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   SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10   

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SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10 (https://dejure.org/2011,19536)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 14.09.2011 - S 29 R 593/10 (https://dejure.org/2011,19536)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 14. September 2011 - S 29 R 593/10 (https://dejure.org/2011,19536)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10
    Die Zugrundelegung eines besonderen Rentenwertes (Ost) bei der Berechnung der Höhe eines gesetzlichen Altersrentenanspruchs verstößt auch im Jahr 2011 nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (Anschluss BSG, Urteil vom 14.03.2006, Az: B 4 RA 41/04 R und Landessozialgericht Berlin - Brandenburg, Urteil vom 23.09.2010, Az: L 33 R 1239/08).

    Diesen überzeugenden Ausführungen des Landessozialgerichts Thüringen, welche ihrerseits wiederum auf dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. März 2006, Az.: B 4 RA 41/04 R (Quelle: Juris) beruhen, schließt sich die 29. Kammer des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) aus eigener Überzeugung an.

    Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 14. März 2006, Az.: B 4 RA 41/04 R die Verfassungsmäßigkeit der Sonderbewertungsvorschriften "Ost" und somit auch des gemäß §§ 254b und 255a bei der Berechnung der Höhe der Rente zu berücksichtigenden Rentenwerts ("Ost") folgend gerechtfertigt:.

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10
    Das Recht des Klägers ist nicht verletzt (d. h.: rechtswidrig beeinträchtigt), weil die Ungleichbehandlung (gemessen am materiellen Differenzierungskriterium des Gesetzes) auf einem vernünftigen Grund von hinreichendem Gewicht beruht (vgl. BVerfGE 100, 138, 174; 101, 54, 101; 107, 218, 244).

    Die gesetzlichen Unterschiede sind auf die besondere Ausnahmesituation nach der Wiedervereinigung (vor dem Hintergrund des Staatsbankrotts der DDR) und der damit - auch im Bereich der Rentenversicherung - zu bewältigenden Gesamtaufgaben des Staates zurückzuführen (vgl. BVerfGE 107, 218, 243).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 33 R 1239/08

    Aktueller Rentenwert (Ost); aktueller Rentenwert; Verfassungsgemäßheit

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10
    Die Zugrundelegung eines besonderen Rentenwertes (Ost) bei der Berechnung der Höhe eines gesetzlichen Altersrentenanspruchs verstößt auch im Jahr 2011 nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (Anschluss BSG, Urteil vom 14.03.2006, Az: B 4 RA 41/04 R und Landessozialgericht Berlin - Brandenburg, Urteil vom 23.09.2010, Az: L 33 R 1239/08).

    Das Gericht hat den Beteiligten das Urteil des Landessozialgerichts vom 23. September 2010, Aktenzeichen L 33 R 1239/08 zugestellt.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10
    Das Recht des Klägers ist nicht verletzt (d. h.: rechtswidrig beeinträchtigt), weil die Ungleichbehandlung (gemessen am materiellen Differenzierungskriterium des Gesetzes) auf einem vernünftigen Grund von hinreichendem Gewicht beruht (vgl. BVerfGE 100, 138, 174; 101, 54, 101; 107, 218, 244).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10
    Dadurch wird zum einen eine Überlastung der Arbeitgeber und der aktiven Versicherten verhindert und zum anderen gesichert, dass die Rentner "Ost" auch bis zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse an der Entwicklung der Löhne und Gehälter der aktiven Versicherten im Beitrittsgebiet nach dem Alterslohnprinzip teilhaben (vgl. BSGE 90, 11, 26 = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1 S. 17; dazu auch: BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 38; BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 4 RA 27/05 R , Umdruck RdNr 71, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10
    Das Recht des Klägers ist nicht verletzt (d. h.: rechtswidrig beeinträchtigt), weil die Ungleichbehandlung (gemessen am materiellen Differenzierungskriterium des Gesetzes) auf einem vernünftigen Grund von hinreichendem Gewicht beruht (vgl. BVerfGE 100, 138, 174; 101, 54, 101; 107, 218, 244).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10
    Dadurch wird zum einen eine Überlastung der Arbeitgeber und der aktiven Versicherten verhindert und zum anderen gesichert, dass die Rentner "Ost" auch bis zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse an der Entwicklung der Löhne und Gehälter der aktiven Versicherten im Beitrittsgebiet nach dem Alterslohnprinzip teilhaben (vgl. BSGE 90, 11, 26 = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1 S. 17; dazu auch: BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 38; BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 4 RA 27/05 R , Umdruck RdNr 71, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 27/05 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10
    Dadurch wird zum einen eine Überlastung der Arbeitgeber und der aktiven Versicherten verhindert und zum anderen gesichert, dass die Rentner "Ost" auch bis zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse an der Entwicklung der Löhne und Gehälter der aktiven Versicherten im Beitrittsgebiet nach dem Alterslohnprinzip teilhaben (vgl. BSGE 90, 11, 26 = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1 S. 17; dazu auch: BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 2 RdNr 38; BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 4 RA 27/05 R , Umdruck RdNr 71, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R

    Postversorgung DDR - rentenwirksamer Arbeitsverdienst - Höchstbetragsregelung -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10
    Die übergangsrechtliche Sonderbewertungsvorschrift des § 254b Abs. 1 SGB VI stellt in Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sicher, dass die Teilhabeberechtigung aus Beitrittsgebietszeiten unter Wahrung des Verhältnisses der im Beitrittsgebiet versicherten Arbeitsentgelte zum Durchschnittsentgelt der dort Beschäftigten im jeweiligen Kalenderjahr gewonnen wird (EP ); ebenso wird gewährleistet, dass das Systemversprechen gemäß den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen der versicherten Beschäftigten im Beitrittsgebiet (aktueller Rentenwert ) erfüllt wird (vgl. BSG SozR 3-2600 § 256a Nr. 2 S. 7 f).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07

    Ermittlung von EP (Ost) für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet ab Juli 1990

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 14.09.2011 - S 29 R 593/10
    Zum anderen bedarf es zur Überzeugung des Gerichts heute mehr denn je des Schutzes der Arbeitgeber und aktiven Versicherten in der Rentenversicherung vor einer übermäßigen Inanspruchnahme, da das Rentenversicherungsverhältnis nicht allein auf dem Versicherungsprinzip sondern auch auf dem Gedanken der Verantwortung und des sozial Ausgleichs - auch der Beitragszahler und der Rentenempfänger - beruht (vgl. Landessozialgericht Berlin - Brandenburg, Urteil vom 14. Juli 2009, Az.: L 21 R 910/07, Quelle: Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - L 33 R 1230/08

    Beitragszeit; Waffen-Gebirgs-Division der SS Handschar

  • LSG Thüringen, 19.02.2009 - L 1 R 1007/07

    Anspruch auf rentensteigernde Berücksichtigung von persönlichen Entgeltpunkten

  • BSG, 04.09.2014 - B 13 R 103/14 B
    Wie der Kläger aber selbst ausführt, folgt dies nicht aus der Entscheidung des SG Frankfurt (Oder) (vom 14.9.2011 - S 29 R 593/10 - Juris RdNr 28), wonach "die Aussage des BSG zum unterschiedlichen Ertrag der Wirtschaft im Beitrittsgebiet und im übrigen Bundesgebiet weiterhin Bestand habe".
  • SG Frankfurt/Oder, 25.01.2012 - S 29 R 211/11

    Anforderungen an die Bemessung der Höhe einer Witwenrente; Berücksichtigung der

    Diese so genannte Hochrechnung der Entgeltpunkte Ost ist auch eine gewisse Kompensation dafür, dass der Rentenwert (Ost) wiederum etwas geringer ist, als der Rentenwert der für die in den alten Bundesländern zurückgelegten Zeiten gilt (ausführlich zu dieser Problematik: Sozialgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 14. September 2010, Aktenzeichen S 29 R 593/10, zu recherchieren unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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