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   SG Hannover, 09.05.2012 - S 65 KA 379/10   

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SG Hannover, 09.05.2012 - S 65 KA 379/10 (https://dejure.org/2012,126118)
SG Hannover, Entscheidung vom 09.05.2012 - S 65 KA 379/10 (https://dejure.org/2012,126118)
SG Hannover, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - S 65 KA 379/10 (https://dejure.org/2012,126118)
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  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Kompetenz zur Feststellung sonstiger

    Auszug aus SG Hannover, 09.05.2012 - S 65 KA 379/10
    Auch wenn § 32 Abs. 2 der Prüfvereinbarung im Falle eines Ver-stoßes gegen die Richtlinien nach § 92 SGB V von einem sonstigen Schaden ausgeht, liegt kein sonstiger Schaden im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 29.6.2011, Az: B 6 KA 16/10 R, Rn. 17; zit. nach juris).

    Ein sonstiger Schaden ist anzu-nehmen, wenn Fehler in Frage stehen, die sich aus der Art und Weise der Ausstellung der Verordnung und nicht speziell aus der Verordnung selbst bzw. ihrer inhaltlichen Ausrich-tung, die sich als unzulässig bzw. unwirtschaftlich darstellt, ergeben (BSG, Urt. v. 18.8.2010, Az: B 6 KA 14/09 R, Rn. 25; Urt. v. 29.6.2011, Az: B 6 KA 16/10 R, Rn. 18; jew. zit. nach juris).

  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 14/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - kostenmäßige

    Auszug aus SG Hannover, 09.05.2012 - S 65 KA 379/10
    Ein sonstiger Schaden ist anzu-nehmen, wenn Fehler in Frage stehen, die sich aus der Art und Weise der Ausstellung der Verordnung und nicht speziell aus der Verordnung selbst bzw. ihrer inhaltlichen Ausrich-tung, die sich als unzulässig bzw. unwirtschaftlich darstellt, ergeben (BSG, Urt. v. 18.8.2010, Az: B 6 KA 14/09 R, Rn. 25; Urt. v. 29.6.2011, Az: B 6 KA 16/10 R, Rn. 18; jew. zit. nach juris).

    Im Falle eines Verstoßes gegen die Richtlinien handelt es sich um Fehler, die sich speziell aus der Verordnung selbst ergeben (vgl.: BSG, Urt. v. 18.8.2010, Az: B 6 KA 14/09 R, Rn. 25, zit. nach juris).

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 60/94

    Erlangung der Kassenzulassung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen,

    Auszug aus SG Hannover, 09.05.2012 - S 65 KA 379/10
    (1) Grundsätzlich wäre zu prüfen, ob sich die Klägerin zu 1. den Vorteil anrechnen lassen muss, der sich aus der Einsparung anderweitiger Aufwendungen, vorliegend der Verord-nung der streitgegenständlichen Heilmittel mit ausreichend und richtig dokumentierter Diagnose durch Dritte oder aber auch den Kläger selbst, ergeben könnte (vgl. hierzu und im Folgenden: BSG, Urt. v. 21.6.1995, Az: 6 RKa 60/94, Rn. 14 f., zit. nach juris), da die zu § 249 BGB entwickelten Grundsätze zur Vorteilsausgleichung bei Schadensersatzan-sprüchen auch im Bereich des öffentlichen Rechts, speziell hier im Bereich des Vertrags-arztrechts Anwendung finden können.

    Das Bundessozialgericht hat im Fall gesetz- oder vertragswidrig erbrachter Leistungen sowohl bei der Vergütung (BSG, Urt. v. 4.5.1994, Az: 6 RKa 40/93, Rn. 18, zit. nach juris) als auch bei Regressierung von Arzneiverordnungen (BSG, Urt. v. 21.6.1995, Az: 6 RKa 60/94, Rn. 15; zit. nach juris) die Grundsätze des Bereicherungs-rechts als auch der Vorteilsausgleichung ausgeschlossen.

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 20/09 R

    Zulässigkeit der Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus SG Hannover, 09.05.2012 - S 65 KA 379/10
    Vielmehr sei die Rechtspre-chung des Bundessozialgerichts zum "off-label-use" (BSG, Urt. v. 5.5.2010, Az: B 6 KA 20/09 R) entsprechend heranzuziehen.
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger

    Auszug aus SG Hannover, 09.05.2012 - S 65 KA 379/10
    Soweit die Klägerin zu 1. auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 5.5.2010 zum Aktenzeichen B 6 KA 5/09 R und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27.10.2010 zum Aktenzeichen L 11 KA 57/09 Bezug nehme, sei es in diesen Urteilen um die Verordnung nicht verordnungsfähiger Arzneimittel gegangen.
  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 23/10 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Vergütungsanspruch bei Leistung

    Auszug aus SG Hannover, 09.05.2012 - S 65 KA 379/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 13.9.2011, Az: B 1 KR 23/10 R, Rn. 21) sei die nichtärztliche Leistung ohne die Diagnoseangaben weder ärztlich angeordnet noch verantwortet im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Auf die Notwendigkeit der Diagnosen sei der Kläger zu 2. auch bereits im Jahr 2005 hingewiesen worden.
  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 13/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Ausschluss eines Vorverfahrens vor dem

    Auszug aus SG Hannover, 09.05.2012 - S 65 KA 379/10
    Es bedurfte insbesondere keines Vorverfahrens, da sich die streitgegenständlichen Ver-stöße nicht aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot, sondern aus den Heilmittelrichtlinien ergeben (zur Abgrenzung siehe: BSG, Urt. v. 11.5.2011, Az: B 6 KA 13/10 R, Rn. 23 ff., zit. nach juris).
  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

    Auszug aus SG Hannover, 09.05.2012 - S 65 KA 379/10
    Das Bundessozialgericht hat im Fall gesetz- oder vertragswidrig erbrachter Leistungen sowohl bei der Vergütung (BSG, Urt. v. 4.5.1994, Az: 6 RKa 40/93, Rn. 18, zit. nach juris) als auch bei Regressierung von Arzneiverordnungen (BSG, Urt. v. 21.6.1995, Az: 6 RKa 60/94, Rn. 15; zit. nach juris) die Grundsätze des Bereicherungs-rechts als auch der Vorteilsausgleichung ausgeschlossen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 57/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Hannover, 09.05.2012 - S 65 KA 379/10
    Soweit die Klägerin zu 1. auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 5.5.2010 zum Aktenzeichen B 6 KA 5/09 R und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27.10.2010 zum Aktenzeichen L 11 KA 57/09 Bezug nehme, sei es in diesen Urteilen um die Verordnung nicht verordnungsfähiger Arzneimittel gegangen.
  • SG Düsseldorf, 18.05.2011 - S 2 KA 231/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus SG Hannover, 09.05.2012 - S 65 KA 379/10
    Zunächst handelt es sich um verschiedene Rechtsbeziehungen zwischen der jeweiligen Kranken-kasse und dem Arzt sowie dem Heilmittelerbringer (vgl.: SG Düsseldorf, Urt. v. 18.5.2011, Az: S 2 KA 231/10, Rn. 26, zit. nach juris).
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