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   SG Nürnberg, 12.12.2018 - S 11 R 851/17   

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https://dejure.org/2018,58737
SG Nürnberg, 12.12.2018 - S 11 R 851/17 (https://dejure.org/2018,58737)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 12.12.2018 - S 11 R 851/17 (https://dejure.org/2018,58737)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - S 11 R 851/17 (https://dejure.org/2018,58737)
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  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Kostenerstattung - Auswahlermessen

    Auszug aus SG Nürnberg, 12.12.2018 - S 11 R 851/17
    Der Anspruch auf Kostenerstattung darf nicht weiterreichen als ein entsprechender Primäranspruch; er setzt voraus, dass die selbst beschaffte Maßnahme zu den Leistungen gehört, welche die Rehabilitationsträger allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (st.Rspr.; vgl. z. B. BSGE 113, 231 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 7 ; BSG, Urteil vom 08.09.2015, B 12 KR 14/14 R, Rn. 17, zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 24.03.2010 - L 20 R 579/08

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - selbstbeschaffte Leistung -

    Auszug aus SG Nürnberg, 12.12.2018 - S 11 R 851/17
    Mangels Ermessensreduzierung auf Null scheidet ein Anspruch auf Gewährung einer bestimmten Ausbildungsmaßnahme ebenso aus wie ein Anspruch auf Kostenerstattung (vgl. BayLSG, Urteil vom 24.03.2010, L 20 R 579/08; BayLSG, Beschluss vom 20.04.2009, L 13 R 152/09 B ER; Hessisches LSG, Urteil vom 02.10.2009, L 5 R 315/08 Rn. 46 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 14.08.2017 - L 5 R 695/14

    Rentenversicherung - Kostenübernahme; selbst beschaffte Leistung; Teilhabe am

    Auszug aus SG Nürnberg, 12.12.2018 - S 11 R 851/17
    Unaufschiebbarkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn die Leistung sofort, d. h. ohne nennenswerten zeitlichen Aufschub, erbracht werden muss (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.08.2017, L 5 R 695/14, Rn. 28 m.w.N., zitiert nach juris).
  • BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 14/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung -

    Auszug aus SG Nürnberg, 12.12.2018 - S 11 R 851/17
    Der Anspruch auf Kostenerstattung darf nicht weiterreichen als ein entsprechender Primäranspruch; er setzt voraus, dass die selbst beschaffte Maßnahme zu den Leistungen gehört, welche die Rehabilitationsträger allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (st.Rspr.; vgl. z. B. BSGE 113, 231 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 7 ; BSG, Urteil vom 08.09.2015, B 12 KR 14/14 R, Rn. 17, zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 20.04.2009 - L 13 R 152/09

    Teilhabe am Arbeitsleben - Gewährung einer bestimmten Umschulungsmaßnahme -

    Auszug aus SG Nürnberg, 12.12.2018 - S 11 R 851/17
    Mangels Ermessensreduzierung auf Null scheidet ein Anspruch auf Gewährung einer bestimmten Ausbildungsmaßnahme ebenso aus wie ein Anspruch auf Kostenerstattung (vgl. BayLSG, Urteil vom 24.03.2010, L 20 R 579/08; BayLSG, Beschluss vom 20.04.2009, L 13 R 152/09 B ER; Hessisches LSG, Urteil vom 02.10.2009, L 5 R 315/08 Rn. 46 ff., jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 02.10.2009 - L 5 R 315/08

    Leistung zur Teilhabe - Begriffe der Berufsausbildung und Weiterbildung -

    Auszug aus SG Nürnberg, 12.12.2018 - S 11 R 851/17
    Mangels Ermessensreduzierung auf Null scheidet ein Anspruch auf Gewährung einer bestimmten Ausbildungsmaßnahme ebenso aus wie ein Anspruch auf Kostenerstattung (vgl. BayLSG, Urteil vom 24.03.2010, L 20 R 579/08; BayLSG, Beschluss vom 20.04.2009, L 13 R 152/09 B ER; Hessisches LSG, Urteil vom 02.10.2009, L 5 R 315/08 Rn. 46 ff., jeweils zitiert nach juris).
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