Baugesetzbuch
| 1. Kapitel - Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c) |
| 3. Teil - Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung (§§ 29 - 44) |
| 1. Abschnitt - Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 - 38) |
(1) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
(2) Im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 ist ein Vorhaben zulässig, wenn es dem Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
(3) Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt (einfacher Bebauungsplan), richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 oder § 35.
beschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs-
und Grünflächen § 33Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung § 34Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 35Bauen im Außenbereich § 36Einvernehmen der Gemeinde und Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde § 36aZustimmung der Gemeinde § 37Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder § 37aAußenbereichsvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung § 38Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungs-
verfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungs-
anlagen
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Rechtsprechung zu § 30 BauGB
6.523 Entscheidungen zu § 30 BauGB in unserer Datenbank:
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2026 - 9 B 8.20
Anerkenntnis, Anschlussmöglichkeit, Außenbereich, Bauherrenerklärung, ...
- VG Gießen, 02.09.2026 - 2 K 3317/23
- VG Würzburg, 29.07.2026 - W 5 S 26.1436
Einstweiliger Rechtsschutz der Gemeinde Himmelstadt gegen Gemeinschaftsunterkunft ...
- VGH Bayern, 28.09.2026 - 2 CS 26.1760
Beschwerde (erfolgreich), Eilrechtsantrag einer landesweit tätigen ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 27.08.2026 - M 8 SN 26.1986
Umweltverbandsklage, Anerkannte, landesweit tätige Naturschutzvereinigung, ...
- VG München, 27.08.2026 - M 8 SN 26.1986
- VerfGH Bayern, 31.07.2026 - 15-VII-25
Windenergieanlagen, Mindestabstandsregelung, Privilegierung im Außenbereich, ...
- OVG Sachsen, 06.07.2026 - 1 B 65/26
Normenkontrolle; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; öffentliche ...
- VG Würzburg, 02.07.2026 - W 5 K 24.1456
Baurechtliche Nachbarklage, heranrückende Wohnbebauung, zwei ...
- BVerwG, 24.04.2024 - 4 C 1.23
Abwehrrechte einer Nachbargemeinde gegen die Genehmigung eines großflächigen ...
- VG Hamburg, 31.08.2026 - 12 K 1517/25
§ 30 BauGB in Nachschlagewerken
- § 30 BauGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Bebauungsplan
Innenbereich
Bauvorhaben
Querverweise
Auf § 30 BauGB verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Grundbucheinsicht und -abschriften
- § 43a (Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen und Solaranlagen)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Einspeisevergütung
- Besondere Vergütungsvorschriften
- § 32 (Solare Strahlungsenergie)
- Wasserhaushaltsgesetz
- Bestimmungen für oberirdische Gewässer
- Hochwasserschutz
- § 31b (Überschwemmungsgebiete)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
- Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
- Netz "Natura 2000"
- § 34 (Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen)