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VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245 |
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- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 31.78
Nichtigkeit einer Beamtenernennung wegen mangelnder Mitwirkung des …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245
aaa) Bei der Klärung der Frage, ob jemand als anderer Bewerber i.S.d. Art. 4 Abs. 2 Satz 3 LlbG gilt, ist im Regelfall auf die objektive Rechtslage und nicht auf die subjektiven Vorstellungen der Ernennungsbehörde oder des Bewerbers abzustellen (…Zängl in Weiss/ Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Dezember 2010, § 4 LlbG Rn. 7; BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 31.78 - ZBR 1981, 225).Dieses Ziel wäre nicht erreichbar, wenn unklare und nur schwer zu ermittelnde subjektive Vorstellungen des Dienstherrn darüber, ob ein Beamter als Laufbahnbewerber oder als anderer Bewerber eingestellt worden ist, für die Anwendbarkeit des § 12 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG ausschlaggebend wären (BVerwG, U.v. 22.5.1980 a.a.O.).
Deshalb ist die Klägerin als andere Bewerberin der 3. QE anzusehen, da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jeder Bewerber, der die Einstellungsvoraussetzungen als Regelbewerber nicht erfüllt, anderer Bewerber ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 a.a.O.).
Dieser darf - auch aus Gründen der Rechtsklarheit und mit Rücksicht auf die Formenstrenge im Beamtenernennungsrecht sowie nicht zuletzt im Hinblick auf sein vorangehendes Verhalten bei der Ernennung - die Rücknahme des Beamtenverhältnisses durch Verwaltungsakt nicht vor einer Entschließung des LPA aussprechen (BVerwG, U.v. 22.5.1980 a.a.O.).
- VG Bayreuth, 06.06.2014 - B 5 S 14.244
Rücknahme einer beamtenrechtlichen Ernennung wegen fehlender Zustimmung des …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245
Bereits mit rechtskräftigem Beschluss vom 6. Juni 2014 hatte das Gericht auf Antrag der Klägerin die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Nr. 1 des streitgegenständlichen Bescheids wiederhergestellt (Az. B 5 S 14.244).Ergänzend wird gemäß § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf die Gerichts- und Behördenakte sowie auf die Gerichtsakte des Eilverfahrens (Az. B 5 S 14.244) Bezug genommen.
- OVG Sachsen, 29.07.1997 - 2 S 94/96
MfS; Inoffizielle Tätigkeit; Arglistige Täuschung; Ernennungsrücknahme; …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245
In den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen ging es ausschließlich um Fallgestaltungen, in denen der Beamte die Ernennung durch Täuschung über für die Ernennung relevante Tatsachen herbeigeführt hat (…BayVGH, B.v. 24.11.2005, Az. 15 BV 03.3017 - juris Rn. 38: Verschweigen der Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation; SächsOVG, B.v. 29.7.1997, Az. 2 S 94/96, ZBR 1999, 233/235: Verschweigen einer inoffiziellen Tätigkeit für das MfS; so auch: SächsOVG, B.v. 29.10.2010, Az. 2 A 103/08, und B.v. 23.7.2012, Az. 2 A 443/10, beide in Juris; vgl. auch: VG Stuttgart, B.v. 9.9.2013, Az. 9 K 2552/13, Juris: Verschweigen der Krankheitsgeschichte).
- OVG Sachsen, 29.10.2010 - 2 A 103/08
Arglistige Täuschung, Rücknahme einer Ernennung, Beamter
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245
In den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen ging es ausschließlich um Fallgestaltungen, in denen der Beamte die Ernennung durch Täuschung über für die Ernennung relevante Tatsachen herbeigeführt hat (…BayVGH, B.v. 24.11.2005, Az. 15 BV 03.3017 - juris Rn. 38: Verschweigen der Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation; SächsOVG, B.v. 29.7.1997, Az. 2 S 94/96, ZBR 1999, 233/235: Verschweigen einer inoffiziellen Tätigkeit für das MfS; so auch: SächsOVG, B.v. 29.10.2010, Az. 2 A 103/08, und B.v. 23.7.2012, Az. 2 A 443/10, beide in Juris; vgl. auch: VG Stuttgart, B.v. 9.9.2013, Az. 9 K 2552/13, Juris: Verschweigen der Krankheitsgeschichte). - OVG Sachsen, 23.07.2012 - 2 A 443/10
Zulassungsverfahren, Rücknahme einer Ernennung einer Beamtin, arglistige …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245
In den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen ging es ausschließlich um Fallgestaltungen, in denen der Beamte die Ernennung durch Täuschung über für die Ernennung relevante Tatsachen herbeigeführt hat (…BayVGH, B.v. 24.11.2005, Az. 15 BV 03.3017 - juris Rn. 38: Verschweigen der Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation; SächsOVG, B.v. 29.7.1997, Az. 2 S 94/96, ZBR 1999, 233/235: Verschweigen einer inoffiziellen Tätigkeit für das MfS; so auch: SächsOVG, B.v. 29.10.2010, Az. 2 A 103/08, und B.v. 23.7.2012, Az. 2 A 443/10, beide in Juris; vgl. auch: VG Stuttgart, B.v. 9.9.2013, Az. 9 K 2552/13, Juris: Verschweigen der Krankheitsgeschichte). - VGH Bayern, 24.11.2005 - 15 BV 03.3017
Rücknahme der Ernennung eines rechtsextremistischen Beamten
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245
In den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen ging es ausschließlich um Fallgestaltungen, in denen der Beamte die Ernennung durch Täuschung über für die Ernennung relevante Tatsachen herbeigeführt hat (BayVGH, B.v. 24.11.2005, Az. 15 BV 03.3017 - juris Rn. 38: Verschweigen der Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation; SächsOVG, B.v. 29.7.1997, Az. 2 S 94/96, ZBR 1999, 233/235: Verschweigen einer inoffiziellen Tätigkeit für das MfS; so auch: SächsOVG, B.v. 29.10.2010, Az. 2 A 103/08, und B.v. 23.7.2012, Az. 2 A 443/10, beide in Juris; vgl. auch: VG Stuttgart, B.v. 9.9.2013, Az. 9 K 2552/13, Juris: Verschweigen der Krankheitsgeschichte). - BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87
Ernennungsähnliche Verwaltungsakte - Rücknahme - Nichtigkeit - Höheres …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245
§§ 11 und 12 BeamtStG sind Ausdruck des hergebrachten Grundsatzes (Art. 33 Abs. 5 GG) der "Rechtsbeständigkeit" bzw. der "gesteigerten Bestandskraft" der Ernennungen, wonach im Interesse der Rechtssicherheit und der Ämterstabilität die Nichtigkeits- und Rücknahmetatbestände durch eine abschließende und erschöpfende Regelung beschränkt sein sollen (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.1989 - 2 C 25/87 - juris Rn. 25). - VG Würzburg, 08.05.2012 - W 1 K 11.207
Aushändigung der Ernennungsurkunde; Nichtigkeit der Ernennung; Prüfung der …
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245
Analog Art. 21 Abs. 1 Satz 2 BayBG sind die Rechtsfolgen bei nichtiger Ernennung erst dann auszusprechen, wenn die sachlich zuständigen Stellen es abgelehnt haben, die Ernennung zu bestätigen oder eine Ausnahme nachträglich zuzulassen (VG Würzburg, U.v. 8.5.2012 - W 1 K 11.207 - juris Rn. 27). - VGH Bayern, 06.10.1987 - 4 CE 87.02294
Auszug aus VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245
Der Stadtrat der Beklagten war mithin am 27. September 2011 gemäß Art. 47 Abs. 2 GO beschlussunfähig, so dass der vorgenannte Beschluss über die Ernennung der Klägerin zur Verwaltungsrätin unwirksam war (BayVGH, B.v. 6.10.1987, Az. 4 CE 87.02294, BayVBl 1988, 83).
- VG München, 02.08.2023 - M 5 K 20.3287
Rücknahme von Ernennungen, Verkürzte Beförderungsfrist, Dienstherrenwechsel, …
Durch eine Antragstellung wird also verhindert, dass Unklarheiten darüber bestehen, ob der LPA im Rahmen eines förmlichen Verfahrens zu entscheiden hat (vgl. zu alldem VG Bayreuth, U.v. 24.10.2014 - B 5 K 14.245 - juris Rn. 50).Der Dienstherr darf - auch aus Gründen der Rechtsklarheit und mit Rücksicht auf die Formenstrenge im Beamtenernennungsrecht sowie nicht zuletzt im Hinblick auf sein vorangehendes Verhalten bei der Ernennung - eine Ernennung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG erst zurücknehmen, wenn der LPA eine nachträgliche Zustimmung abgelehnt hat (…vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 31/78 - ZBR 1981, 225, juris Rn. 41; VG Bayreuth, U.v. 24.10.2014 - B 5 K 14.245 - juris Rn. 50).