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   VG Bayreuth, 15.12.2016 - B 5 E 16.857   

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VG Bayreuth, 15.12.2016 - B 5 E 16.857 (https://dejure.org/2016,51778)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15.12.2016 - B 5 E 16.857 (https://dejure.org/2016,51778)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - B 5 E 16.857 (https://dejure.org/2016,51778)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 31.13

    Beamter; Postnachfolgeunternehmen; Vorruhestand; Zurruhesetzung; Bereich mit

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.12.2016 - B 5 E 16.857
    Eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit gilt als amtsangemessene Beschäftigung (BVerwG, U.v. 19.03.2015 - 2 C 31/13 - juris Rn. 12).

    Dass dem Antragsteller tatsächlich noch keine Planstelle zugewiesen wurde, ist hierbei unschädlich, da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darauf abzustellen ist, dass eine Beschäftigung in absehbarer Zeit zu ermöglichen ist, wobei hierfür auf eine Frist von 2 Jahren abzustellen ist (BVerwG, U.v. 19.03.2015 - 2 C 31/13 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 22.06

    Änderung der Versetzung in den Ruhestand; Antrag, Auslegung; Bindung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 15.12.2016 - B 5 E 16.857
    Damit erweist sie sich als das Gegenstück der Ämterstabilität, die aus ähnlichen Gründen den Widerruf und die Rücknahme der Ernennung von den allgemeinen Vorschriften ausnimmt und an spezielle, im Beamtengesetz selbst geregelte Voraussetzungen knüpft (BVerwG, U.v. 25.10.2007 - 2 C 22.06 - Buchholz 232 § 47 BBG Nr. 3 Rn. 13 f.).
  • VG Ansbach, 31.08.2022 - AN 1 E 22.01793

    Vorläufige Versetzung eines Kirchenbeamten in den Ruhestand

    Der Inhalt einer einstweiligen Anordnung kann nur auf einen rechtlichen Erfolg gerichtet werden, der auch im Rahmen einer Verpflichtungsklage erreicht werden könnte (VG Bayreuth, B.v. 15.12.2016 - B 5 E 16.857 - juris Rn. 31).

    Sie ist nach dem Ruhestandsbeginn nicht mehr korrigierbar (vgl. dazu: VG München, B.v. 22.12.2017 - M 21 E 17.5665 - juris Rn. 14; VG Bayreuth, B.v. 15.12.2016 - B 5 E 16.857 - juris Rn. 31).

    Wegen der Vorläufigkeit der Entscheidung ist nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (in der Fassung vom 18. Juli 2013) der so zu ermittelnde Betrag abermals zu halbieren (VG Bayreuth, B. v. 15. Dezember 2016 - B 5 E 16.857 - juris Rn. 41).

  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 6 CE 16.2584

    Einstweilige Anordnung auf Versetzung in den "vorläufigen" Ruhestand bei

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 15. Dezember 2016 - B 5 E 16.857 - wird zurückgewiesen.
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