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   SG Marburg, 25.09.2013 - S 12 KA 284/12   

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SG Marburg, 25.09.2013 - S 12 KA 284/12 (https://dejure.org/2013,33075)
SG Marburg, Entscheidung vom 25.09.2013 - S 12 KA 284/12 (https://dejure.org/2013,33075)
SG Marburg, Entscheidung vom 25. September 2013 - S 12 KA 284/12 (https://dejure.org/2013,33075)
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  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 633/09

    Vertragszahnarzt - Abrechnung von Wurzelkanalbehandlungen - Beseitigung von

    Auszug aus SG Marburg, 25.09.2013 - S 12 KA 284/12
    Ergänzend zu ihren Ausführungen in den angefochtenen Bescheiden trägt sie vor, ihre Vorgaben habe die Kammer in der Entscheidung vom 07.07.2012 - S 12 KA 633/09 - bestätigt.

    Die Kammer hat bereits im Urteil vom 07.07.2010 - S 12 KA 633/09 - (rechtskräftig) ausgeführt:.

  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 22/06 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Berichtigung fehlerhafter Degressionsbescheide

    Auszug aus SG Marburg, 25.09.2013 - S 12 KA 284/12
    Die vierjährige Ausschlussfrist zur Berichtigung beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe des ursprünglichen Bescheides und nicht mit dem Ablauf des Jahres, in dem dieser Bescheid erlassen worden ist (vgl. BSG, Urt. v. 28.03.2007 - B 6 KA 22/06 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 35 = BSGE 98, 169 = GesR 2007, 461 = USK 2007-35 = ZMGR 2008, 144, juris Rdnr. 18).

    Der Tag der Erstellung der jeweiligen Quartalsabrechnungsbescheide, der Termin ihrer Versendung an die Vertrags(zahn)ärzte und die darauf beruhende rechtliche Feststellung des Zeitpunktes der Bekanntgabe (§ 37 Abs. 2 SGB X) ist regelmäßig anhand der Unterlagen der K(Z)ÄV zu ermitteln (vgl. BSG, Urt. v. 28.03.2007 - B 6 KA 22/06 R - a.a.O., juris Rdnr. 25).

  • SG Marburg, 07.07.2010 - S 12 KA 325/09

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Nachweis der vollständigen Leistungserbringung

    Auszug aus SG Marburg, 25.09.2013 - S 12 KA 284/12
    Wird die Abrechnung der Nr. 50 (Exz2) BEMA für einzelne Ausnahmefälle zur isolierten Behandlung einzelner parodontal erkrankter Zähne abgerechnet, dann müssen die Voraussetzungen für eine Parodontosebehandlung vorliegen Eine Leistung nach Nr. P 200 BEMA kann danach nicht abgerechnet werden (Bestätigung von SG Marburg, Urt. v. 07.07.2010 - S 12 KA 325/09 -).
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