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   SG Koblenz, 22.06.2010 - S 16 KR 337/09   

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https://dejure.org/2010,14737
SG Koblenz, 22.06.2010 - S 16 KR 337/09 (https://dejure.org/2010,14737)
SG Koblenz, Entscheidung vom 22.06.2010 - S 16 KR 337/09 (https://dejure.org/2010,14737)
SG Koblenz, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - S 16 KR 337/09 (https://dejure.org/2010,14737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 69 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 69 S 3 SGB 5 vom 22.12.1999, § 69 S 4 SGB 5 vom 26.03.2007, § 651 BGB, § 812 Abs 1 BGB
    Vertragsschluss zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer - mangelte Einigung über Vergütungshöhe - Rechtsweg zu den Sozialgerichten bei Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Hilfsmittellieferanten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Vertrages zwischen einer Krankenkasse und dem Leistungserbringer bei mangelnder Einigung hinsichtlich der Höhe der Vergütung; Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Hilfsmittellieferanten über die Berechtigung zur ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines Vertrags zwischen der Krankenkasse und dem Leistungserbringer; Notwendigkeit der Einigung über die Vergütungshöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 24/04

    "Rückforderungsvorbehalt"; Zustandekommen eines Kaufvertrages ohne Einigung über

    Auszug aus SG Koblenz, 22.06.2010 - S 16 KR 337/09
    Haben sich die Parteien dagegen weder auf den Kaufpreis noch auf eine Methode zu seiner Berechnung geeinigt, so besteht nicht nur eine Vertragslücke, die durch ergänzende Vertragsauslegung geschlossen werden könnte, sondern es fehlt an einer Einigung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil, ohne den ein Kaufvertrag gemäß § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht wirksam zustande kommen kann, soweit kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach §§ 315 ff. BGB vereinbart wurde (BGH, Urteil vom 07.02.2006 - KZR 24/04).

    Bei Vorliegen eines offenen Einigungsmangels ist eine solche Auslegung mangels Vertragsschluss vielmehr von vornherein zwingend ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 07.02.2006 - KZR 24/04).

  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 16/07 R

    Krankenversicherung - Höhe der Vergütung für Sondennahrung - keine Kürzung bei

    Auszug aus SG Koblenz, 22.06.2010 - S 16 KR 337/09
    Ein solches einseitiges Preisbestimmungsrecht besteht in Vertragsbeziehungen nach dem SGB V allenfalls auf Grundlage ausdrücklicher Regelung (BSG, Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 16/07 R).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich das erkennende Gericht anschließt, steht aber weder der Krankenkasse ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht entsprechend § 315 BGB noch dem Leistungserbringer ein Preisbestimmungsrecht analog § 316 BGB zu (BSG, Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 16/07 R) zu.

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus SG Koblenz, 22.06.2010 - S 16 KR 337/09
    Zu ersetzen ist dabei der tatsächliche Verkehrswert der Sache, also der Wert, den diese aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit für jedermann hat (BGH 82, 299).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus SG Koblenz, 22.06.2010 - S 16 KR 337/09
    Auch das Abrechnungsverhältnis des einzelnen Leistungserbringers mit der jeweiligen Krankenkasse ist seitdem nicht mehr dem Privatrecht, sondern dem öffentlichen Recht zugeordnet (vgl. BSG, Urteil vom 25. September 2001 - B 3 KR 3/01 R, SozR 3-2500 § 69 Nr. 1).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 15/00 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung - Auslaufen einer

    Auszug aus SG Koblenz, 22.06.2010 - S 16 KR 337/09
    Insoweit folgt aus § 132a Abs. 2 SGB V, dass vertragliche Vergütungsvereinbarungen im freien Spiel der Kräfte geschlossen werden sollen und dieser Ansatz nicht durch ein Preisbestimmungsrecht für Krankenkasse oder Leistungserbringer unterlaufen werden darf (vgl. BSG SozR 3-2500 § 132a Nr. 1 S 4).
  • BGH, 06.10.1976 - VIII ZR 66/75

    4 Mio. Blumentöpfe - Sukzessvlieferungsvertrag, pVV (vgl. nunmehr §§ 280 Abs. 1,

    Auszug aus SG Koblenz, 22.06.2010 - S 16 KR 337/09
    Beim Sukzessivlieferungsvertrag, der gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist, handelt es sich um einen einheitlichen Kauf- oder Werklieferungsvertrag, der auf die Erbringung von Leistungen in zeitlich aufeinander folgenden Raten gerichtet ist (BGH NJW 1977, 35).
  • RG, 19.09.1918 - IV 157/18

    Anforderungen an die Erbverzichtserklärung eines Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus SG Koblenz, 22.06.2010 - S 16 KR 337/09
    Da eine Einigung über die essentialia negotii zwingende Tatbestandsvoraussetzung für einen Vertragsschluss ist, erfasst § 155 BGB nur die fehlende Einigung in regelungsbedürftigen Nebenpunkten (RG, Urteil vom 19.09.1918 - IV 157/18).
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