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   SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12 RG   

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SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12 RG (https://dejure.org/2012,6942)
SG Kassel, Entscheidung vom 13.03.2012 - S 13 AS 172/12 RG (https://dejure.org/2012,6942)
SG Kassel, Entscheidung vom 13. März 2012 - S 13 AS 172/12 RG (https://dejure.org/2012,6942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 60 SGG, § 178a SGG, § 73a SGG, § 45 ZPO, § 114 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters im sozialgerichtlichen Verfahren; Verwerfung eines Ablehnungsantrags wegen offensichtlicher Missbräuchlichkeit; Anforderungen an die gerichtliche Geltendmachung einer Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 31.08.2011 - 2 BvR 1979/08

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vorbefassung eines Richters mit

    Auszug aus SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12
    Letzteres umso mehr, als sämtliche Richterinnen und Richter eines Gerichts betreffende, wie hier pauschale Ablehnungsgesuche, also ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit vorzubringen und insoweit ohne das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit ernsthaft rechtfertigende bzw. für eine Befangenheit auch nur in Betracht kommende Gesichtspunkte überhaupt aufzuzeigen, das Gesuch also offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen soll, ohnehin wieder wegen Rechtsmissbräuchlichkeit unzulässig und nicht zu beachten sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31.08.2011, 2 BvR 1979/08 und vom 06.05.2010, 1 BvR 96/10; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011, 4 BN 12/11; BSG, Beschlüsse vom 19.01.2010 wie vor, vom 29.03.2007, B 9a SB 18/06 B und vom 26.04.1989,11 BAr 33/88; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 31.01.2011, L 6 R 1409/10 B ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 19.10.2011, L 11 AS 710/11 B ER, vom 30.09.2009, L 5 KR 165/09 NZB RG und vom 23.01.2002, L 5 AR 189/01 AL; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2010, L 12 AS 4668/08; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.192, L 1 Kr 215/89).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt danach nur dann vor, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.2011, 2 BvR 1979/08).

    Offensichtlich unzulässig oder aussichtslos ist nämlich ein Rechtsbehelf, über dessen Unzulässigkeit oder Aussichtslosigkeit der Beschwerdeführer bei seiner Einlegung nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht im Ungewissen sein konnte, wobei der Kläger/Antragsteller gleichzeitig übersieht, dass die Einlegung einer für den Beschwerdeführer erkennbar offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich aussichtslosen Anhörungsrüge die Einlegungs- und Begründungsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) erst gar nicht offenhält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.2011, 2 BvR 1979/08).

  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C

    Anhörungsrüge - Richterablehnung wegen Befangenheit

    Auszug aus SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12
    Insoweit trifft es mit dem Bundessozialgericht (BSG) auch nicht zu, dass bei der Entscheidung über eine Anhörungsrüge der "iudex a quo" allein wegen Vorbefassung stets als befangen anzusehen sei (vgl. BSG, Beschlüsse vom 20.10.2009, B 7 AL 10/09 C, vom 25.02.2010, B 11 AL 22/09 C, jeweils mzwN).

    Die für die Zulässigkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs einer Anhörungsrüge erforderliche Darlegung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör muss diesen Gehalt des Gebots berücksichtigen; es bedarf mithin einer in sich schlüssigen, nachvollziehbaren Darlegung/Darstellung, dass trotz der genannten Grenzen des Prozessgrundrechts eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise durch den hier angegangenen Beschluss vom 27.02.2012 vorliegt (vgl. auch BSG, Beschlüsse vom 25.02.2010, B 11 AL 22/09 C und vom 14.12.2011, B 6 KA 7/11 C).

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 7/11 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Anhörungsrüge - Gebot des

    Auszug aus SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12
    Die für die Zulässigkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs einer Anhörungsrüge erforderliche Darlegung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör muss diesen Gehalt des Gebots berücksichtigen; es bedarf mithin einer in sich schlüssigen, nachvollziehbaren Darlegung/Darstellung, dass trotz der genannten Grenzen des Prozessgrundrechts eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise durch den hier angegangenen Beschluss vom 27.02.2012 vorliegt (vgl. auch BSG, Beschlüsse vom 25.02.2010, B 11 AL 22/09 C und vom 14.12.2011, B 6 KA 7/11 C).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - L 5 AS 276/10

    Bestellung eines Prozesspflegers bei fehlender Prozessfähigkeit des Beteiligten

    Auszug aus SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12
    Sollte es ihm darum gehen, den SGB-II-Leistungsträger oder auch die Gerichte durch bewusst unbegründete Klage-/Antragsverfahren in ihrer Funktionsfähigkeit - letztlich zu Lasten Dritter - zu behindern, was ebenfalls einer missbräuchlichen Inanspruchnahme gleichkäme, begründet dies jedenfalls zumindest im derzeitigen Stadium danach noch keine Prozessunfähigkeit (vgl. hierzu jeweils mzwN Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.08.2010, L 11 AS 455/10 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.12.2010, L 12 SO 208/10 B; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.02.2012, L 5 AS 276/10 B ER), schließt dies für die Zukunft zumindest im Sinne einer partiellen Prozessunfähigkeit aber auch nicht aus.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2009 - 1 S 749/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge

    Auszug aus SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12
    Insoweit kann der Instanzenzug im Nebenverfahren nicht weiterreichen als in der Hauptsache (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. April 2009, 1 S 749/09).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - L 25 AS 670/10

    Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Anhörungsrüge/Gegenvorstellung -

    Auszug aus SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12
    Dies folgt einerseits hinsichtlich der Verwerfung der Anhörungsrüge § 178a Abs. 4 Satz 3 SGG und andererseits hinsichtlich der Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrages mit dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 19.07.2010, L 25 AS 670/10 B PKH) daraus, dass eine Beschwerde des Klägers/Antragstellers gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Anhörungsrüge - weil nicht statthaft - ebenfalls unzulässig wäre.
  • LSG Bayern, 30.08.2010 - L 11 AS 455/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bestellung eines besonderen Vertreters bei

    Auszug aus SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12
    Sollte es ihm darum gehen, den SGB-II-Leistungsträger oder auch die Gerichte durch bewusst unbegründete Klage-/Antragsverfahren in ihrer Funktionsfähigkeit - letztlich zu Lasten Dritter - zu behindern, was ebenfalls einer missbräuchlichen Inanspruchnahme gleichkäme, begründet dies jedenfalls zumindest im derzeitigen Stadium danach noch keine Prozessunfähigkeit (vgl. hierzu jeweils mzwN Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.08.2010, L 11 AS 455/10 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.12.2010, L 12 SO 208/10 B; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.02.2012, L 5 AS 276/10 B ER), schließt dies für die Zukunft zumindest im Sinne einer partiellen Prozessunfähigkeit aber auch nicht aus.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2010 - L 12 SO 208/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12
    Sollte es ihm darum gehen, den SGB-II-Leistungsträger oder auch die Gerichte durch bewusst unbegründete Klage-/Antragsverfahren in ihrer Funktionsfähigkeit - letztlich zu Lasten Dritter - zu behindern, was ebenfalls einer missbräuchlichen Inanspruchnahme gleichkäme, begründet dies jedenfalls zumindest im derzeitigen Stadium danach noch keine Prozessunfähigkeit (vgl. hierzu jeweils mzwN Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.08.2010, L 11 AS 455/10 B ER; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.12.2010, L 12 SO 208/10 B; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.02.2012, L 5 AS 276/10 B ER), schließt dies für die Zukunft zumindest im Sinne einer partiellen Prozessunfähigkeit aber auch nicht aus.
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12
    Letzteres umso mehr, als sämtliche Richterinnen und Richter eines Gerichts betreffende, wie hier pauschale Ablehnungsgesuche, also ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit vorzubringen und insoweit ohne das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit ernsthaft rechtfertigende bzw. für eine Befangenheit auch nur in Betracht kommende Gesichtspunkte überhaupt aufzuzeigen, das Gesuch also offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen soll, ohnehin wieder wegen Rechtsmissbräuchlichkeit unzulässig und nicht zu beachten sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 31.08.2011, 2 BvR 1979/08 und vom 06.05.2010, 1 BvR 96/10; BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011, 4 BN 12/11; BSG, Beschlüsse vom 19.01.2010 wie vor, vom 29.03.2007, B 9a SB 18/06 B und vom 26.04.1989,11 BAr 33/88; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 31.01.2011, L 6 R 1409/10 B ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 19.10.2011, L 11 AS 710/11 B ER, vom 30.09.2009, L 5 KR 165/09 NZB RG und vom 23.01.2002, L 5 AR 189/01 AL; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2010, L 12 AS 4668/08; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.192, L 1 Kr 215/89).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12
    D.h., es fehle im Ergebnis an einem Rechtsschutzbedürfnis für das gestellte Ablehnungsgesuch, wobei der unterzeichnende Richter hierzu verwiesen hat auf BSG, Beschluss vom 09.10.2007, B 5a/4 R 21/07 B, BGH, Beschluss vom 11.07.2007, IV ZB 38/06, BVerwG, Beschluss vom 06.10.1989, 4 CB 23/89, BFH, Beschlüsse vom 10.11.2011, IV B 60/11, vom 25.07.2011, I B 10/11 und vom 17.08.2007, IV B 143/06, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 10.01.2008, 6 B 05.2096, FG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2009, 3 K 228/08 sowie Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, § 60 SGG, Rdnr. 10b, Lowe in BeckOK SGG, § 60 Rdnr. 4 und Vossler in BeckOK ZPO, § 44 Rdrn.
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

  • BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über

  • BSG, 18.05.2009 - B 3 KR 1/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Einlegung - Frist - spätester

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 CB 23.89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

  • BFH, 25.07.2011 - I B 10/11

    Richterablehnung nach Beendigung der Instanz - Verletzung rechtlichen Gehörs

  • BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06

    Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäße Verkündung

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 5/11 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Wahrung der Zweiwochenfrist für

  • BFH, 10.11.2011 - IV B 60/11

    Richterablehnung nach Beendigung der Instanz

  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11

    Richterablehnung wegen Befangenheit

  • BSG, 23.12.2010 - B 7 AL 36/10 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Antrag auf Bewilligung der

  • LSG Bayern, 30.09.2009 - L 5 KR 165/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Entscheidung über

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 12 AS 4668/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - L 11 SF 329/11

    Sonstige Angelegenheiten

  • LSG Bayern, 19.10.2011 - L 11 AS 710/11

    Wegen einstweiliger Anordnung

  • BSG, 09.10.2007 - B 5a/4 R 21/07 B

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen der Besorgnis der Befangenheit des

  • BSG, 26.04.1989 - 11 BAr 33/88
  • LSG Bayern, 08.11.2011 - L 11 AS 843/11

    Wegen Anhörungsrüge gem. § 178 a SGG

  • LSG Bayern, 08.11.2011 - L 11 AS 842/11

    Wegen Anhörungsrüge gem. § 178 a SGG

  • BSG, 14.07.2009 - B 7 AL 10/09 S
  • FG Hamburg, 09.01.2009 - 3 K 228/08

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Befangenheitsantrag nach

  • LSG Thüringen, 31.01.2011 - L 6 R 1409/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit und Rechtsmissbräuchlichkeit eines

  • LSG Bayern, 23.01.2002 - L 5 AR 189/01
  • VGH Bayern, 10.01.2008 - 6 B 05.2096

    Richterablehnung; Verstoß gegen Grundsatz der Gewährung des rechtlichen Gehörs

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