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StGH Hessen, 11.05.1994 - P.St. 1179 |
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- StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs
Auszug aus StGH Hessen, 11.05.1994 - P.St. 1179
Es berührt nicht den Schutzbereich des Grundrechts auf rechtliches Gehör, wenn das Fachgericht der Rechtsauffassung des Antragstellers nicht gefolgt ist und sich mit seinem Vorbringen nicht in einer Weise auseinandergesetzt hat, die er selbst für richtig hält (vgl. P.St. 1132).
- StGH Hessen, 08.11.1995 - P.St. 1207
Gehörsrecht; Rechtliches Gehör
Die dagegen gerichtete Grundrechtsklage wies der Staatsgerichtshof mit Beschluss vom 11. Mai 1994 - P.St. 1179 - zurück.Der Staatsgerichtshof als Landesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 des Grundgesetzes - GG - nicht für befugt gehalten, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen (vgl. Beschluss vom 11. Mai 1994 - P.St. 1179 - Beschluss vom 17. Mai 1995 - P.St. 1186 -).
Erst wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergibt, dass das Gericht seine Pflicht, den Vortrag zur Kenntnis zu nehmen, verletzt hat, kann das Verfassungsgericht von einem Verstoß gegen das rechtliche Gehör ausgehen (so StGH, Beschluss vom 11. Mai 1994 - P.St. 1179 -).
- StGH Hessen, 14.05.1997 - P.St. 1255
Substantiierung; Darlegungsanforderung; Substantiierungsanforderung; …
Zwei Grundrechtsklagen wies der Staatsgerichtshof durch Beschlüsse vom 11. Mai 1994 (P.St. 1179) und 8. November 1995 (P.St. 1207) zurück.Die Verfahrensakte (1 Band) des Amtsgerichts Y (Az.: ...) sowie die Akten des Staatsgerichtshofs in den Verfahren P.St. 1179, P.St. 1207 und P.St. 1244 haben vorgelegen.
- StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1185
Bundesrecht; Divergenzvorlage; Rechtliches Gehör
Eine Vorlage kommt aber nur in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1179 und 1181).Es berührt nicht den Schutzbereich des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn das Fachgericht der Rechtsauffassung des Antragstellers nicht gefolgt ist und sich mit seinem Vorbringen nicht in einer Weise auseinandergesetzt hat, die er selbst für richtig hält (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1179).
- StGH Hessen, 08.11.1995 - P.St. 1190
Darlegungspflicht; Kollektivschuld; Kollektivhaftung; Menschenwürde; …
Der Staatsgerichtshof als Landesverfassungsgericht hat sich in ständiger Rechtsprechung unter Hinweis auf Art. 31 des Grundgesetzes - GG - nicht für befugt gehalten, die Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesverfassung zu überprüfen (vgl. Beschluss vom 11. Mai 1994 - P.St. 1179 -, StAnz. S. 1488; Beschluss vom 17. Mai 1995 - P.St. 1186 -). - StGH Hessen, 13.07.1994 - P.St. 1197
Bundesrecht; Divergenzvorlage; Gesetzlicher Richter; Willkür
Eine Vorlage kommt aber nur dann in Betracht, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. P.St. 1166 und zuletzt P.St. 1179 und 1181).