Baugesetzbuch
| 3. Kapitel - Sonstige Vorschriften (§§ 192 - 232) |
| 2. Teil - Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung (§§ 200 - 216a) |
| 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 200 - 202) |
1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen. 2Die Rechtsverordnung nach Satz 1 gilt für die Anwendung der Regelungen in § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, § 175 Absatz 2 Satz 2 und § 176 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3. 3Ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. 4Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn
5Eine Rechtsverordnung nach Satz 1 muss spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft treten. 6Sie muss begründet werden. 7Aus der Begründung muss sich ergeben, auf Grund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt. 8Die betroffenen Gemeinden und die auf Landesebene bestehenden kommunalen Spitzenverbände sollen vor dem Erlass der Rechtsverordnung beteiligt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 30.10.2025 | Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung | 27.10.2025 | |
| 23.06.2021 | Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) | 14.06.2021 |
ermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202Schutz des Mutterbodens
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Rechtsprechung zu § 201a BauGB
29 Entscheidungen zu § 201a BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Hamburg, 16.08.2021 - 2 Bs 182/21
Wohnungsbauvorhaben in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt; ...
- VGH Bayern, 31.10.2023 - 5 N 22.2094
Zweckentfremdungsverbotsatzung der Stadt Nürnberg
- OLG Frankfurt, 13.05.2024 - 20 W 65/24
Zeitpunkt des Eintritts der Bindungswirkung entsprechend § 878 BGB bei der ...
- KG, 24.11.2021 - 1 W 347/21
Begründung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten: ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 16.11.2021 - 1 W 347/21
Nichtigkeit der UmwandlungsVOBln 2021 Begründung oder Teilung von ...
- KG, 16.11.2021 - 1 W 347/21
- VGH Bayern, 02.08.2024 - 15 ZB 24.196
Neuerrichtung eines Wohngebäudes und Gebot des "Einfügens"
- KG, 15.07.2022 - 1 W 258/22
Wohnungseigentumsrecht: Verteilung der Miteigentumsanteile in der ...
- VG Stuttgart, 14.04.2026 - 6 K 9043/24
Leiter als zweiter Rettungsweg i.S.v. § 13 Abs. 3 und 5 BauO BW
- KG, 27.06.2022 - 1 W 122/22
Grundbuchamt: Zwischenverfügung bei einem Antrag auf Eintragung der Aufteilung ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 14.06.2022 - 1 W 122/22
Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung
- KG, 14.06.2022 - 1 W 122/22