Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 2. Teil - Sicherung der Bauleitplanung (§§ 14 - 28) |
| 3. Abschnitt - Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde (§§ 24 - 28) |
(1) 1Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken
2Im Falle der Nummer 1 kann das Vorkaufsrecht bereits nach Beginn der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Absatz 2 Satz 1 ausgeübt werden, wenn die Gemeinde einen Beschluss gefasst hat, einen Bebauungsplan aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen. 3Im Falle der Nummer 5 kann das Vorkaufsrecht bereits ausgeübt werden, wenn die Gemeinde einen Beschluss gefasst und ortsüblich bekannt gemacht hat, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen und wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der künftige Flächennutzungsplan eine solche Nutzung darstellen wird.
(2) Das Vorkaufsrecht steht der Gemeinde nicht zu beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und von Erbbaurechten.
(3) 1Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. 2Dem Wohl der Allgemeinheit kann insbesondere die Deckung eines Wohnbedarfs in der Gemeinde dienen. 3Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Gemeinde den Verwendungszweck des Grundstücks anzugeben.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 03.07.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 07.07.2023 | Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften | 03.07.2023 | |
| 23.06.2021 | Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) | 14.06.2021 | |
| 10.05.2005 | Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes | 03.05.2005 | |
| 20.07.2004 | Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) | 24.06.2004 |
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Rechtsprechung zu § 24 BauGB
535 Entscheidungen zu § 24 BauGB in unserer Datenbank:
- BGH, 19.02.2026 - V ZB 41/25
Kein gemeindliches Vorkaufsrecht bei Kaufvertrag über ein Aneignungsrecht des ...
Zum selben Verfahren:
- AG Wipperfürth, 27.02.2025 - R-8478
- OLG Köln, 26.06.2025 - 2 W 53/25
Kein Anspruch des berechtigten Bundeslands auf Umschreibung des Eigentums am ...
- BGH, 12.03.2026 - III ZR 182/25
Beurkundung einer Regelung zum Vorkaufsrecht in einem Grundstückskaufvertrag
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2022 - 5 S 1259/20
Abwehr des Vorkaufsrechts - Städtebauliche Maßnahme
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 865/23
Aufhebung der Ausübung eines allgemeinen Vorkaufsrechts für zwei in einem ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2025 - 2 L 42/24
Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts; gemeindeinterne Zuständigkeit; ...
- VG Karlsruhe, 26.09.2022 - 1 K 2548/21
Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
- VGH Hessen, 10.06.2020 - 3 A 905/19
Gemeindliches Vorkaufsrecht in Gebieten des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 02.03.2021 - 4 B 30.20
Unzulässige Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen nicht ...
- BVerwG, 02.03.2021 - 4 B 30.20
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 24 BauGB:
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Beurkundung von Willenserklärungen
- 3. Prüfungs- und Belehrungspflichten
- § 20 (Gesetzliches Vorkaufsrecht) (zu §§ 24 ff)