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   VG Berlin, 03.07.2018 - 30 L 281.17   

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VG Berlin, 03.07.2018 - 30 L 281.17 (https://dejure.org/2018,24694)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.07.2018 - 30 L 281.17 (https://dejure.org/2018,24694)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - 30 L 281.17 (https://dejure.org/2018,24694)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 5 NC 38.17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2018 - 30 L 281.17
    Dass es personelle Überschneidungen mit der Antragsgegnerin gibt, ist demgegenüber unerheblich (vgl. hierzu zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2018 - OVG 5 NC 38.17).

    Auf die ansonsten für die Kapazitätsberechnung maßgebliche Zahl der für die Ausbildung zur Verfügung stehenden geeigneten Patienten kommt es insoweit nicht an, weil nur die zwischen der Antragsgegnerin und der außeruniversitären Krankenanstalt vereinbarten Lehrveranstaltungen kapazitätserhöhend sind (vgl. hierzu auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2018 - OVG 5 NC 38.17 u.a., BA S. 9 f.).

  • VG Berlin, 21.08.2013 - 30 K 36.11

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin in einem Modellstudiengang

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2018 - 30 L 281.17
    Die Kammer hat die Rechtmäßigkeit der Einführung des Modellstudiengangs Humanmedizin als zu erprobenden Studiengang im Sinne von Art. 6 Abs. 2 S. 1 StV mit Urteil vom 21. August 2013 - VG 30 K 36.11 u.a. - bestätigt und zur damals geltenden Rechtslage ausgeführt, dass § 7 Abs. 3 KapVO zwar das in vorklinischen und klinischen Studienabschnitt gegliederte Studium des Regelstudiengangs berücksichtige, die Studienstruktur des Modellstudiengangs aber nicht in der KapVO abgebildet sei.

    Für die Einzelheiten der Ermittlung der Zahlen mittels eines automatisierten Abfrageprozesses über SAP wird auf das Urteil der Kammer vom 21. August 2013 - VG 30 K 36.11 u.a. -, juris, Rn. 52 Bezug genommen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2016 - 5 NC 52.16

    Zulässigkeit der Ermittlung der Aufnahmekapazität für den Modellstudiengang

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2018 - 30 L 281.17
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat demgegenüber die Zulässigkeit der Ermittlung der Aufnahmekapazität für den Modellstudiengang Humanmedizin der Charité ausschließlich anhand der patientenbezogenen Einflussfaktoren ( § 17a KapVO ) bis zum Ablauf der achtjährigen Erprobungsphase, also bis einschließlich Sommersemester 2018, bejaht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2016 - OVG 5 NC 52.16 -, juris, Rn. 7 ff.).

    Auch ist nicht auf die Zahl der in den Jahresberichten ausgewiesenen Betten abzustellen, weil es sich hierbei um die sog. Belegungstage handelt, bei denen auch teilstationäre und sog. "Eintagesfälle" mitgezählt werden, während bei den von der Antragsgegnerin benannten Pflegetagen nur die vollstationären Patienten auf der Grundlage der Mitternachtszählung berücksichtigt werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2016, - OVG 5 NC 52.16 - , juris, Rn. 11, Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 29. Juli 2014 - VG 30 K 699.11 -, juris, Rn. 50).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 5 NC 69.13

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2012/13; 1. FS,

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2018 - 30 L 281.17
    Dass das so genannte E-Learning nicht den nach der ÄApprO erforderlichen Unterricht am Krankenbett ersetzen und damit die patientenbezogene Kapazität erweitern kann, versteht sich von selbst (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2014 - OVG 5 NC 69.13, juris, Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 NC 13.14

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2013/14; 1. FS;

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2018 - 30 L 281.17
    Veranlassung, bei der Ermittlung der tagesbelegten Betten nicht mehr die Mitternachtszählung zugrunde zu legen, besteht zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2015 - OVG 5 NC 13.14 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 5 NC 118.12

    Charité - Universitätsmedizin Berlin; Zahnmedizin; Sommersemester 2012;

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2018 - 30 L 281.17
    Sie folgt damit weiterhin der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. August 2013 - OVG 5 NC 118.12- und anderer Obergerichte (etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Niedersachsen vom 22. August 2013 - 2 NB 394.12 -, Sächsisches Oberverwaltungsgericht vom 20. Februar 2013 - NC 2 B 62.12 -, alle juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2009 - 5 NC 174.08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten vorklinischen Fachsemester im SS

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2018 - 30 L 281.17
    Eine Befugnis zur prozessualen Geltendmachung eines hinreichenden Ausbildungsangebotes, etwa durch die Verpflichtung der Hochschule zur Einbeziehung von Patienten in weiteren außeruniversitären Krankenanstalten, kommt nur für Studierende in Betracht; im Kapazitätsstreit kann sich der Studienplatzbewerber nicht darauf berufen (Beschluss der Kammer vom 12. August 2008 - VG 30 A 6.08 - SoSe 2008 - BA S. 12; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. April 2009 - OVG 5 NC 174.08 - SoSe 2008 - UA S. 9. -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2011 - 5 NC 60.11

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2010/11; Modellstudiengang;

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2018 - 30 L 281.17
    Abgesehen davon sieht die Kammer - wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (vgl. Beschluss vom 10. Februar 2012 - OVG 5 NC 259.11 - unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 28. November 2011 - OVG 5 NC 60.11 u.a. -, juris) - Erklärungen eines in einem öffentlichen Dienstverhältnis stehenden, der Wahrheit verpflichteten Mitarbeiters der Hochschule als glaubhaft an, sofern sie nicht substantiiert in Zweifel gezogen werden, in sich widersprüchlich oder offenkundig falsch sind.
  • BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12

    Rücknahme der Gewährung von Übergangsgebührnissen; Frist für die Rücknahme eines

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2018 - 30 L 281.17
    Sie folgt damit weiterhin der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. August 2013 - OVG 5 NC 118.12- und anderer Obergerichte (etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Niedersachsen vom 22. August 2013 - 2 NB 394.12 -, Sächsisches Oberverwaltungsgericht vom 20. Februar 2013 - NC 2 B 62.12 -, alle juris).
  • VG Berlin, 29.07.2014 - 30 K 699.11

    Widerruf von Prozesserklärungen; Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der

    Auszug aus VG Berlin, 03.07.2018 - 30 L 281.17
    Auch ist nicht auf die Zahl der in den Jahresberichten ausgewiesenen Betten abzustellen, weil es sich hierbei um die sog. Belegungstage handelt, bei denen auch teilstationäre und sog. "Eintagesfälle" mitgezählt werden, während bei den von der Antragsgegnerin benannten Pflegetagen nur die vollstationären Patienten auf der Grundlage der Mitternachtszählung berücksichtigt werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2016, - OVG 5 NC 52.16 - , juris, Rn. 11, Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 29. Juli 2014 - VG 30 K 699.11 -, juris, Rn. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2017 - 5 NC 21.17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

  • OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 5 NC 7.14

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2013/14; 1. FS;

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2006 - 2 NB 347/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der durch eine

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

  • VG Berlin, 30.03.2016 - 30 L 242.15

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

  • VG Berlin, 06.09.2022 - 30 L 165.22
    Eine Befugnis zur prozessualen Geltendmachung eines hinreichenden Ausbildungsangebotes, etwa durch die Verpflichtung der Hochschule zur Einbeziehung von Patienten in weiteren außeruniversitären Krankenanstalten, kommt nur für Studierende in Betracht; im Kapazitätsstreit kann sich der Studienplatzbewerber nicht darauf berufen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 3. Juli 2018 - VG 30 L 281/17 u.a. - , juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Berlin, 21.02.2022 - 30 L 575.21
    Eine Befugnis zur prozessualen Geltendmachung eines hinreichenden Ausbildungsangebotes, etwa durch die Verpflichtung der Hochschule zur Einbeziehung von Patienten in weiteren außeruniversitären Krankenanstalten, kommt nur für Studierende in Betracht; im Kapazitätsstreit kann sich der Studienplatzbewerber nicht darauf berufen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 3. Juli 2018 - VG 30 L 281/17 u.a. -, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Berlin, 21.02.2022 - 30 L 528.21
    Eine Befugnis zur prozessualen Geltendmachung eines hinreichenden Ausbildungsangebotes, etwa durch die Verpflichtung der Hochschule zur Einbeziehung von Patienten in weiteren außeruniversitären Krankenanstalten, kommt nur für Studierende in Betracht; im Kapazitätsstreit kann sich der Studienplatzbewerber nicht darauf berufen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 3. Juli 2018 - VG 30 L 281/17 u.a. - , juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Berlin, 06.09.2022 - 30 L 106.22
    Eine Befugnis zur prozessualen Geltendmachung eines hinreichenden Ausbildungsangebotes, etwa durch die Verpflichtung der Hochschule zur Einbeziehung von Patienten in weiteren außeruniversitären Krankenanstalten, kommt nur für Studierende in Betracht; im Kapazitätsstreit kann sich der Studienplatzbewerber nicht darauf berufen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 3. Juli 2018 - VG 30 L 281/17 u.a. -, juris Rn. 23 m.w.N.).
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