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   VG Ansbach, 28.02.2024 - AN 9 S 23.2188   

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VG Ansbach, 28.02.2024 - AN 9 S 23.2188 (https://dejure.org/2024,4102)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28.02.2024 - AN 9 S 23.2188 (https://dejure.org/2024,4102)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28. Februar 2024 - AN 9 S 23.2188 (https://dejure.org/2024,4102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bayern.de PDF

    Denkmalschutz - Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BayDSchG Art. 6 Abs. 2; UmwRG §§ 1, 2, 3
    Anerkannte Umweltvereinigung, Denkmalschutz, Denkmaleigenschaft, Abbrucherlaubnis, wirtschaftliche Zumutbarkeit des Erhalts, Anordnung des Sofortvollzugs

  • rewis.io

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen denkmalschutzrechtliche Abbrucherlaubnis der Radrennbahn in Nürnberg abgelehnt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 11.01.2011 - 15 B 10.212

    Gewichtige Gründe des Denkmalschutzes, die für die Beibehaltung des bisherigen

    Auszug aus VG Ansbach, 28.02.2024 - AN 9 S 23.2188
    Dabei sind öffentliche Belange (insbesondere das Interesse an einer möglichst unveränderten Denkmalerhaltung) und private (insbesondere Eigentümer-) Belange in die Ermessensentscheidung einzustellen, entsprechend zu gewichten und abzuwägen (zum Ganzen vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2007 - 1 B 00.2474 - juris Rn. 87; U.v. 11.1.2011 - 15 B 10.212 - juris Rn. 21, 26 ff.; B.v. 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575 - juris Rn. 12).

    Hinsichtlich der Gewichtung der Eigentümerinteressen ist dabei von der Sicht eines dem Denkmalschutz aufgeschlossenen Eigentümers auszugehen (vgl. BayVGH, U.v. 11.1.2011 - 15 B 10.212 - juris Rn. 28 m.w.N.; Eberl/Spennemann/Schindler-Friedrich/Gerstner, Bayerisches Denkmalschutzgesetz, 8. Aufl. 2021, Art. 6 Rn. 44).

  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erhaltung eines Baudenkmals in

    Auszug aus VG Ansbach, 28.02.2024 - AN 9 S 23.2188
    Insoweit liege nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch die Erhaltung des Baudenkmals im Interesse der Allgemeinheit (BayVGH, U.v. 27.9.2007 - 1 B 00.2474 - juris Rn. 42).

    Dabei sind öffentliche Belange (insbesondere das Interesse an einer möglichst unveränderten Denkmalerhaltung) und private (insbesondere Eigentümer-) Belange in die Ermessensentscheidung einzustellen, entsprechend zu gewichten und abzuwägen (zum Ganzen vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2007 - 1 B 00.2474 - juris Rn. 87; U.v. 11.1.2011 - 15 B 10.212 - juris Rn. 21, 26 ff.; B.v. 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Auszug aus VG Ansbach, 28.02.2024 - AN 9 S 23.2188
    Der Bauherr - hier die Klägerin - hat im Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 2 BayDSchG einen Rechtsanspruch darauf, dass bei Versagung der Erlaubnis bzw. (hier) der Baugenehmigung vom Ermessen pflichtgemäß Gebrauch gemacht wird (Eberl/Spennemann/Schindler-Friedrich/Gerstner a.a.O. Art. 6 Rn. 28)."(BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - Rn. 58 - 59, juris).
  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 1 B 12.79

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Baudenkmals

    Auszug aus VG Ansbach, 28.02.2024 - AN 9 S 23.2188
    Substantiell setzt der Antragsteller der umfangreichen Kostenaufstellung der Beigeladenen zu einer möglichen Sanierung jedoch nichts entgegen, sondern listet vielmehr anhand der Entscheidung des BayVGH vom 12. August 2015 (1 B 12.79) die im dortigen Verfahren geforderten Aspekte einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Prüfung der Zumutbarkeit des Erhalts eines Denkmals auf.
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 2 B 21.1414

    Wiederherstellungsanordnung der Landeshauptstadt München für Giesinger

    Auszug aus VG Ansbach, 28.02.2024 - AN 9 S 23.2188
    Denn gewichtige Gründe des Denkmalschutzes im Sinn von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayDSchG sprechen beim beabsichtigten Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes in der Regel für die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustands (BayVGH, U.v. 29.7.2021 - 2 B 21.1414 - Rn. 68, juris).
  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; Balkon; Dachterrasse; Dachaufbau; gewichtige

    Auszug aus VG Ansbach, 28.02.2024 - AN 9 S 23.2188
    Dabei sind öffentliche Belange (insbesondere das Interesse an einer möglichst unveränderten Denkmalerhaltung) und private (insbesondere Eigentümer-) Belange in die Ermessensentscheidung einzustellen, entsprechend zu gewichten und abzuwägen (zum Ganzen vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2007 - 1 B 00.2474 - juris Rn. 87; U.v. 11.1.2011 - 15 B 10.212 - juris Rn. 21, 26 ff.; B.v. 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Ansbach, 28.02.2024 - AN 9 S 23.2188
    Art. 19 IV GG lässt sich nicht entnehmen, dass hier eine der beiden Rechtspositionen bevorzugt wäre oder dass für ihre sofortige Ausnutzung zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen müsse." (BVerfG, B.v. 1.10.2008 - 1 BvR 2466/08, NVwZ 2009, 240 - beck-online).
  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 1 B 06.63

    Zu den Anforderungen an die Prüfung, ob die Erhaltung eines Baudenkmals nach dem

    Auszug aus VG Ansbach, 28.02.2024 - AN 9 S 23.2188
    Wie der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 18. Oktober 2010 (1 B 06.63) dargelegt habe, ergäben sich "gewichtige Gründe des Denkmalschutzes" nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayDSchG bereits aus der Denkmaleigenschaft des Baudenkmals als solche, ohne dass es an dieser Stelle bereits auf die Bedeutung des Baudenkmals ankomme (a.a.O. juris Rn. 35 f).
  • VGH Bayern, 25.10.2016 - 9 N 13.558

    Unwirksame Bekanntmachung eines Bebauungsplans bei Verweis auf DIN-Normen

    Auszug aus VG Ansbach, 28.02.2024 - AN 9 S 23.2188
    Eine Ermessensentscheidung sei als Abwägungsentscheidung dann fehlerhaft, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfinde, wenn Belange in die Abwägung nicht eingestellt würden, die nach Lage der Dinge eingestellt werden müssten, wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Entscheidung berührten öffentlichen Belange in einer Weise vorgenommen werde, der zur objektiven Gewichtung einzelner Belange außer Verhältnis stehe (unter Hinweis auf BayVGH, U.v. 25.10.2016 - 9 N 13.558 - juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 22.02.2019 - 8 AS 19.40002

    Wasserrechtliche Planfeststellung für ein Hochwasserrückhaltebecken

    Auszug aus VG Ansbach, 28.02.2024 - AN 9 S 23.2188
    Sind schließlich die Erfolgsaussichten offen, findet eine allgemeine, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (BayVGH, B.v. 22.2.2019 - 8 AS 19.40003, BeckRS 2019, 3433 Rn. 12, beck-online).
  • VG Augsburg, 13.08.2010 - Au 4 S 10.846

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bereits

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