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   SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 29 AS 7/06 ER   

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SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 29 AS 7/06 ER (https://dejure.org/2006,6928)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.01.2006 - S 29 AS 7/06 ER (https://dejure.org/2006,6928)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - S 29 AS 7/06 ER (https://dejure.org/2006,6928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst b SGB 2, § 9 Abs 2 S 1 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft eheähnliche Gemeinschaft - Anhaltspunkte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft; Folgerung des Vorliegens einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft aus Angaben des Antragstellers im Antragsformular über das Zusammenleben mit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinsame Wohnung begründet noch keine eheähnliche Gemeinschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 29 AS 7/06
    "Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005 - L 2 B 9/05 AS ER).

    Dagegen setzt die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht die Feststellung voraus, dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R - a. a. O.).

    Zwar hat das BSG die von ihm zunächst geforderte "Dreijahresgrenze" (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) später relativiert und dargelegt, sie sei nicht im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft zu verstehen (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 29 AS 7/06
    "Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005 - L 2 B 9/05 AS ER).

    Im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG (Urteil vom 17. November 1992 a. a. O.) ist auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rechtsprechung im Wesentlichen von vorgenannten Grundsätzen ausgegangen (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 16/93 - BVerwGE 98, 195, 198 f.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 29 AS 7/06
    Denn die leichtfertige Annahme des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft beinhaltet die doppelte Gefahr, dass einem Antragsteller Unterstützungsleistungen von seinem "Partner" mangels "innerer Bindungen" versagt bleiben, der tatsächlich hilfsbedürftige Antragsteller darüber hinaus ohne existenzsichernde Leistungen bleibt, die für ihn ein menschenwürdiges Leben sichern sollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, mithin der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60, 80).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 29 AS 7/06
    Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne, wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind (Beschluss des HLSG vom 27. Juli 2005 - L 7 AS 18/05 ER im Anschluss an das Urteil des BSG vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 72/00 R - SozR 3- 4300 § 144 Nr. 10), sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen.

    Jedoch hat es betont, dass die bisherige Dauer des Zusammenlebens ein wesentliches Indiz für die Ernsthaftigkeit der Beziehung sei (s. auch BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 72/00 R - a. a. O.).

  • LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 29 AS 7/06
    Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne, wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind (Beschluss des HLSG vom 27. Juli 2005 - L 7 AS 18/05 ER im Anschluss an das Urteil des BSG vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 72/00 R - SozR 3- 4300 § 144 Nr. 10), sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen.

    Der 7. Senat des HLSG hat bereits geklärt, dass diese Begriffserläuterung nicht auf das Recht der Arbeitslosenversicherung beschränkt ist (Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Juli 2005 - L 7 AS 18/05 ER).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 29 AS 7/06
    Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, mithin der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60, 80).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 29 AS 7/06
    Im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG (Urteil vom 17. November 1992 a. a. O.) ist auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rechtsprechung im Wesentlichen von vorgenannten Grundsätzen ausgegangen (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 16/93 - BVerwGE 98, 195, 198 f.).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 29 AS 7/06
    Der Umstand, dass der Antragsteller bisher "überlebt" hat, führt nicht zum Wegfall des Anordnungsgrundes, begründet insbesondere nicht die vom SG gezogene Schlussfolgerung, gerade daraus ergebe sich die Einstehensgemeinschaft (dazu siehe den Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER m. w. N.).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 29 AS 7/06
    Zwar hat das BSG die von ihm zunächst geforderte "Dreijahresgrenze" (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) später relativiert und dargelegt, sie sei nicht im Sinne einer absoluten zeitlichen Mindestvoraussetzung für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft zu verstehen (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2005 - L 2 B 9/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen einer

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 29 AS 7/06
    "Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005 - L 2 B 9/05 AS ER).
  • SG Dresden, 01.06.2005 - S 23 AS 212/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen für das Bestehen

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