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   SG Kassel, 20.06.2003 - S 2 RA 1220/02   

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SG Kassel, 20.06.2003 - S 2 RA 1220/02 (https://dejure.org/2003,67398)
SG Kassel, Entscheidung vom 20.06.2003 - S 2 RA 1220/02 (https://dejure.org/2003,67398)
SG Kassel, Entscheidung vom 20. Juni 2003 - S 2 RA 1220/02 (https://dejure.org/2003,67398)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus SG Kassel, 20.06.2003 - S 2 RA 1220/02
    Grundsätzlich soll sich der Bürger bei seiner persönlichen Lebensgestaltung und seinen wirtschaftlichen Dispositionen auf die geltende Rechtsordnung verlassen und auf sie vertrauen können (BVerfGE 76, 256, 350).

    Daneben ist die gesetzliche Regelung aber auch deshalb verfassungsmäßig, weil sie aufgrund eines hohen Gemeinschaftsgutes erfolgte und zudem eine vom Gesetzgeber unerwünschte, von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern aber gemeinsam verursachte Ausnutzung der Regelungen des Rentenreformgesetzes 1992 beseitigte: Die Konsolidierung und Stabilisierung der Finanzentwicklung der Rentenversicherung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur ein hohes Gemeinschaftsgut als solches, sondern ihm kommt auch eine so hohe Bedeutung zu, dass zu seinem Schutz in Situationen, in denen sich die Lage der öffentlichen Haushalte dramatisch verschlechtert, aus akuten Gründen Gesetzesregelungen getroffen werden dürfen, mit denen das Vertrauen gerade auch härter betroffener Versicherter enttäuscht werden darf (BVerfGE 76, 256, 357, 358).

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der

    Auszug aus SG Kassel, 20.06.2003 - S 2 RA 1220/02
    Die Kammer stimmt dem Kläger zu, dass die vorgezogene stufenweise Anhebung der Altersgrenze und die im Falle einer vorzeitigen Inanspruchnahme vorgesehenen Abschläge als Eingriff in eine von dem Kläger erworbene Rentenanwartschaft anzusehen sind und damit ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG vorliegt, und zwar unabhängig davon, ob bereits ein Anwartschaftsrecht im Sinne der Rechtsprechung des 4. Senates des BSG vorgelegen hat (vgl. Vorlagebeschluss vom 16.12.1999, B 4 RA 11/99 R), denn Rentenanwartschaften fallen unter die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, wenn sie bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen, etwa des Ablaufs der Wartezeit und des Eintritts des Versicherungsfalls, zum Vollrecht erstarken können (BVerfGE 69, 272, 288).

    Der 4. Senat des BSG vertritt in zwei Vorlagebeschlüssen vom 16.12.1999 (B 4 RA 11/99 R und B 4 RA 18/99 R) die Auffassung, dass einem Versicherten nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine prozentuale Rangstelle entsprechend dem von ihm bis zu diesem Zeitpunkt (bzw. bis zur Entstehung des Vollrechts) durch Beitragszeiten erworbenen Entgeltpunkte als vermögenswertes subjektives öffentliches Recht eingeräumt ist (Anwartschaftsrecht).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus SG Kassel, 20.06.2003 - S 2 RA 1220/02
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet den Gesetzgeber, Gleiches gleich und Ungleiches entsprechend seiner Eigenart verschieden zu behandeln (BVerfGE 3, 58, 135 ff.).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus SG Kassel, 20.06.2003 - S 2 RA 1220/02
    Dabei darf der Gesetzgeber weder wesentlich Gleiches willkürlich ungleich noch wesentlich Ungleiches willkürlich gleich behandeln (BVerfGE 49, 148, 165).
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    Auszug aus SG Kassel, 20.06.2003 - S 2 RA 1220/02
    Der 4. Senat des BSG vertritt in zwei Vorlagebeschlüssen vom 16.12.1999 (B 4 RA 11/99 R und B 4 RA 18/99 R) die Auffassung, dass einem Versicherten nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine prozentuale Rangstelle entsprechend dem von ihm bis zu diesem Zeitpunkt (bzw. bis zur Entstehung des Vollrechts) durch Beitragszeiten erworbenen Entgeltpunkte als vermögenswertes subjektives öffentliches Recht eingeräumt ist (Anwartschaftsrecht).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus SG Kassel, 20.06.2003 - S 2 RA 1220/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass sich die Frage, inwieweit der Gesetzgeber Inhalt und Schranken einer unter die Eigentumsgarantie fallenden Position bestimmen darf, nicht unabhängig davon beantworten lässt, inwieweit der Eigentümer eine solche Position durch eigene Leistung erworben hat (BVerfGE 58, 81, 112 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus SG Kassel, 20.06.2003 - S 2 RA 1220/02
    Ferner hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, einen rentenrechtlichen Ausgleich für Frauen zu schaffen, da sie -- generell gesehen -- einer Mehrfachbelastung durch Haushalt, Schwangerschaft, Kindererziehung und Beruf ausgesetzt sind (BVerfGE 74, 163, 180 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 239/01

    Verfassungsmäßigkeit des RuStFöG - Gleitegesetz

    Auszug aus SG Kassel, 20.06.2003 - S 2 RA 1220/02
    Hinzu kam, dass die dramatische Entwicklung gerade bei den Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit zusätzlich auf einem (zusammenwirkenden) Verhalten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beruhte und dem Sinn der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit widersprach (vgl. ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.06.2002 -- L 1 RA 239/01 --).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus SG Kassel, 20.06.2003 - S 2 RA 1220/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist das eingesetzte Mittel zur Erreichung des Regelungszwecks immer dann geeignet, wenn mit seiner Hilfe das angestrebte Ziel erreicht oder die Zielerreichung gefördert werden kann (BVerfGE 67, 157, 173; 96, 10, 23).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus SG Kassel, 20.06.2003 - S 2 RA 1220/02
    Nicht nur hinsichtlich der Geeignetheit, sondern auch hinsichtlich der Erforderlichkeit hat der Gesetzgeber einen erheblichen Beurteilungs-, Prognose- und Handlungsspielraum (BVerfGE 53, 257, 293).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 52/00

    Nachträgliche Verschlechterung der gesetzlichen Rente bei Frühverrentungsmodellen

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