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   VG Bayreuth, 28.01.2021 - B 2 K 19.701   

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https://dejure.org/2021,10964
VG Bayreuth, 28.01.2021 - B 2 K 19.701 (https://dejure.org/2021,10964)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28.01.2021 - B 2 K 19.701 (https://dejure.org/2021,10964)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28. Januar 2021 - B 2 K 19.701 (https://dejure.org/2021,10964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 6; BauGB § 27 Abs. 1 S. 1, 3; BauGB § 28 Abs. 2 S. 1; VwGO § 114 S. 1; BayVwVfG Art. 28 Abs. 1; BayVwVfG Art. 40
    Ermessen bei der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2021 - B 2 K 19.701
    Eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung bei Ausübung eines Vorkaufsrechts setzt voraus, dass nicht nur einzelne Entscheidungsgesichtspunkte ermittelt und dargestellt werden, sondern auch eine Gewichtung oder Abwägung des "Für und Wider" der sich gegenüberstehenden öffentlichen und privaten Belange erkennbar ist oder andere Alternativen im Rahmen des Ermessensspielraums diskutiert werden (BayVGH, U. v. 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027 -).

    Endlich wird auch nicht dem vom VGH aufgestellten Kriterium, auch Alternativen zu diskutieren (BayVGH, B. v. 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027 - juris Ls. 1) genüge getan.

  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 14 B 07.1760

    Begriff der Verlandungsfläche in Art 34 Abs 1 S 1 Nr 1 NatSchG BY; Rechtfertigung

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2021 - B 2 K 19.701
    Es sind bei der Entscheidung alle maßgeblichen Umstände und die Interessen der Beteiligten ausreichend zu berücksichtigen und abzuwägen (vgl. BayVGH, B. v. 13.10.2009 - 14 B 07.1760 - juris Rn. 40).
  • OVG Saarland, 23.06.1992 - 2 R 43/90

    Anhörung; Vertragsparteien; Grundstückskaufvertrag; Gemeindliches Vorkaufsrecht

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.01.2021 - B 2 K 19.701
    Auch wenn die Gemeinde das Grundstück als Tausch- und Ersatzfläche verwenden möchte, kann sie damit die Abwendung des Vorkaufsrechts nicht hindern (OVG Saarlouis U. v. 23.06.1992 - 2 R 43/90, juris Rn. 46 a. E.).
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