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   VG Arnsberg, 27.11.2017 - 8 K 2087/17   

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VG Arnsberg, 27.11.2017 - 8 K 2087/17 (https://dejure.org/2017,49216)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 27.11.2017 - 8 K 2087/17 (https://dejure.org/2017,49216)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 27. November 2017 - 8 K 2087/17 (https://dejure.org/2017,49216)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VG Arnsberg, 27.11.2017 - 8 K 2087/17
    Sie betrifft die generelle Erforderlichkeit der Planung, nicht hingegen die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung; hierfür ist vielmehr das Abwägungsgebot maßgeblich, das im Hinblick auf gerichtliche Kontrolldichte, Fehlerunbeachtlichkeit und heranzuziehende Erkenntnisquellen abweichenden Maßstäben unterliegt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) Band 146 S. 137.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Arnsberg, 27.11.2017 - 8 K 2087/17
    Welche allgemeinen Anforderungen das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot aufstellt, braucht an dieser Stelle nicht näher dargelegt zu werden; die einschlägige Rechtsprechung namentlich des Bundesverwaltungsgerichts vgl. grundlegend die Urteile vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45 S. 309, und vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34 S. 301, ist den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens hinlänglich bekannt.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VG Arnsberg, 27.11.2017 - 8 K 2087/17
    Welche allgemeinen Anforderungen das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot aufstellt, braucht an dieser Stelle nicht näher dargelegt zu werden; die einschlägige Rechtsprechung namentlich des Bundesverwaltungsgerichts vgl. grundlegend die Urteile vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45 S. 309, und vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34 S. 301, ist den Beteiligten des vorliegenden Verfahrens hinlänglich bekannt.
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Arnsberg, 27.11.2017 - 8 K 2087/17
    Diese Forderung findet sich - soweit ersichtlich - erstmals in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117 S. 287, so dass der Rat der Beigeladenen sie während des Planungsprozesses noch gar nicht berücksichtigen konnte und auch nicht absehbar war, dass diese eher beiläufige Begriffsbildung in Rn. 29 der bei "juris" abgedruckten Fassung des Urteils in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung der folgenden Jahre gleichsam wie ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal angewendet wurde und angewendet wird.
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Arnsberg, 27.11.2017 - 8 K 2087/17
    Urteil vom 16. Juni 1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, S. 95 ff., hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass eine Windenergieanlage, deren Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden soll, im Außenbereich nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert zulässig ist.
  • VG Arnsberg, 04.03.2021 - 4 L 911/20

    Bad Berleburg im Rechtsstreit um die Windenergieanlagen in Arfeld im

    Die Rechtskraft des Urteils der 8. Kammer des erkennenden Gerichts vom 27. November 2017, Az. 8 K 2087/17, steht dieser rechtlichen Beurteilung nicht entgegen (hierzu I.).

    Die Kammer ist bei ihrer Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht gemäß § 121 VwGO an das im früheren Klageverfahren 8 K 2087/17 ergangene Urteil gebunden.

    Das streitgegenständliche Vorhaben ist mit dem Vorhaben, das Gegenstand des im Verfahren 8 K 2087/17 ergangenen Urteils war, nicht identisch, sondern stellt vielmehr ein aliud dar.

    Nach diesen Grundsätzen ist hier von einem aliud gegenüber dem im Verfahren 8 K 2087/17 beurteilten Vorhaben auszugehen, da sich die Genehmigungsfrage sowohl in Bezug auf die einzelnen WEA als auch im Hinblick auf das Vorhaben, wie es insgesamt beantragt und genehmigt worden ist, neu stellt.

    Die oben aufgeführten rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bekanntmachung einer Konzentrationszonenausweisung im Flächennutzungsplan entsprachen - insofern war das Urteil der 8. Kammer im Verfahren 8 K 2087/17 mittlerweile ersichtlich überholt - schon zum Zeitpunkt der Versagung des Einvernehmens der Antragstellerin sowie auch der Genehmigungserteilung der gefestigten Rechtsprechung des OVG NRW, die zwischenzeitlich durch das BVerwG mit Urteil vom 29. Oktober 2020 - 4 CN 2.19 - bestätigt worden ist, und der sich auch das beschließende Gericht und andere Obergerichte angeschlossen haben.

  • VG Arnsberg, 27.11.2017 - 8 K 265/17

    Nicht jede Beeinträchtigung eines militärischen Radars ist eine Störung

    abgelehnt wurde - insoweit ist vor dem erkennenden Gericht unter dem Az. 8 K 2087/17 eine Verpflichtungsklage des Betreibers anhängig - und jene Anlagen deutlich weiter von der Radaranlage F. entfernt waren als die Anlagen der Beigeladenen, enthob die Klägerin nicht ihrer Obliegenheit, auf der Grundlage der Schutzbereichseinzelforderung vom 12. November 2014 konkrete Schutzmaßnahmen in Bezug auf ihre Radarstation anzuordnen.
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