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   VG Ansbach, 30.08.2016 - AN 7 P 15.02536   

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https://dejure.org/2016,27658
VG Ansbach, 30.08.2016 - AN 7 P 15.02536 (https://dejure.org/2016,27658)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30.08.2016 - AN 7 P 15.02536 (https://dejure.org/2016,27658)
VG Ansbach, Entscheidung vom 30. August 2016 - AN 7 P 15.02536 (https://dejure.org/2016,27658)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 29.10.2015 - 18 PC 15.1624

    Einstweilige Verfügung bzgl. der weiteren Anwendung einer in einer

    Auszug aus VG Ansbach, 30.08.2016 - AN 7 P 15.02536
    Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 29. Juli 2015, eingegangen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 31. Juli 2015 unter dem dortigen Aktenzeichen 18 PC 15.1624, ließ der Dienststellenleiter Beschwerde gegen den Beschluss der Fachkammer beim Verwaltungsgericht vom 20. Juli 2015 einlegen.

    Mit Beschluss vom 29. Oktober 2015 änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen 18 PC 15.1624 die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 29. Juni 2015 (AN 7 PE 15.00998) und vom 20. Juli 2015 (AN 7 PE 15.01079) ab und lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab.

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05

    Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung

    Auszug aus VG Ansbach, 30.08.2016 - AN 7 P 15.02536
    Demgemäß kann dahinstehen, ob die Übermittlung der Kündigungserklärung auf telekommunikativem Weg dem in § 73 Abs. 1 Satz 2 BPersVG geregelten Schriftformerfordernis genügt, wobei allerdings in der Rechtsliteratur anerkannt ist, dass die Vorschriften des BGB (vgl. insbesondere §§ 126 ff. BGB) auf das Zustandekommen und demgemäß auch auf die Beendigung einer Dienstvereinbarung grundsätzlich - unmittelbar oder jedenfalls entsprechend - Anwendung finden (vgl. etwa Altvater/Baden/Berg u. a. BPersVG, 8. Auflage, § 73, Rn. 6; Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 12. Auflage, § 73, Rn. 12, mit Verweis auf BAG, U. v. 24.5.2006, Az. 7 AZR 201/05, juris).
  • BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09

    Erstattung von Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren; instanzielle

    Auszug aus VG Ansbach, 30.08.2016 - AN 7 P 15.02536
    Eine Entscheidung im vorliegenden Verfahren über die Erstattung von Aufwendungen der Beteiligten- oder Antragstellerseite ist gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. etwa BVerwG, B.v. 6.2.2009, Az. 6 P 2/09, juris).
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

    Auszug aus VG Ansbach, 30.08.2016 - AN 7 P 15.02536
    Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, ein Verfügungsgrund sei nicht dargetan, demnach komme es auf den in der mündlichen Anhörung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 29. Oktober 2015 auch angesprochenen Umstand, dass ein Großteil der Regelungen der Dienstvereinbarung wegen Überschreitens des Mitbestimmungsrechts des ... nach § 75 Abs. 3 Nr. 12, § 73 Abs. 1 BPersVG rechtsunwirksam sei (Verweis auf BVerwG, B.v. 30.3.2009 - 6 PB 29.08 - PersR 2009, 332 Rn. 15), nicht mehr an.
  • VG Ansbach, 02.10.2015 - AN 7 PE 15.01574

    Personalvertretungsrecht des Bundes

    Auszug aus VG Ansbach, 30.08.2016 - AN 7 P 15.02536
    Der Umstand, dass sich der Sitz der Verwaltung in ... Baden-Württemberg befindet, ist insoweit, wie die Fachkammer in vergleichbaren Verfahren bereits mehrfach entschieden hat, unschädlich (vgl. etwa VG Ansbach, B. v. 2.10.2015, AN 7 PE 15.01574, juris; VG Ansbach, B.v. 17.6.2015, Az.: AN 7 P 14.01742 m. w. N.; VG Stuttgart, B.v. 30.10.2014, Az. PB 21 K 2314/14).
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