Baugesetzbuch
| 2. Kapitel - Besonderes Städtebaurecht (§§ 136 - 191) |
| 1. Teil - Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§§ 136 - 164b) |
| 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 136 - 139) |
(1) Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in Stadt und Land, deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, werden nach den Vorschriften dieses Teils vorbereitet und durchgeführt.
(2) 1Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. 2Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn
(3) Bei der Beurteilung, ob in einem städtischen oder ländlichen Gebiet städtebauliche Missstände vorliegen, sind insbesondere zu berücksichtigen
(4) 1Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. 2Sie sollen dazu beitragen, dass
3Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 23.06.2021 | Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) | 14.06.2021 | |
| 20.09.2013 | Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts | 11.06.2013 |
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Rechtsprechung zu § 136 BauGB
332 Entscheidungen zu § 136 BauGB in unserer Datenbank:
- BVerwG, 23.06.2026 - 4 CN 2.25
Keine Kontrolle des Abwägungsvorgangs bei Erhaltungssatzungen
- VGH Bayern, 10.08.2026 - 2 CS 26.1010
Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens, Nutzungsänderung von Lager- und ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2023 - 10 B 26.23
Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages, Stadtstaatenklausel, ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 25.03.2025 - 4 C 1.24
Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag
- BVerwG, 25.03.2025 - 4 C 1.24
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 05.02.2024 - 4 BN 14.23
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 05.02.2024 - 4 BN 14.23
- VG Berlin, 02.12.2024 - 19 K 329.20
Umbau einer Lagerhalle in ein Bordell baurechtlich zulässig
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 10.03.2025 - 19 K 329.20
Bordell im Außenbereich zulässig?
- VG Berlin, 10.03.2025 - 19 K 329.20
- BVerwG, 24.05.2022 - 4 BN 3.22
Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu Fragen zur städtebaulichen ...
- OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2024 - 1 KN 17/20
Flensburger Sanierungssatzung Hafen Ost ist unwirksam
§ 136 BauGB in Nachschlagewerken
- § 136 BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 136 BauGB:
- Verfassung (Verf)
- Erster Hauptteil: Vom Menschen und seinen Ordnungen
- I. Mensch und Staat
- Art. 3c II