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VG Augsburg, 15.02.2010 - Au 7 K 09.30221 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nigeria; Klage offensichtlich unzulässig (schuldhafte Versäumung der Klagefrist)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Augsburg, 09.12.2009 - Au 7 S 09.30222
Nigeria; Luftwegseinreise; Asylantrag offensichtlich unbegründet; unglaubwürdiger …
Auszug aus VG Augsburg, 15.02.2010 - Au 7 K 09.30221
Mit Beschluss vom 9. Dezember 2009 (Az.: Au 7 S 09.30222) lehnte das Verwaltungsgericht Augsburg den Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, als unzulässig ab, da die Wochenfrist des § 36 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG nicht eingehalten worden sei.Lediglich ergänzend weist das Gericht - entsprechend den Ausführungen im Beschluss vom 9. Dezember 2009 (Az.: Au 7 S 09.30222) - darauf hin, dass die Klage auch in der Sache keinen Erfolg haben könnte, vielmehr als offensichtlich unbegründet abzuweisen wäre.
- VG Augsburg, 09.12.2009 - Au 7 S 09.30222
Nigeria; Luftwegseinreise; Asylantrag offensichtlich unbegründet; unglaubwürdiger …
Die Klage wird bei Gericht unter dem Aktenzeichen Au 7 K 09.30221 geführt. - VG Berlin, 17.06.2015 - 23 K 921.14 Da nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts an den tatsächlichen Feststel lungen, die zur Unbegründetheit der Klage führen, keinerlei Zweifel bestehen, die Verwerfung der Klage als unbegründet damit "auf der Hand liegt" und zwingend ge boten ist, ist die Klage als offensichtlich unbegründet abzuweisen (…vgl. Bergmann, in: Renner u.a., AusIR, 10. Aufl. 2013, § 78 AsylVfG, Rn. 40; VG Augsburg, Urteil vom 15. Februar 2010 - Au 7 K 09.30221 -, Rn. 24, juris).