichtungsgrund hat sie erst durch das Urteil des BSG vom 28.07.2008 (B 1 KR 4/08 R) erlangt.

    Wenn die Krankenkassen von der Beklagten im streitigen Zeitraum, wie den beiden Urteilen des BSG vom 28.07.2008 (B 1 KR 4/08 R) und 17.12.2009 (B 3 KR 14/08 R) zu entnehmen ist, nach dem Vorbringen der Beklagten in diesen Verfahren, in denen sie Klägerin war, einen Abschlag für die zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimittel erhalten haben, hat die Beklagte dadurch eine aus den mit den Krankenkassen abgeschlossenen Einzelverträgen sich ergebende eigene Schuld getilgt und dadurch eigene Aufwendungen erspart.

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R

    Krankenversicherung - Apotheke - Teilnahme an Arzneimittelversorgung mittels

    Auszug aus SG Aachen, 29.06.2010 - S 13 KR 136/08
    Durch Urteile vom 28.07.2008 (B 1 KR 4/08 R) und 17.12.2009 (B 3 KR 14/08 R) entschied das Bundessozialgericht (BSG), dass der in § 130a Abs. 1 SGB V geregelte Rabatt der pharmazeutischen Unternehmer nur für Fertigarzneimittel gilt, deren Apothekenabgabepreise aufgrund der Preisvorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder aufgrund des § 129 Abs. 5a SGB V bestimmt sind, und dass diesen Preisregelungen nicht die Fertigarzneimittel unterliegen, die als Import im Rahmen des Versandhandels an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben werden.

    Das BSG hat durch Urteile vom 28.07.2008 (B 1 KR 4/08 R) und 17.12.2009 (B 3 KR 14/08 R) entschieden, dass das Regelungssystem mit Abgabepflichten nach § 130a Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Lasten von Apotheken einerseits und Erstattungsansprüchen nach § 130 a Abs. 1 Satz 2 SGB V gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmern andererseits in dem hier streitigen Zeitraum für die Beklagte nicht einschlägig war, weil Rabatte nach § 130 a Abs. 1 SGB V grundsätzlich nur bei Abgabe von Fertigarzneimitteln im Rahmen der Preisvorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder aufgrund des § 129 Abs. 5a SGB V anfallen und die Beklagte diesem Regime jedenfalls während des hier zu beurteilenden Zeitraums nicht unterstellt war.

    Wenn die Krankenkassen von der Beklagten im streitigen Zeitraum, wie den beiden Urteilen des BSG vom 28.07.2008 (B 1 KR 4/08 R) und 17.12.2009 (B 3 KR 14/08 R) zu entnehmen ist, nach dem Vorbringen der Beklagten in diesen Verfahren, in denen sie Klägerin war, einen Abschlag für die zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimittel erhalten haben, hat die Beklagte dadurch eine aus den mit den Krankenkassen abgeschlossenen Einzelverträgen sich ergebende eigene Schuld getilgt und dadurch eigene Aufwendungen erspart.

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verjährungshemmung durch

    Auszug aus SG Aachen, 29.06.2010 - S 13 KR 136/08
    Dabei gelten ähnliche Grundsätze wie im Recht der ungerechtfertigten Bereicherung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, §§ 812 ff. BGB (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R = BSGE 97, 125 = SozR 4-1500 § 92 Nr. 3; Urteil vom 12.06.2008 - B 3 KR 12/07 R = SozR 4-2500 § 15 Nr. 1).

    Für den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch hat das BSG in Rechtsanalogie zu §§ 45 Abs. 1 SGB I, 25 Abs. 1 und 27 Abs. 2 SGB IV, 113 Abs. 1 SGB X in ständiger Rechtsprechung erkannt, dass er einer vierjährigen Verjährungsfrist unterliegt (BSG, Urteil vom 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R - und vom 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R - jeweils m.w.N.).

  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine

    Auszug aus SG Aachen, 29.06.2010 - S 13 KR 136/08
    Für den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch hat das BSG in Rechtsanalogie zu §§ 45 Abs. 1 SGB I, 25 Abs. 1 und 27 Abs. 2 SGB IV, 113 Abs. 1 SGB X in ständiger Rechtsprechung erkannt, dass er einer vierjährigen Verjährungsfrist unterliegt (BSG, Urteil vom 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R - und vom 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R - jeweils m.w.N.).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus SG Aachen, 29.06.2010 - S 13 KR 136/08
    Der Zinsanspruch (vgl. dazu ausführlich: BSG, Urteil vom 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R = BSGE 93, 23 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 3; Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R) folgt aus § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V i.V.m. §§ 286, 288 BGB.
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Zahlung von Verzugszinsen im

    Auszug aus SG Aachen, 29.06.2010 - S 13 KR 136/08
    Der Zinsanspruch (vgl. dazu ausführlich: BSG, Urteil vom 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R = BSGE 93, 23 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 3; Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R) folgt aus § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V i.V.m. §§ 286, 288 BGB.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Aachen, 29.06.2010 - S 13 KR 136/08
    Die Kammer hat durch Beschluss vom 24.02.2009 - bestätigt durch Beschluss des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 25.09.2009 (L 11 B 5/09 KR) - entschieden, dass der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht