Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
2. Teil - Sicherung der Bauleitplanung (§§ 14 - 28) |
3. Abschnitt - Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde (§§ 24 - 28) |
1. | im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch Satzung ihr Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken begründen; | ||
2. | in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht; | ||
3. | 1im Geltungsbereich eines Bebauungsplans an brachliegenden Grundstücken oder für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken durch Satzung ihr Vorkaufsrecht begründen, wenn | ||
a) | diese vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können und | ||
b) | es sich um ein nach § 201a bestimmtes Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt handelt. | ||
2Ein Grundstück gilt auch dann als unbebaut, wenn es lediglich mit einer Einfriedung oder zu erkennbar vorläufigen Zwecken bebaut ist. 3Das Vorkaufsrecht nach Satz 1 Nummer 3 erlischt mit dem Ende der Geltungsdauer der Rechtsverordnung nach § 201a. 4Auf die Satzung ist § 16 Abs. 2 entsprechend anzuwenden. |
(2) 1§ 24 Abs. 2 und 3 Satz 1 und 2 ist anzuwenden. 2Der Verwendungszweck des Grundstücks ist anzugeben, soweit das bereits zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts möglich ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vom 14.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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23.06.2021 | Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) | 14.06.2021 |
Rechtsprechung zu § 25 BauGB
154 Entscheidungen zu § 25 BauGB in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2022 - 5 S 1259/20
Abwehr des Vorkaufsrechts â€" Städtebauliche Maßnahme
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17
Ausübung eines Vorkaufsrechts; städtebauliche Sicherungsbedürfnis; Schaffung von ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19
Anforderungen an den Erlass einer Vorkaufssatzung zur Sicherung der ...
- BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19
- VGH Baden-Württemberg, 10.09.2019 - 8 S 2050/17
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung städtebaulicher ...
- VGH Bayern, 17.09.2018 - 15 N 17.698
Unwirksamkeit einer Vorkaufssatzung
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 19.12.2018 - 4 BN 42.18
Voraussetzungen für den Erlass einer Vorkaufssatzung?
- BVerwG, 19.12.2018 - 4 BN 42.18
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 1 A 10150/22
Baurecht
- VG Aachen, 19.12.2013 - 5 K 1285/11
Vorkaufsrecht; Vorkaufssatzung; Rahmenplan; Rahmenplanung; 'städtebauliche ...
- BVerwG, 05.01.2023 - 4 B 26.22
Anhörung des Käufers vor Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2022 - 3 S 3915/21
Zuständigkeit zur Ermessensausübung bei der Ausübung eines gemeindlichen ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2022 - 3 S 3915/21
Querverweise
Auf § 25 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
- § 12 (Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Sonstige Vorschriften
- Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
- Allgemeine Vorschriften
- § 201a (Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt)
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Überleitungsvorschriften
- § 234 (Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht)