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   VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054   

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VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054 (https://dejure.org/2021,57458)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 08.11.2021 - B 5 S 21.1054 (https://dejure.org/2021,57458)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 08. November 2021 - B 5 S 21.1054 (https://dejure.org/2021,57458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBG § 2 BPolG i.V.m. § 37 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen Zweifeln an seiner gesundheitlichen Eignung

 
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  • BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09

    Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054
    Voraussetzung hierfür ist, dass die Entlassungsgründe mit dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes im Einklang stehen (BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6).

    Auch die fehlende gesundheitliche Eignung ist ein sachlicher Grund für die Entlassung eines Widerrufsbeamten (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 2 B 47/09 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 27).

    Dass keine Prognoseentscheidung bezogen auf die gesetzliche Altersgrenze, sondern allenfalls bezogen auf das Ende des Vorbereitungsdienstes bzw. eines absehbaren späteren Zeitpunkts (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 28) zu treffen ist, erklärt sich aus dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes; denn wenn der Widerrufsbeamte wegen seines Gesundheitszustandes nicht polizeidiensttauglich ist, kann der Zweck des zeitlich befristeten Dienstverhältnisses nicht erreicht werden (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 2 B 47/09 - juris; BayVGH, B.v 15.1.2014 - 3 ZB 13.1074 - juris Rn. 13).

    Widerrufsbeamte können nicht verlangen, auf unabsehbare Zeit im Vorbereitungsdienst zu bleiben und Unterhaltsleistungen zu erhalten, obwohl sie das Ausbildungsziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreichen können (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 2 B 47/09 - juris Rn. 6; B.v. 9.10.1978 - 2 B 74.77 - Buchholz 237.0 § 39 LBG BW Nr. 3; U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 167/170; BVerfG, Kammerbeschluss v. 7.10.1992 - 2 BvR 1318/92 - DVBl 1992, 1597).

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054
    Es genügt zur Rechtfertigung der Entlassung jeder sachliche, das heißt nicht willkürliche Grund (BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267/268).

    Insoweit genügen entgegen der Ansicht der Antragstellerseite bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung (i.S.v. § 9 Satz 1 BBG) für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267/268; BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 22; OVG Bremen, B.v. 13.7.2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 20).

    Widerrufsbeamte können nicht verlangen, auf unabsehbare Zeit im Vorbereitungsdienst zu bleiben und Unterhaltsleistungen zu erhalten, obwohl sie das Ausbildungsziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreichen können (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 2 B 47/09 - juris Rn. 6; B.v. 9.10.1978 - 2 B 74.77 - Buchholz 237.0 § 39 LBG BW Nr. 3; U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 167/170; BVerfG, Kammerbeschluss v. 7.10.1992 - 2 BvR 1318/92 - DVBl 1992, 1597).

  • VGH Bayern, 09.07.2013 - 3 CS 13.302

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; fehlende gesundheitliche

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054
    Auch die fehlende gesundheitliche Eignung ist ein sachlicher Grund für die Entlassung eines Widerrufsbeamten (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 2 B 47/09 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 27).

    Dass keine Prognoseentscheidung bezogen auf die gesetzliche Altersgrenze, sondern allenfalls bezogen auf das Ende des Vorbereitungsdienstes bzw. eines absehbaren späteren Zeitpunkts (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 28) zu treffen ist, erklärt sich aus dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes; denn wenn der Widerrufsbeamte wegen seines Gesundheitszustandes nicht polizeidiensttauglich ist, kann der Zweck des zeitlich befristeten Dienstverhältnisses nicht erreicht werden (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 2 B 47/09 - juris; BayVGH, B.v 15.1.2014 - 3 ZB 13.1074 - juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 6 B 1551/18

    Antrag eines ehemaligen Kommissaranwärters gegen die Ablehnung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054
    Diese Vorschrift schränkt die Möglichkeit der Entlassung nicht nur dort ein, wo der Vorbereitungsdienst als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu qualifizieren ist (etwa OVG RhPf, B.v. 30.7.2004 - 2 B 11152/04 - NVwZ-RR 2005, 253 zur Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst), sondern auch dort, wo ein Vorbereitungsdienst - wie hier - für eine Beamtenlaufbahn abgeleistet wird, dessen Abschluss nicht den Zugang zu einer Beschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses ermöglicht (z.B. OVG NW 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 17 m.w.N. zur Entlassung eines Kommissaranwärters).

    Insoweit genügen entgegen der Ansicht der Antragstellerseite bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung (i.S.v. § 9 Satz 1 BBG) für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (BVerwG, U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267/268; BayVGH, B.v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris Rn. 22; OVG Bremen, B.v. 13.7.2018 - 2 B 174/18 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 18.2.2019 - 6 B 1551/18 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 13.1074

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054
    Dass keine Prognoseentscheidung bezogen auf die gesetzliche Altersgrenze, sondern allenfalls bezogen auf das Ende des Vorbereitungsdienstes bzw. eines absehbaren späteren Zeitpunkts (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 3 CS 13.302 - juris Rn. 28) zu treffen ist, erklärt sich aus dem Sinn und Zweck des Vorbereitungsdienstes; denn wenn der Widerrufsbeamte wegen seines Gesundheitszustandes nicht polizeidiensttauglich ist, kann der Zweck des zeitlich befristeten Dienstverhältnisses nicht erreicht werden (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 2 B 47/09 - juris; BayVGH, B.v 15.1.2014 - 3 ZB 13.1074 - juris Rn. 13).

    Da der Polizeivollzugsdienst Tätigkeiten mit sich bringt, die in besonderem Maße körperliche Leistungsfähigkeit erfordern, ist es sachgerecht, bereits vom Polizeibeamten auf Widerruf ein hohes Maß an körperlicher Eignung zu verlangen und einen Eignungsmangel schon dann anzunehmen, wenn die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder Leistungsschwächen oder gar einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit nicht mit einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2014 - 3 ZB 13.1074 - juris Rn. 14; BVerwG, B.v. 3.6.2004 - 2 B 52/03 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054
    Er steht Dienstherrn und Beamten gleichermaßen fern (vgl. BVerwG, U.v. 9.10.2002 - 1 D 3.02 - juris).
  • BVerwG, 09.10.1978 - 2 B 74.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054
    Widerrufsbeamte können nicht verlangen, auf unabsehbare Zeit im Vorbereitungsdienst zu bleiben und Unterhaltsleistungen zu erhalten, obwohl sie das Ausbildungsziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreichen können (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 2 B 47/09 - juris Rn. 6; B.v. 9.10.1978 - 2 B 74.77 - Buchholz 237.0 § 39 LBG BW Nr. 3; U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 167/170; BVerfG, Kammerbeschluss v. 7.10.1992 - 2 BvR 1318/92 - DVBl 1992, 1597).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054
    Eine andere Beurteilung hinsichtlich des maßgeblichen Zeitpunkts ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.07.2013 - 2 C 12/11 - juris.
  • BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kinderzuschlägen bei Anwärterbezügen

    Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054
    Widerrufsbeamte können nicht verlangen, auf unabsehbare Zeit im Vorbereitungsdienst zu bleiben und Unterhaltsleistungen zu erhalten, obwohl sie das Ausbildungsziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreichen können (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 2 B 47/09 - juris Rn. 6; B.v. 9.10.1978 - 2 B 74.77 - Buchholz 237.0 § 39 LBG BW Nr. 3; U.v. 9.6.1981 - 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 167/170; BVerfG, Kammerbeschluss v. 7.10.1992 - 2 BvR 1318/92 - DVBl 1992, 1597).
  • VGH Bayern, 21.09.2007 - 3 B 05.1911
    Auszug aus VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054
    Das trifft nur dann nicht zu, wenn sie einen Rückschluss auf den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegenden Sachverhalt zulassen (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.1980 - 2 C 24.78 - BVerwGE 61, 200/209; BayVGH, B.v. 21.9.2009 - 3 B 05.1911 - juris für das Beamtenverhältnis auf Probe; OVG NW, B.v. 19.2.2009 - 6 A 256/06 - juris für das Beamtenverhältnis auf Widerruf).
  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2004 - 2 B 11152/04

    Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst

  • VGH Bayern, 13.11.2014 - 3 CS 14.1864

    Steuerinspektoranwärter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf;

  • BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 52.03

    Rückgriff auf pauschale Krankheitsbilder als Grundlage für die Bestimmung der

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

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