Rechtsprechung
VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 14 K 08.02015 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,73050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausschluss von Wohngeld nach § 1 Abs. 2 WoGG i.d.F. v. 7. Juli 2005
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.2647
1. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 WoGG ist Empfänger von Leistungen der Hilfe zum …
Auszug aus VG Ansbach, 30.07.2009 - AN 14 K 08.02015
Dies bedeutet aber, dass die Kosten des Lebensunterhalts nicht durch eigene Einkünfte des Hilfeempfängers vollständig gedeckt sind und dem Hilfeempfänger jedenfalls ab 1. Juni 2006 Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen des Bruttoprinzips faktisch durch die Übernahme der in Rechnung gestellten Tagessätze der Einrichtung vom Kläger geleistet wurde (vgl. dazu: Urteil des VG München vom 18.9.2008 - M 22 K 07.2647 - mit Hinweis auf Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG § 1 RdNr. 27).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2016 - L 8 SO 404/12 Aus § 8 Abs. 2 WoGG ergebe sich, dass ihm ein Wahlrecht zustehe, ob er Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld in Anspruch nehme; das Wahlrecht sei auch in der Rechtsprechung anerkannt (Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 30. Juli 2009 AN 14 K 08.02015 -).