Beamtenstatusgesetz
Abschnitt 2 - Beamtenverhältnis (§§ 3 - 12) |
(1) Die Ernennung ist nichtig, wenn
1. | sie nicht der in § 8 Abs. 2 vorgeschriebenen Form entspricht, | ||
2. | sie von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen wurde oder | ||
3. | zum Zeitpunkt der Ernennung | ||
a) | nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 keine Ernennung erfolgen durfte und keine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 zugelassen war, | ||
b) | nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter vorlag oder | ||
c) | eine ihr zu Grunde liegende Wahl unwirksam ist. |
(2) Die Ernennung ist von Anfang an als wirksam anzusehen, wenn
1. | im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 aus der Urkunde oder aus dem Akteninhalt eindeutig hervorgeht, dass die für die Ernennung zuständige Stelle ein bestimmtes Beamtenverhältnis begründen oder ein bestehendes Beamtenverhältnis in ein solches anderer Art umwandeln wollte, für das die sonstigen Voraussetzungen vorliegen, und die für die Ernennung zuständige Stelle die Wirksamkeit schriftlich bestätigt; das Gleiche gilt, wenn die Angabe der Zeitdauer fehlt, durch Landesrecht aber die Zeitdauer bestimmt ist, | |
2. | im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 die sachlich zuständige Behörde die Ernennung bestätigt oder | |
3. | im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 Buchstabe a eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 nachträglich zugelassen wird. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 28.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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07.07.2021 | Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 28.06.2021 |
Rechtsprechung zu § 11 BeamtStG
43 Entscheidungen zu § 11 BeamtStG in unserer Datenbank:
- VG Regensburg, 22.07.2015 - RO 1 K 14.199
Kein Anspruch auf Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
- VG Bayreuth, 24.10.2014 - B 5 K 14.245
Rücknahme einer beamtenrechtlichen Ernennung wegen fehlender Zustimmung des ...
- VG Würzburg, 08.05.2012 - W 1 K 11.207
Aushändigung der Ernennungsurkunde; Nichtigkeit der Ernennung; Prüfung der ...
- VG Gießen, 17.07.2009 - 5 L 1380/09
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als ehrenamtlicher Kreisbrandinspektor
- VG Karlsruhe, 11.06.2013 - 5 K 962/13
Beamtenrecht: Versetzung - Beseitigung des Einverständnisses - Fürsorgepflicht
- VG Karlsruhe, 11.06.2013 - 5 K 692/13
Abordnung; Versetzung; Umsetzung; sonstige Funktionsänderung - Beseitigung des ...
- OVG Saarland, 23.03.2022 - 1 B 262/21
Anordnungsantrag einer Ruhestandsbeamtin auf vorläufige Reaktivierung
- VG Würzburg, 25.09.2014 - W 1 E 14.718
Professorin; Beamtenverhältnis auf Zeit; Umwandlung in Beamtenverhältnis auf ...
- BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16
Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig
- VG Hannover, 09.11.2022 - 2 A 431/22
Anderer Bewerber; Begründung; Landespersonalausschuss
Querverweise
Auf § 11 BeamtStG verweisen folgende Vorschriften:
- Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
- Schlussvorschriften
- § 63 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)