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   VG Berlin, 05.04.2012 - 4 K 384.11   

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https://dejure.org/2012,10065
VG Berlin, 05.04.2012 - 4 K 384.11 (https://dejure.org/2012,10065)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.04.2012 - 4 K 384.11 (https://dejure.org/2012,10065)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. April 2012 - 4 K 384.11 (https://dejure.org/2012,10065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 161 Abs 2 VwGO, § 4 Abs 4 S 1 Nr 1 GwG, Art 8 EGRL 60/2005 vom 26.10.2005
    Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 2013, 1510
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Neustadt, 11.11.2013 - 4 K 847/13

    Herausgabe von Fundsachen; Verwaltungsrechtsweg; öffentlich-rechtliches

    In solchen Fällen ist ein Wahlrecht des Klägers in Bezug auf den Rechtsweg anerkannt (s. z.B. VG Berlin, Beschluss vom 05. April 2012 - 4 K 384.11 -, juris; VG Stade, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 B 2772/12 -, juris; vgl. auch Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, a.a.O., § 40, Rn. 618).
  • VG Magdeburg, 13.11.2014 - 9 B 415/14

    Vorläufiger Rechtschutz gegen die Einstellung der Wasserversorgung aufgrund

    In Fällen, in denen sich ein Anspruch sowohl zivil- (Benutzungsverhältnis) als auch öffentlich-rechtlich (s.o.) begründen lässt, ist ein Wahlrecht des Klägers/Antragstellers in Bezug auf den Rechtsweg anerkannt (VG Berlin, Beschluss vom 05.04.2012 - 4 K 384.11- juris; VG Stade, a.a.O.).
  • VG Regensburg, 16.08.2017 - RO 3 E 17.1335

    Erfolgloser Eilrechtsantrag auf Neueröffnung eines Girokontos bei einer Sparkasse

    Das erkennende Gericht schließt sich dieser Auffassung und auch der Begründung, die auch mit anderen einschlägigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen in Einklang stehen (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 23.6.2016 - 6 A 3/15, VG Berlin, B.v. 5.4.2012 - 4 K 384.11 und VG Gießen, U.v. 31.05.2011 - 8 K 1139/10.GI - jeweils juris), zumindest im Grundsatz an.
  • VG Stade, 10.01.2013 - 1 B 2772/12

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf weitere Trinkwasserversorgung und

    In Fällen, in denen sich ein Anspruch sowohl zivil- als auch öffentlich-rechtlich begründen lässt, ist ein Wahlrecht des Klägers in Bezug auf den Rechtsweg anerkannt (VG Berlin, Beschluss vom 05. April 2012 - 4 K 384.11 - zit. nach juris).
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