Beamtenstatusgesetz
| Abschnitt 2 - Beamtenverhältnis (§§ 3 - 12) |
(1) Die Ernennung ist mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn
| 1. | sie durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde, | |
| 2. | dem Dienstherrn zum Zeitpunkt der Ernennung nicht bekannt war, dass die ernannte Person vor ihrer Ernennung ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat, aufgrund dessen sie vor oder nach ihrer Ernennung rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt worden ist und das sie für die Berufung in das Beamtenverhältnis als unwürdig erscheinen lässt, | |
| 3. | die Ernennung nach § 7 Abs. 2 nicht erfolgen durfte und eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 nicht zugelassen war und die Ausnahme nicht nachträglich erteilt wird oder | |
| 4. | eine durch Landesrecht vorgeschriebene Mitwirkung einer unabhängigen Stelle oder einer Aufsichtsbehörde unterblieben ist und nicht nachgeholt wurde. |
(2) 1Die Ernennung soll zurückgenommen werden, wenn nicht bekannt war, dass gegen die ernannte Person in einem Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt worden war. 2Dies gilt auch, wenn die Entscheidung gegen eine Beamtin oder einen Beamten der Europäischen Union oder eines Staates nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ergangen ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 28.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 07.07.2021 | Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 28.06.2021 | |
| 07.12.2018 | Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 29.11.2018 |
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Rechtsprechung zu § 12 BeamtStG
134 Entscheidungen zu § 12 BeamtStG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 26.02.2026 - 12 K 528/26
Rücknahme einer Beamtenernennung; Führungsposition in Bestrebungen, die unter dem ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2026 - 4 S 558/26
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- OVG Sachsen, 21.09.2026 - 2 B 264/26
Lehramt; Vorbereitungsdienst; Verfassungstreue
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Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit: Voraussetzungen einer ...
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Rücknahme einer Ernennung einer Schulrektorin
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 15.10.2024 - 5 L 433.24
Kein Mitbestimmungsrecht für Schulleiterstellen an Berliner Grundschulen; ...
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- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 4 S 7.22
Polizeidienst; Beamter auf Probe; Straftat während Vorbereitungsdienst; ...
- VG München, 02.08.2023 - M 5 K 20.3287
Rechtswidrige Rücknahme von Ernennungen - Versäumnis der zwingend erforderlichen ...
- VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245
Rücknahme einer beamtenrechtlichen Ernennung wegen fehlender Zustimmung des ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2025 - 2 M 432/24
Rücknahme einer Beamtenernennung; arglistige Täuschung über Ermittlungsverfahren