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   StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14   

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StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14 (https://dejure.org/2014,18964)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.2014 - 1 VB 38/14 (https://dejure.org/2014,18964)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - 1 VB 38/14 (https://dejure.org/2014,18964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschöpfung des Rechtsweges i.R.e. Klage auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • Wolters Kluwer

    Erschöpfung des Rechtsweges i.R.e. Klage auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1514
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14
    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, oder wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfGE 80, 40 - Juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 16).

    Ausgehend hiervon kann ein Beschwerdeführer, der sich gegen die Versagung von Eilrechtsschutz bezüglich der Verteilung von Studienplätzen außerhalb festgesetzter Zulassungszahlen wendet, regelmäßig nicht auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen werden, weil die Verteilung realiter nur im Eilverfahren vorgenommen wird und damit Fakten schafft (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 17).

    Eine tatsächliche Chance auf Zuweisung eines noch vorhandenen Studienplatzes besteht jedoch nur dann, wenn die maßgeblichen Fragen durch die Gerichte schon im Eilverfahren geprüft werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 22 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2011 - 9 S 599/11

    Vergabe der in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesenen Studienplätze führt

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14
    Zwar geht der Verwaltungsgerichtshof - anders als im "innerkapazitären" Bereich -bei der Verteilung von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen davon aus, dass die Vergabe eines Studienplatzes ausscheidet, wenn die Plätze bereits tatsächlich belegt sind (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, Juris Rn. 13 ff.).

    Bei einem Verstoß gegen die Garantie effektiven Rechtsschutzes steht dort der Umstand der fehlenden Bereitstellung von Haushaltsmitteln der Weiterverfolgung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht entgegen (vgl. BVerwGE 118, 370 - Juris Rn. 15 ff.; siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, Juris Rn. 10, für die Vergabe von Studienplätzen im "innerkapazitären" Bereich).

    Dahinstehen kann, ob entsprechende Konsequenzen auch im Hochschulzulassungsrecht zu ziehen wären (vgl. BVerwGE 57, 148 - Juris Rn. 13 einerseits und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, Juris Rn. 7 ff. andererseits).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zum Beamtenrecht, wonach wegen der Garantie effektiven Rechtsschutzes die Ernennung eines konkurrierenden Bewerbers während eines laufenden gerichtlichen Eilverfahrens untersagt ist (vgl. BVerwGE 138, 102 - Juris Rn. 36).

    Es werden bei Verletzung der Rechtsschutzgarantie sogar Ausnahmen vom Grundsatz der Ämterstabilität zugelassen (vgl. BVerwGE 138, 102 - Juris Rn. 27 und 29).

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 34.78

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass ein vorläufig zum Studium Zugelassener einen festgestellten Kapazitätsrest mit der Folge ausschöpft, dass später auch im Klageverfahren kein anderer Bewerber mehr auf den vorläufig besetzten Studienplatz zugelassen werden darf (vgl. BVerwGE 57, 148 - Juris Rn. 11 bis 13; BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 64/85 -, Juris Rn. 8).

    Dahinstehen kann, ob entsprechende Konsequenzen auch im Hochschulzulassungsrecht zu ziehen wären (vgl. BVerwGE 57, 148 - Juris Rn. 13 einerseits und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, Juris Rn. 7 ff. andererseits).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14
    Auch dort darf die Ernennung des Konkurrenten erst nach Ablauf einer angemessenen Wartefrist nach Abschluss des fachgerichtlichen Eilverfahrens erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9.7.2009 - 2 BvR 706/09 -, Juris Rn. 3 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, Juris Rn. 18; BVerwG, Beschluss vom 8.12.2011 - 2 B 106/11 -, Juris Rn. 10).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14
    Bei einem Verstoß gegen die Garantie effektiven Rechtsschutzes steht dort der Umstand der fehlenden Bereitstellung von Haushaltsmitteln der Weiterverfolgung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht entgegen (vgl. BVerwGE 118, 370 - Juris Rn. 15 ff.; siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.5.2011 - 9 S 599/11 -, Juris Rn. 10, für die Vergabe von Studienplätzen im "innerkapazitären" Bereich).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14
    Die Vorschrift dient der Sicherung der gegenüber Landesrecht mit Vorrang (Art. 31 GG) ausgestatteten bundesrechtlichen Verwaltungsgerichtsordnung und des dort vorgesehenen Rechtsweges (vgl. LT-Drs. 15/2153, S. 14, und BVerfGE 96, 345).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14
    Dies liegt auch im Interesse des Betroffenen, weil er sich durch die Anrufung der Fachgerichte einen weiteren Rechtsstreit vor dem Staatsgerichtshof ersparen oder das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof auf besserer rechtlicher und tatsächlicher Grundlage führen kann (vgl. StGH, Urteil vom 17.6.2014 - 1 VB 15/13 -, Juris Rn. 170).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14
    Der Subsidiaritätsgrundsatz soll vor allem sichern, dass durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte dem Staatsgerichtshof ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet wird und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere der obersten Landesgerichte, vermittelt wird (vgl. BVerfGE 77, 381 - Juris Rn. 64).
  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 38/14
    Jedoch muss der Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtsweges im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 95, 163 - Juris Rn. 35).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

  • BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11

    Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens nach § 123 VwGO vor dem

  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09

    Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • StGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 1 VB 65/13

    Zurückweisung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen geräteunabhängigen

  • BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 2393/08

    Verfassungsbeschwerden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gegen den

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2001 - 13 S 1824/01

    Abänderung einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 64.85

    Hochschulen - Studienplatzvergabe - Quereinsteiger

  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.05.2016 - 1 VB 15/15

    Formlose Nachmeldung von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin an Stiftung

    Ein Beschwerdeführer muss über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 8 ff.).

    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, oder wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 9).

    Diese allgemeinen Grundsätze wurden von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung mit Blick auf Verfahren, bei denen es um die Zulassung zum Studium geht, weiter verfeinert: Der Staatsgerichtshof hat entschieden, dass ein Beschwerdeführer, der sich gegen die Versagung von Eilrechtsschutz bezüglich der Verteilung von Studienplätzen außerhalb festgesetzter Zulassungszahlen wendet, regelmäßig nicht auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen werden kann, weil die Verteilung realiter nur im Eilverfahren vorgenommen wird und damit Fakten schafft (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 10; ebenso: BVerfGE 39, 276 - Juris Rn. 52; BVerfGE 43, 34 - Juris Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 17; VerfGH Berlin, Beschlüsse vom 20.12.2011 - 28 u. 29/11 -, Juris Rn. 51, und vom 15.1.2014 - 109/13 -, Juris Rn. 27; in der Sache ähnlich: VerfGH Sachsen, Beschluss vom 25.4.2013 - Vf. 5-IV-13 -, Juris Rn. 12-14).

    Jedoch ist hier zur Korrektur des festgestellten Verfassungsverstoßes die an sich erschöpfte Kapazität ausnahmsweise zu erhöhen (angedeutet bereits in: StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 16; zu Recht anders im Fall einer Vergabe zu Überbuchungszwecken: OVG M-V, Beschluss vom 18.6.2008 - 1 N 1/07 -, Juris Rn. 5 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2.7.2015 - OVG 5 NC 15.15. -, Juris).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 VB 38/18

    Versagung der Einsicht in Wartungsunterlagen eines Geschwindigkeitsmessgeräts im

    a) Nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung muss der Beschwerdeführer nach dem Grundsatz der Subsidiarität über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Rechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Rechtsverletzung zu verhindern (StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 8 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2017 - 1 VB 30/17
    Ein Beschwerdeführer muss über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 8 ff.; VerfGH, Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 -, Juris Rn. 34).

    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, oder wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 9; VerfGH, Urteil vom 30.5.2016 - 1 VB 15/15 -, Juris Rn. 34).

  • StGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 1 VB 12/15

    Wegen Nichteinhaltung der Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung

    Ein Beschwerdeführer muss über die Erschöpfung des Rechtsweges im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 8 ff.; BVerfGE 95, 163 - Juris Rn. 35).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 1 VB 108/16
    a) Ein Beschwerdeführer muss über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 8 ff.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 20.03.2018 - 1 VB 75/17
    Nach dem Grundsatz der Subsidiarität muss der Beschwerdeführer über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die Korrektur der geltend gemachten Rechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Rechtsverletzung zu verhindern (StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 38/14 -, Juris Rn. 8 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG).
  • OVG Sachsen, 17.11.2014 - NC 2 B 264/14

    Innerkapazitäre Zulassung, Nachreichung von Unterlagen, Ausschlussfrist

    Etwas anderes ergibt sich schließlich nicht aus der Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg (StGH BW, Beschl. v. 17. Juli 2014 - 1 VB 38/14).
  • OVG Sachsen, 12.11.2014 - NC 2 B 259/14

    Innerkapazitäre Zulassung, Antragsfrist, Nachreichung von Unterlagen, Rangliste,

    Etwas anderes ergibt sich schließlich nicht aus der von Antragstellerseite vorgelegten Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg (StGH BW, Beschl. v. 17. Juli 2014 - 1 VB 38/14).
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