Baugesetzbuch
1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
3. Teil - Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung (§§ 29 - 44) |
1. Abschnitt - Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 - 38) |
(1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
(2) Im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 ist ein Vorhaben zulässig, wenn es dem Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
(3) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt (einfacher Bebauungsplan), richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 oder § 35.
Rechtsprechung zu § 30 BauGB
5.513 Entscheidungen zu § 30 BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2022 - 10 S 23.21
Vorläufiger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung - gemeindliches ...
- BGH, 21.01.2022 - V ZR 76/20
- VG Regensburg, 27.04.2022 - RO 3 K 20.982
Zulassung eines Bürgerbegehrens, Frage der Richtigkeit der Begründung, Abgrenzung ...
- VGH Bayern, 10.12.2020 - 9 CS 20.892
Antragsbefugnis einer anerkannten Umweltschutzvereinigung
- VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.3007
Nähere Umgebung, Aneinanderstoßen faktischer Baugebiete, der Gebietsversorgung ...
- BVerwG, 24.02.2022 - 4 BN 49.21
- VG Mainz, 16.02.2022 - 3 K 411/21
Keine große Garage im Gartenbereich
- VGH Bayern, 11.04.2018 - 2 CS 18.198
Baugenehmigung für Neubau einer Produktionshalle mit Kranbahnen
Zum selben Verfahren:
- VG Augsburg, 04.01.2018 - Au 4 K 17.1798
Unzulässigkeit des Antrags wegen fehlender Klagebefugnis
- VG Augsburg, 04.01.2018 - Au 4 K 17.1798
- OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2022 - 5 MR 2/21
Immissionsschutz Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von ...
§ 30 BauGB in Nachschlagewerken
- § 30 BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Bebauungsplan
Innenbereich
Bauvorhaben
Querverweise
Auf § 30 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
- § 9 (Inhalt des Bebauungsplans)
- Sicherung der Bauleitplanung
- Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
- § 24 (Allgemeines Vorkaufsrecht)
- Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
- Bodenordnung
- Umlegung
- § 45 (Zweck und Anwendungsbereich)
- Erschließung
- Allgemeine Vorschriften
- § 124 (Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Einspeisevergütung
- Besondere Vergütungsvorschriften
- § 32 (Solare Strahlungsenergie)
- Wasserhaushaltsgesetz
- Bestimmungen für oberirdische Gewässer
- Hochwasserschutz
- § 31b (Überschwemmungsgebiete)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
- Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
- Netz "Natura 2000"
- § 34 (Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen)